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Datum
29.10.2024

Wohngeld für Studenten - alle Fakten auf einen Blick

Wer sein Studium finanzieren will, greift häufig auf die Unterstützung der Familie zurück oder beantragt für gewöhnlich BAföG. Wer auf diese beiden Finanzierungsarten nicht zurückgreifen kann, denkt dann üblicherweise über einen Studienkredit nach. Viele Studenten vergessen dabei jedoch, dass es auch die Möglichkeit gibt, während des Studiums Wohngeld als Student zu bekommen.

Welche Voraussetzungen es gibt, um Wohngeld im Studium zubekommen und wie hoch das Wohngeld für Studenten ausfällt, erfährst Du bei uns. Erst einmal aber die Basics:

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(GettyImages/Morsa Images)

Was ist Wohngeld überhaupt?

Beim Wohngeld handelt es sich schlichtweg um eine soziale Leistung nach dem sogenannten Wohngeldgesetz, die Bürger mit einem zu geringen Einkommen in Form eines Zuschusses zu den Wohnkosten unterstützt. Zu diesen Bürgern, und damit zu den grundsätzlich Berechtigten des Wohngeldes, zählen je nach Situation auch Studierende.

Wohngeld als Student - geht das?

Normalerweise haben Studenten keinen Anspruch auf Wohngeld im Studium, wenn sie „dem Grunde nach“ einen Anspruch auf BAföG haben. Das muss im Umkehrschluss nicht bedeuten, dass Du auch BAföG erhältst, sondern bezieht sich nur darauf, ob Du grundsätzlich die Möglichkeit dazu hast, BAföG zu beantragen und zu beziehen. Damit ist konkret gemeint, ob Dein Studium die BAföG Anforderungen erfüllt und Du es somit beziehen könntest. Ausschlaggebend ist also die Förderungsfähigkeit.

Nichtsdestotrotz gibt es natürlich Ausnahmen, in denen ein Student auch im Studium Wohngeld erhalten kann:

1. Ausnahme: Du hast keinen Anspruch auf BAföG im Sinne der Förderungsfähigkeit

Das kann in folgenden Fällen möglich sein:

  • Du hast die Altersgrenze für die BAföG Förderungsfähigkeit überschritten (bei Bachelorstudiengängen 30 Jahre, bei Masterstudiengängen 35 Jahre).
  • Du hast ein Urlaubssemester eingelegt.
  • Es handelt sich um eine Ausbildungsstätte bzw. Hochschule, die nach dem zugrundeliegenden BAföG Gesetz nicht anerkannt ist.
  • Du hast einen Fachrichtungswechsel ohne „wichtigen Grund“ nach Beginn des 4. Fachsemesters durchgeführt, der damit zu spät erfolgt ist.
  • Geforderte Leistungsnachweise wurden nicht beziehungsweise nicht rechtzeitig erbracht.
  • Deine Förderungshöchstdauer wurde überschritten und eine weitere Förderung ist ausgeschlossen.
  • Du studierst nur in Teilzeit, obwohl die BAföG-Regelungen die volle Arbeitskraft für einen Förderungsanspruch voraussetzt.
  • Wenn Du Leistungen von einem Begabtenförderwerk (wie zum Beispiel ein Stipendium) erhältst.

Bist Du auf Grund einer der oben genannten Aussagen nicht (mehr) berechtigt zum Bezug von BAföG Leistungen, kannst Du Wohngeld als Student erhalten.

2. Ausnahme: Du erhältst zwar BAföG - jedoch als Bankdarlehen und nicht als bezuschusste Förderung

Bist Du dem Grunde nach zum Bezug von BAföG berechtigt, besteht in der Regel kein Anspruch auf Wohngeld im Studium. Das gilt jedoch nicht, wenn diese BAföG Leistungen vollumfänglich als Darlehen gewährt werden.

Das kommt zum Beispiel dann vor, wenn Deine Förderungshöchstdauer ohne einen zugelassenen Grund überschritten wurde und Du Studienabschlusshilfe beziehst. Auch wenn Du nach einem zweiten Fachrichtungswechsel die Dauer der Regelförderung überschritten hast, bist Du berechtigt zum Bezug von Wohngeld als Student.

Eine gängigere Situation, in der Du BAföG als Bankdarlehen erhältst und damit Wohngeld im Studium enthalten kannst, ist der Bezug des BAföGs als Volldarlehen für eine genehmigte Zweitausbildung.

