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Datum
17.12.2024

BAföG-Reform 24/25 - Was sich für Studierende ändert

Mit dem Start des Wintersemesters 24/25 beginnt oft auch der Uni-Stress. Doch ab dem 01.10.2024 gelten zudem die Änderungen der 29. BAföG-Reform und damit stehen höhere Freibeträge und Bedarfssätze an. Zusätzlich können Erststudierende aus sozial schwachen Familien eine einmalige Studienstarthilfe von 1.000 Euro in Anspruch nehmen. Wir erklären dir, welche Unterschiede weiterhin auf dich warten und worauf du am besten achten solltest.

BAföG-Reform 24/25 - Was sich für Studierende ändert / MLP Financify / Studierende am nachdenken
(GettyImages/FG Trade Latin)

Das Wichtigste in Kürze

  • Pünktlich zum Wintersemester 24/25 gibt es mit der 29. BAföG-Reform mehr staatliche Unterstützung für Studierende.
  • Zum 01.10.2024 wurden die Freibeträge und Beitragssätze angehoben, es gibt 20 Euro monatlich mehr Wohngeldpauschale.
  • Erststudierende können eine 1.000 Euro-Studienstarthilfe für die Erstanschaffung von Laptop und Lehrmaterial sowie für die Studiengebühren erhalten.
  • Der mögliche Bedarfssatz liegt bei 767 Euro (bei den Eltern lebend) bzw. 1.088 Euro (bei den Eltern nicht lebend).
  • Mit dem Flexibilitätssemester ist eine Verlängerung der Förderungshöchstdauer möglich.

BAföG-Reform 24/25 - Was sich für Studierende ändert / MLP Financify / Infografik BAföG-Reform

Was ändert sich beim BAföG ab Wintersemester 24/25 für Studierende?

Die 29. BAföG-Reform ist zwar schon im August 2024 in Kraft getreten, aber bisher wurden noch nicht alle Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag der Bundesregierung umgesetzt. Doch jetzt ist es so weit. Nachfolgend haben wir die Neuerungen ab dem Wintersemester 24/25 übersichtlich zusammengefasst.

Höhere Freibeträge, Beitragssätze und Wohnkostenpauschale

Die Freibeträge erhöhen sich um 5,25 %, gleichzeitig steigt der Grundbedarf um 5 % durch die BAföG-Reform 24/25. Die Wohnkostenpauschale für Studierende, die nicht mehr bei den Eltern leben, wird um 20 Euro monatlich angehoben.

Wie hoch sind die Freibeträge und Beitragssätze?

Im Zuge der BAföG-Reform beträgt der BAföG-Grundbedarf für Studierende künftig 534 Euro pro Monat (bei den Eltern lebend) bzw. 855 Euro (bei den Eltern nicht lebend). Hinzu kommen Zuschläge bei der Kranken- und Pflegeversicherung, sofern keine Familienversicherung existiert.

Studierende, die nicht bei den Eltern krankenversichert sind, erhalten 102 Euro monatlich (unter 30 Jahren) bzw. 185 Euro (ab 30 Jahren). Bei der Pflegeversicherung sind es ohne Familienversicherung 35 Euro monatlich (unter 30 Jahren) bzw. 48 Euro (ab 30 Jahren).

Somit liegt der mögliche Bedarfssatz bei 767 Euro für Studierende, die bei den Eltern wohnen und bei 1.088 Euro für Studierende, die bereits zu Hause ausgezogen sind.

Bis zu einem bestimmten Freibetrag dürfen Studierende ein Vermögen besitzen, ohne dass Kürzungen beim BAföG zu erwarten sind. Ab Wintersemester 24/25 gelten die folgenden Freibeträge: 15.000 Euro bis Ende des 30. Lebensjahrs, 45.000 Euro ab Vollendung des 30. Lebensjahrs.

Studienstarthilfe für Erststudierende

Du bist neu an der Hochschule? Dank der BAföG-Reform kannst du dich unter Umständen auf einen einmaligen Zuschuss von 1.000 Euro freuen! Die Förderung soll bei den Anfangskosten des Studiums unterstützen, wie etwa die Anschaffung von Laptop und Lehrbüchern sowie für Semestergebühren oder Mietkaution.

