BAföG-berechtigt sind oft mehr Studierende als gedacht
Bei mehreren Millionen Studierenden in Deutschland sind rund 70 Prozent BAföG-berechtigt. Doch nur ein Bruchteil reicht einen Antrag ein.
Viele Studierende vermuten, dass BAföG von vornherein für sie nicht infrage kommt, da die Eltern ein zu hohes Einkommen haben. Tatsächlich schwanken die Einkommensgrenzen jedoch stark und hängen von verschiedenen Faktoren ab. Dazu gehört zum Beispiel der Familienstand. Außerdem ist neben dem BAföG-Höchstsatz auch eine Unterstützung in geringerer Höhe denkbar.
Einkommensgrenzen der Eltern und Studierenden im Überblick
Verheiratete Elternpaare dürfen bis zu 2.540 Euro im Monat verdienen, damit der volle BAföG-Anspruch bestehen bleibt. Bei Alleinstehenden sind es 1.690 Euro, bei Stiefeltern 850 Euro. Auch Kapitalerträge sind darin eingeschlossen. Nicht einkalkuliert werden bei den Freibeträgen mögliche Sparkonten der Eltern – diese bleiben bei der Einkommensgrenze außen vor. Für die Ermittlung der Einkommensgrenze muss der Steuerbescheid aus dem vorletzten Kalenderjahr vor Beginn des Bewilligungszeitraums eingereicht werden.
Doch auch Studierende selbst haben Einkommensgrenzen. So darf parallel zum BAföG-Bezug zwar gearbeitet, aber eine Jahresgrenze von 6.672 Euro nicht überschritten werden.
Weitere Bedingungen für BAföG
Abseits der Einkommensgrenzen sollte beachtet werden, dass noch weitere Voraussetzungen für BAföG bestehen. So werden Studierende nur dann gefördert, wenn sie an anerkannten Universitäten, (Fach-)Hochschulen oder Akademien eingeschrieben sind. Zudem darf man zu Beginn eines Bachelor- oder Masterstudiums das Alter von 45 Jahren nicht überschritten haben – allerdings gelten in einigen Situationen Ausnahmeregelungen.
BAföG wird grundsätzlich nur innerhalb der Regelstudienzeit gewährt. Zwar richtet sich die Förderung primär an deutsche Staatsbürger:innen, doch auch internationale Studierende können – je nach Aufenthaltsstatus und Integration – unter bestimmten Voraussetzungen BAföG erhalten. Eine individuelle Beratung beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung ist empfehlenswert.
Alternativen bei Überschreitung der Einkommensgrenze
Auch wenn das Einkommen der Eltern über den BAföG-Grenzen liegt, kann eine Förderung – zumindest in reduzierter Höhe – möglich sein. Ein Antrag lohnt sich daher fast immer, denn selbst bei Ablehnung entstehen keine Nachteile. Alternativ kommt in bestimmten Fällen
elternunabhängiges BAföG
infrage, etwa wenn man:
- mindestens fünf Jahre nach dem 18. Lebensjahr erwerbstätig war
- eine Berufsausbildung und anschließend drei Jahre gearbeitet hat
- das Studium erst zu einem späteren Zeitpunkt beginnt
Darüber hinaus gibt es Sonderregelungen für Fälle, in denen die Eltern ihren Unterhaltsverpflichtungen nicht nachkommen – etwa bei Kontaktabbruch oder verweigerter Auskunft. In solchen Situationen kann das BAföG-Amt eigenständig tätig werden und die Entscheidung auf Grundlage der vorliegenden Umstände treffen.
Fazit: BAföG unterliegt Einkommensgrenzen, ist aber dennoch oft beziehbar
Je nachdem, wie viel die Eltern verdienen, ist für Studierende ein Höchstsatz von BAföG möglich. Doch auch trotz einem höheren Elterneinkommen besteht die Chance auf eine (Teil-)Unterstützung. Sind die nötigen Voraussetzungen erfüllt, können Studierende außerdem auf elternunabhängiges BAföG ausweichen. Und wenn all das nicht greift und sämtliche Möglichkeiten ausgeschöpft wurden? Dann gibt es noch
weitere Optionen der Studienfinanzierung
, über die MLP gern aufklärt.