MLP
Inhalt
Datum
24.06.2025

BAföG-Einkommensgrenze: So hoch darf das Einkommen sein

BAföG ist eine beliebte Möglichkeit, das Studium zu finanzieren – denn immerhin müssen die gezahlten Beiträge nur zur Hälfte zurückgezahlt werden! Doch welche Einkommensgrenze gilt für Studierende und ihre Eltern, um berechtigt zu sein, BAföG zu erhalten? Die gute Nachricht: Selbst mit einem Nebenjob im Studium kann die staatliche Unterstützung erfolgen.

BaföG-Einkommensgrenze: So hoch darf das Einkommen sein / MLP Financify / Studentin überprüft fröhlich ihre Einkommensgrenze für Bafög
(GettyImages/alvarez)

Das Wichtigste in Kürze

  • Bei verheirateten Paaren liegt der Freibetrag zum Beispiel bei 2.540 Euro
  • Sparguthaben der Eltern wird bei Berechnungen außen vor gelassen
  • Beim eigenen Einkommen von Studierenden gilt eine Jahresgrenze von 6.672 Euro
  • Zusätzliche Voraussetzungen für BAföG sollten neben den Einkommensgrenzen beachtet werden
  • Im Zweifelsfall könnte auch elternunabhängiges BAföG beantragt werden – wenn dafür bestimmte Bedingungen erfüllt werden
  • Einkommensgrenzen der Eltern variieren je nach Familiensituation

BAföG-berechtigt sind oft mehr Studierende als gedacht

Bei mehreren Millionen Studierenden in Deutschland sind rund 70 Prozent BAföG-berechtigt. Doch nur ein Bruchteil reicht einen Antrag ein.

Viele Studierende vermuten, dass BAföG von vornherein für sie nicht infrage kommt, da die Eltern ein zu hohes Einkommen haben. Tatsächlich schwanken die Einkommensgrenzen jedoch stark und hängen von verschiedenen Faktoren ab. Dazu gehört zum Beispiel der Familienstand. Außerdem ist neben dem BAföG-Höchstsatz auch eine Unterstützung in geringerer Höhe denkbar.

Einkommensgrenzen der Eltern und Studierenden im Überblick

Verheiratete Elternpaare dürfen bis zu 2.540 Euro im Monat verdienen, damit der volle BAföG-Anspruch bestehen bleibt. Bei Alleinstehenden sind es 1.690 Euro, bei Stiefeltern 850 Euro. Auch Kapitalerträge sind darin eingeschlossen. Nicht einkalkuliert werden bei den Freibeträgen mögliche Sparkonten der Eltern – diese bleiben bei der Einkommensgrenze außen vor. Für die Ermittlung der Einkommensgrenze muss der Steuerbescheid aus dem vorletzten Kalenderjahr vor Beginn des Bewilligungszeitraums eingereicht werden.

Doch auch Studierende selbst haben Einkommensgrenzen. So darf parallel zum BAföG-Bezug zwar gearbeitet, aber eine Jahresgrenze von 6.672 Euro nicht überschritten werden.

Weitere Bedingungen für BAföG

Abseits der Einkommensgrenzen sollte beachtet werden, dass noch weitere Voraussetzungen für BAföG bestehen. So werden Studierende nur dann gefördert, wenn sie an anerkannten Universitäten, (Fach-)Hochschulen oder Akademien eingeschrieben sind. Zudem darf man zu Beginn eines Bachelor- oder Masterstudiums das Alter von 45 Jahren nicht überschritten haben – allerdings gelten in einigen Situationen Ausnahmeregelungen.

BAföG wird grundsätzlich nur innerhalb der Regelstudienzeit gewährt. Zwar richtet sich die Förderung primär an deutsche Staatsbürger:innen, doch auch internationale Studierende können – je nach Aufenthaltsstatus und Integration – unter bestimmten Voraussetzungen BAföG erhalten. Eine individuelle Beratung beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung ist empfehlenswert.

Alternativen bei Überschreitung der Einkommensgrenze

Auch wenn das Einkommen der Eltern über den BAföG-Grenzen liegt, kann eine Förderung – zumindest in reduzierter Höhe – möglich sein. Ein Antrag lohnt sich daher fast immer, denn selbst bei Ablehnung entstehen keine Nachteile. Alternativ kommt in bestimmten Fällen elternunabhängiges BAföG infrage, etwa wenn man:

  • mindestens fünf Jahre nach dem 18. Lebensjahr erwerbstätig war
  • eine Berufsausbildung und anschließend drei Jahre gearbeitet hat
  • das Studium erst zu einem späteren Zeitpunkt beginnt

Darüber hinaus gibt es Sonderregelungen für Fälle, in denen die Eltern ihren Unterhaltsverpflichtungen nicht nachkommen – etwa bei Kontaktabbruch oder verweigerter Auskunft. In solchen Situationen kann das BAföG-Amt eigenständig tätig werden und die Entscheidung auf Grundlage der vorliegenden Umstände treffen.

Fazit: BAföG unterliegt Einkommensgrenzen, ist aber dennoch oft beziehbar

Je nachdem, wie viel die Eltern verdienen, ist für Studierende ein Höchstsatz von BAföG möglich. Doch auch trotz einem höheren Elterneinkommen besteht die Chance auf eine (Teil-)Unterstützung. Sind die nötigen Voraussetzungen erfüllt, können Studierende außerdem auf elternunabhängiges BAföG ausweichen. Und wenn all das nicht greift und sämtliche Möglichkeiten ausgeschöpft wurden? Dann gibt es noch weitere Optionen der Studienfinanzierung , über die MLP gern aufklärt.

Termin Seminare Kontakt