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Datum
23.02.2022

BAföG-Einkommensgrenze: So hoch darf das Einkommen sein

BAföG im Studium bekommt nur, wer bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreitet. Wie hoch diese bei Studierenden und ihren Eltern ausfallen und was sonst noch für das Thema wichtig ist, liest du hier!

BaföG-Einkommensgrenze: So hoch darf das Einkommen sein

BAföG-Einkommensgrenzen: So hoch darf das Einkommen der Eltern und Studierenden sein!

BAföG ist eine beliebte Möglichkeit, das Studium zu finanzieren – denn immerhin müssen die gezahlten Beiträge nur zur Hälfte zurückgezahlt werden! Doch welche Einkommensgrenze gilt für Studierende und ihre Eltern, um berechtigt zu sein, BAföG zu erhalten? Die gute Nachricht: Selbst mit einem Nebenjob im Studium kann die staatliche Unterstützung erfolgen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Bei verheirateten Paaren liegt der Freibetrag zum Beispiel bei 2.000 Euro
  • Sparguthaben der Eltern wird bei Berechnungen außen vor gelassen
  • Beim eigenen Einkommen von Studierenden gilt eine Jahresgrenze von 5.400 Euro
  • Zusätzliche Voraussetzungen für BAföG sollten neben den Einkommensgrenzen beachtet werden
  • Im Zweifelsfall könnte auch elternunabhängiges BAföG beantragt werden – wenn dafür bestimmte Bedingungen erfüllt werden
  • Einkommensgrenzen der Eltern variieren je nach Familiensituation

BaföG-Einkommensgrenzen

BAföG-berechtigt sind oft mehr Studierende als gedacht

Bei mehreren Millionen Studierenden in Deutschland sind rund 70 Prozent BAföG-berechtigt. Doch nur ein Bruchteil reicht einen Antrag ein.

Viele Studierende vermuten, dass BAföG von vornherein für sie nicht infrage kommt, da die Eltern ein zu hohes Einkommen haben. Tatsächlich schwanken die Einkommensgrenzen jedoch stark und hängen von verschiedenen Faktoren ab. Dazu gehört zum Beispiel der Familienstand. Außerdem ist neben dem BAföG-Höchstsatz auch eine Unterstützung in geringerer Höhe denkbar.

Einkommensgrenzen der Eltern und Studierenden im Überblick

Verheiratete Elternpaare dürfen bis zu 2.000 Euro im Monat verdienen, damit der volle BAföG-Anspruch bestehen bleibt. Bei Alleinstehenden sind es 1.330 Euro, bei Stiefeltern 665 Euro. Auch Kapitalerträge sind darin eingeschlossen. Nicht einkalkuliert werden bei den Freibeträgen mögliche Sparkonten der Eltern – diese bleiben bei der Einkommensgrenze außen vor. Für die Ermittlung der Einkommensgrenze muss der Steuerbescheid aus dem vorletzten Kalenderjahr eingereicht werden.

Gut zu wissen:
Durch die Corona-Krise werden auch spontane und durch die Pandemie aufgetretene Änderungen des Einkommens berücksichtigt, wodurch folglich ein BAföG-Anspruch bestehen kann.

Doch auch Studierende selbst haben Einkommensgrenzen. So darf parallel zum BAföG-Bezug zwar gearbeitet, aber eine Jahresgrenze von 5.400 Euro nicht überschritten werden.

Weitere Bedingungen für BAföG

Abseits der Einkommensgrenzen sollte beachtet werden, dass noch weitere Voraussetzungen für BAföG bestehen. So werden Studierende nur dann gefördert, wenn sie an anerkannten Universitäten, (Fach-)Hochschulen oder Akademien eingeschrieben sind. Zudem darf man das Alter von 29 Jahren beim Bachelor-Studiumsbeginn und das Alter von 34 Jahren beim Master-Studiumsbeginn nicht überschreiten.

Auch ist BAföG grundsätzlich lediglich für Studierende in der Regelstudienzeit und mit deutscher Staatsbürgerschaft vorgesehen. Da Ausnahmen bekanntlich die Regeln bestätigen, können aber auch hier Sondergenehmigungen greifen. Wer sich also ohne deutsche Staatsbürgerschaft für ein langfristiges Studium in Deutschland interessiert, sollte sich an das zuständige universitäre Auslandsamt wenden, um vielleicht doch noch Förderungen zu erhalten.

Alternativen bei Überschreitung der Einkommensgrenze

Wenn die Einkommensgrenzen der Eltern überschritten werden, muss die Studentin oder der Student aber noch nicht den Kopf in den Sand stecken. Sofern die übrigen Bedingungen erfüllt sind, kann trotzdem ein BAföG-Bezug möglich sein; zum Beispiel zu einem niedrigeren Satz. Ein Antrag, der oft minutenschnell erledigt ist, zahlt sich daher für alle Studierende aus. Schlimmstenfalls verläuft die Beantragung ins Leere; ein Nachteil besteht nicht.

Wer jedoch tatsächlich nicht berechtigt ist und dies durch die Ablehnung bestätigt wurde, kann eventuell auf elternunabhängiges BAföG ausweichen. Dieses ist zu beantragen, wenn die Studentin oder der Student bereits nach dem 18. Geburtstag mindestens fünf Jahre gearbeitet hat. Alternativ ist die Antragsstellung erfolgversprechend, sofern sich das Studium an eine Berufsausbildung anschließt. Auch, wenn Eltern ihren Unterhaltsansprüchen nicht nachkommen, könnten Betroffene auf diese Variante der Unterstützung zurückgreifen. Die Ansprüche des Unterhalts verschieben sich dann direkt auf das BAföG-Amt.

Fazit: BAföG unterliegt Einkommensgrenzen, ist aber trotzdem oft beziehbar

Je nachdem, wie viel die Eltern verdienen, ist für Studierende ein Höchstsatz von BAföG möglich. Doch auch mit einem höheren Elterneinkommen besteht die Chance auf eine (Teil-)Unterstützung. Sind die nötigen Voraussetzungen erfüllt, können Studierende außerdem auf elternunabhängiges BAföG ausweichen. Und wenn all das nicht greift und sämtliche Möglichkeiten ausgeschöpft wurden? Dann gibt es noch weitere Optionen der Studienfinanzierung, über die MLP gern aufklärt.

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