Wer bekommt die Studienstarthilfe?

Die finanzielle Unterstützung können Studierende unter 25 Jahre in Anspruch nehmen, die ihr erstes Vollzeitstudium an einer Hochschule in Deutschland, einem EU-Mitgliedsstaat oder der Schweiz beginnen. Zusätzlich müssen die Antragsteller im Vormonat des Semesterstarts Sozialleistung (z. B. Wohngeld, Kinderzuschlag oder Bürgergeld) bezogen haben.

Bis wann muss ich den Antrag auf die Studienstarthilfe einreichen?

Die digitale Antragstellung muss innerhalb der ersten zwei Semestermonate – also bis zum 30. November 2024 für das Wintersemester oder 31. Mai 2025 für das Sommersemester – erfolgen.

Verlängerte Förderungshöchstdauer bei einem Flexibilitätssemester

Mit der BAföG-Reform 24/25 wird Studierenden, die Anspruch auf BAföG haben, die staatliche Förderung in der Regel bis zum Ende der Regelstudienzeit gewährt. Von jetzt an ist eine Verlängerung der Förderungshöchstdauer innerhalb des Flexibilitätssemesters möglich.

Wie kann ich die BAföG-Förderungsdauer verlängern?

Das neu eingeführte Flexibilitätssemester kann einmal während des Studiums (Bachelor oder Master) in Anspruch genommen werden. Damit ist eine Verlängerung der Förderungshöchstdauer möglich. Das bedeutet: Du bekommst für ein Flexi-Semester zusätzlich BAföG, sofern dieses direkt nach Ablauf der Förderungshöchstdauer erfolgt.

Ist ein Antrag auf eine BAföG-Förderungshöchstdauer erforderlich?

Ja, der Antrag muss ausdrücklich auf das Flexibilitätssemester und unmittelbar mit Ende der Förderungshöchstdauer ohne Angabe von Gründen erfolgen.

Ausnahmen gelten bei anerkannten Gründen: Dazu gehören Krankheit, Behinderung oder Schwangerschaft sowie die Erziehung von Kindern unter 14 Jahren oder die Pflege naher Angehöriger ab Pflegestufe 3.

Neuerungen bei Fachrichtungswechsel

Im Rahmen der BAföG-Reform 24/25 konnte bisher bis zum vierten Fachsemester bei einem wichtigen Grund das Studienrichtungsfach gewechselt werden, ohne Auswirkungen auf die Höchstdauer der Förderung.

Welche Änderungen gelten jetzt bei einem Fachrichtungswechsel?

Mit der neuen Reform kann ein Wechsel bis zu Beginn des fünften Semesters erfolgen. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes hat dies keinen Einfluss auf die Förderungshöchstdauer.

Gut zu wissen: Eine digitale Antragstellung auf BAföG ist kostenfrei über die offizielle Webseite www.bafoeg-digital.de möglich. Hast du Fragen, kannst du dich an das zuständige BAföG-Amt wenden. Auch auf der Seite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung findest du Informationen zu der 29. Reform.

Fazit: Mehr staatliche Unterstützung für Studierende ab Wintersemester 24/25

Im August 2024 ist die 29. BAföG-Novelle in Kraft getreten, doch bisher wurden nicht alle Beschlüsse der Bundesregierung umgesetzt. Zum Start des Wintersemesters können Studierende jetzt auf mehr finanzielle Unterstützung hoffen. Die Freibeträge und Beitragssätze wurden zum 01.10.2024 angehoben, außerdem gibt es eine 1.000-Euro-Studienstarthilfe. Auch durch mehr Flexibilität der BAföG-Förderungshöchstdauer und beim Fachrichtungswechsel sollen Studierende künftig unterstützt werden. Ob die Änderungen bei den gestiegenen Lebenshaltungskosten ausreichen, bleibt jedoch offen.

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