Was ist Wohngeld überhaupt?
Beim Wohngeld handelt es sich schlichtweg um eine soziale Leistung nach dem sogenannten Wohngeldgesetz, die Bürger mit einem zu geringen Einkommen in Form eines Zuschusses zu den Wohnkosten unterstützt. Zu diesen Bürgern, und damit zu den grundsätzlich Berechtigten des Wohngeldes, zählen je nach Situation auch Studierende.
Wohngeld als Studierende - geht das?
Normalerweise haben Studierende keinen Anspruch auf Wohngeld im Studium, wenn sie „dem Grunde nach“ einen Anspruch auf BAföG haben. Das muss im Umkehrschluss nicht bedeuten, dass Du auch BAföG erhältst, sondern bezieht sich nur darauf, ob Du grundsätzlich die Möglichkeit dazu hast, BAföG zu beantragen und zu beziehen. Damit ist konkret gemeint, ob Dein Studium die BAföG Anforderungen erfüllt und Du es somit beziehen könntest. Ausschlaggebend ist also die Förderungsfähigkeit. Nichtsdestotrotz gibt es natürlich Ausnahmen, in denen ein Student auch im Studium Wohngeld erhalten kann:
1. Ausnahme: Du hast keinen Anspruch auf BAföG im Sinne der Förderungsfähigkeit
Das kann der Fall sein, wenn:
- die Altersgrenze (in der Regel 45 Jahre) überschritten ist.
- die Hochschule oder Studienform nicht BAföG-förderfähig ist.
- ein Urlaubssemester vorliegt.
- Leistungsnachweise fehlen oder die Förderungshöchstdauer überschritten ist.
- das
Studium in Teilzeit
absolviert wird.
Bist Du auf Grund einer der oben genannten Aussagen
nicht berechtigt zum Bezug von BAföG-Leistungen
, kannst Du Wohngeld als Student erhalten.
2. Ausnahme: Du erhältst zwar BAföG - jedoch als Bankdarlehen und nicht als bezuschusste Förderung
Bist Du dem Grunde nach zum Bezug von BAföG berechtigt, besteht in der Regel kein Anspruch auf Wohngeld im Studium. Das gilt jedoch nicht, wenn diese BAföG Leistungen vollumfänglich als Darlehen gewährt werden. Das kommt zum Beispiel dann vor, wenn Deine Förderungshöchstdauer ohne einen zugelassenen Grund überschritten wurde und Du Studienabschlusshilfe beziehst. Auch wenn Du nach einem zweiten
Fachrichtungswechsel
die Dauer der Regelförderung überschritten hast, bist Du berechtigt zum Bezug von Wohngeld als Student. Eine gängigere Situation, in der Du BAföG als Bankdarlehen erhältst und damit Wohngeld im Studium enthalten kannst, ist der Bezug des BAföGs als Volldarlehen
für eine genehmigte Zweitausbildung
.
3. Kein ausschließlicher Haushalt mit Studenten/Auszubildenden
Lebst Du in einem Haushalt, in dem es nicht nur Studierende beziehungsweise Auszubildende gibt, kannst Du Anspruch auf Wohngeld haben. Es reicht dann aus, wenn ein Haushaltsmitglied keinen BAföG oder BAB Anspruch besitzt, damit der gesamte Haushalt wohngeldberechtigt ist. Allerdings musst Du hier beachten, dass im Sinne des Wohngeldgesetzes nur Angehörige zum sogenannten „Wohngeldhaushalt“ zählen. Das betrifft normalerweise folgende Personengruppen:
- Kinder
- Ehe- bzw. Lebenspartner
- Geschwister
- Andere Verwandte (wie z.B. Großeltern)
Das heißt auch, dass in einer Studierenden-Wohngemeinschaft jeder Mitbewohner als eigener Haushalt zu betrachten ist. Zumindest im Sinne des Wohngeldgesetzes.
Wie viel Wohngeld gibt es als Student?
Wenn Du gemäß der oben ausgeführten Ausnahmen zum Bezug von Wohngeld im Studium berechtigt bist, unterscheidet sich die Höhe nicht von üblichen Wohngeldsätzen. Eine pauschale Aussage über die Höhe des Wohngeldes lässt sich dabei nicht treffen, da die Summe individuell auf Basis des erzielten Einkommens, der Miete und der Haushaltsmitglieder berechnet wird. Eine wertvolle Hilfestellung ist dabei der
Wohngeldrechner
des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat. Um herauszufinden wie viel Wohngeld Du erhalten kannst, musst Du unbedingt darauf achten, das Gesamteinkommen des Haushalts (Haushalt im Sinne des Wohngeldgesetzes) anzugeben.
Wo kann ich Wohngeld im Studium beantragen?
Wie bei der Höhe des Wohngeldes unterscheidet sich auch die Beantragung nicht von der üblichen Vorgehensweise. Als berechtigter Studierender kannst Du über die Wohngeldstelle in Deiner Stadt oder Gemeinde einen Antrag auf Wohngeld stellen. In der Wohngeldstelle kannst Du Dich darüber hinaus auch beraten lassen, ob Du tatsächlich einen Anspruch haben könntest. Die Sachbearbeiter helfen Dir als Studierendem mit ihrer Erfahrung weiter. Bevor Du über die Beantragung des Wohngeldes nachdenkst, solltest Du alle notwendigen Daten sammeln und griffbereit haben. Dazu zählen insbesondere:
- Der Mietvertrag mit ausgewiesener Miethöhe
- Ausgefüllter Antrag auf Wohngeld für Studenten
- Einkommens- bzw. Unterhaltsnachweise
- Ein gültiges Ausweisdokument
Darüber hinaus kann die Wohngeldstelle auch Informationen zur BAföG-Beantragung und zur familiären Situation von Dir anfordern. Diese solltest Du daher ebenfalls bereithalten.
Kann ich auch Wohngeld als Studierende mit Kind beantragen?
Da Dein Kind im Sinne des Wohngeldhaushaltes zu Deinen Angehörigen zählt und darüber hinaus nicht dazu berechtigt ist, BAföG zu beziehen, hast Du unter Umständen Anrecht auf Wohngeld als Studierende. Die Höhe und auch der Beantragungsprozess ist dabei analog zum normalen Verfahren.
Fazit: Wohngeld im Studium
Wie Du an den ausführlich dargestellten Ausnahmefällen siehst, ist es gar nicht so einfach als Studierender Wohngeld zu beziehen. Da in der Regel die allermeisten Studierenden zumindest dem Grunde nach einen Förderungsanspruch durch BAföG haben, fallen viele aus der Wohngeldberechtigung heraus. Gehörst Du jedoch zu den Ausnahmefällen, kann das Wohngeld im Studium eine sinnvolle Ergänzung zur Studienfinanzierung darstellen und Dich somit entlasten. Unabhängig davon ob Du Wohngeld,
BAföG
oder andere Einkommensquellen im Studium hast, empfehlen wir Dir
eine Steuererklärung anzufertigen
, um die Studienkosten richtig ansetzen zu können.