3. Kein ausschließlicher Haushalt mit Studenten/Auszubildenden

Lebst Du in einem Haushalt, in dem es nicht nur Studierende beziehungsweise Auszubildende gibt, kannst Du Anspruch auf Wohngeld haben. Es reicht dann aus, wenn ein Haushaltsmitglied keinen BAföG oder BAB Anspruch besitzt, damit der gesamte Haushalt wohngeldberechtigt ist.

Allerdings musst Du hier beachten, dass im Sinne des Wohngeldgesetzes nur Angehörige zum sogenannten „Wohngeldhaushalt“ zählen. Das betrifft normalerweise folgende Personengruppen:

  • Kinder
  • Ehe- bzw. Lebenspartner
  • Geschwister
  • Andere Verwandte (wie z.B. Großeltern)

Das heißt auch, dass in einer Studenten-Wohngemeinschaft jeder Mitbewohner als eigener Haushalt zu betrachten ist. Zumindest im Sinne des Wohngeldgesetzes.

Wie viel Wohngeld gibt es als Student?

Wenn Du gemäß der oben ausgeführten Ausnahmen zum Bezug von Wohngeld im Studium berechtigt bist, unterscheidet sich die Höhe nicht von üblichen Wohngeldsätzen.

Eine pauschale Aussage über die Höhe des Wohngeldes lässt sich dabei nicht treffen, da die Summe individuell auf Basis des erzielten Einkommens, der Miete und der Haushaltsmitglieder berechnet wird. Eine wertvolle Hilfestellung ist dabei der Wohngeldrechner des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat .

Um herauszufinden wie viel Wohngeld Du erhalten kannst, musst Du unbedingt darauf achten, das Gesamteinkommen des Haushalts (Haushalt im Sinne des Wohngeldgesetzes) anzugeben.

Wo kann ich Wohngeld im Studium beantragen?

Wie bei der Höhe des Wohngeldes unterscheidet sich auch die Beantragung nicht von der üblichen Vorgehensweise.

Als berechtigter Student kannst Du über die Wohngeldstelle in Deiner Stadt oder Gemeinde einen Antrag auf Wohngeld stellen. In der Wohngeldstelle kannst Du Dich darüber hinaus auch beraten lassen, ob Du tatsächlich einen Anspruch haben könntest. Die Sachbearbeiter helfen Dir als Student mit ihrer Erfahrung weiter.

Bevor Du über die Beantragung des Wohngeldes nachdenkst, solltest Du alle notwendigen Daten sammeln und griffbereit haben. Dazu zählen insbesondere:

  • Der Mietvertrag mit ausgewiesener Miethöhe
  • Ausgefüllter Antrag auf Wohngeld für Studenten
  • Einkommens- bzw. Unterhaltsnachweise
  • Ein gültiges Ausweisdokument

Darüber hinaus kann die Wohngeldstelle auch Informationen zur BAföG Beantragung und zur familiären Situation von Dir anfordern. Diese solltest Du daher ebenfalls bereithalten.

Kann ich auch Wohngeld als Student mit Kind beantragen?

Da Dein Kind im Sinne des Wohngeldhaushaltes zu Deinen Angehörigen zählt und darüber hinaus nicht dazu berechtigt ist, BAföG zu beziehen, hast Du unter Umständen Anrecht auf Wohngeld als Student. Die Höhe und auch der Beantragungsprozess ist dabei analog zum normalen Verfahren.

Fazit: Wohngeld im Studium

Wie Du an den ausführlich dargestellten Ausnahmefällen siehst, ist es gar nicht so einfach als Student Wohngeld zu beziehen. Da in der Regel die allermeisten Studenten zumindest dem Grunde nach einen Förderungsanspruch durch BAföG haben, fallen viele aus der Wohngeldberechtigung heraus.

Gehörst Du jedoch zu den Ausnahmefällen, kann das Wohngeld im Studium eine sinnvolle Ergänzung zur Studienfinanzierung darstellen und Dich somit entlasten.

Unabhängig davon ob Du Wohngeld, BAföG oder andere Einkommensquellen im Studium hast, empfehlen wir Dir eine Steuererklärung anzufertigen, um die Studienkosten richtig ansetzen zu können.

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