Für Berufsanfänger:Mit einem Riester-Vertrag kannst du frühzeitig für deine Zukunft vorsorgen und etwas für deine Absicherung im Alter tun, wenn du am Anfang deines Berufslebens stehst. Gleichzeitig wird dadurch eine Versorgungslücke im Rentenalter unwahrscheinlicher. Durch einen einmaligen Berufseinsteigerbonus in Höhe von 200 Euro belohnt der Staat dein frühzeitiges Riestern (wenn du zum 1.1. des aktuellen Jahres dein 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hattest).
Für Studierende: Studierende können ebenfalls vom „Riestern“ profitieren, wenn sie einen sozialversicherungspflichtigen Job haben. Für den Erhalt von Riester-Zulagen reicht es schon aus, einmal im Jahr an einem Tag zu arbeiten. Du könntest zum Beispiel in den Semesterferien einen Job übernehmen oder neben dem Studium einem Minijob nachgehen.
Für Familien – Förderung des Wohneigentums: Verwendbar ist eine Riester-Förderung mit dem Wohn-Riester auch für den Kauf oder Bau von Wohneigentum, das man selbst nutzt. Gerade für junge Leute oder Familien, die zeitnah den Erwerb eines eigenen Hauses bzw. einer eigenen Wohnung planen, kann das sehr attraktiv sein. Und: Je mehr Kinder du hast, desto höher sind die Zuschüsse.
Für Arbeitslose und Geringverdiener: Riester kann sich auch dann lohnen, wenn du gerade keine Arbeit hast. Denn über die vollen Zuschüsse kannst du dich auch freuen, wenn du nur wenig Geld sparst dich aber als arbeitsuchend gemeldet hast.
Übertragbarkeit und Anpassungsfähigkeit: Ein lebenslanger Job bei einem Unternehmen ist heutzutage seltener. Vor allem jüngere Generationen wechseln gerne häufiger ihren Arbeitgeber, was für das Fortführen deines Riester-Vertrags kein Problem ist. Und gibt es mal finanzielle Engpässe, kann man die Beiträge anpassen oder pausieren .
Steuerliche Vorteile: In der Steuererklärung kann man Beiträge zur Riester-Rente als Sonderausgaben geltend machen, was zu einer Steuererstattung führen kann. Wie hoch diese ausfällt, kann immer nur individuell betrachtet und unter Berücksichtigung der genauen Rahmendaten eingeschätzt werden.
Gut zu wissen: Die Riester-Beiträge sowie das geförderte Riester-Vermögen sind in der Ansparphase vor Pfändung geschützt und werden auch dann nicht angetastet, wenn der Sparende beispielsweise Bürgergeld bezieht. Außerdem bietet jeder Riester-Vertrag eine 100 %-ige Beitragsgarantie: Du bekommst also mindestens die Summe wieder ausgezahlt, die du auch investiert hast.
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