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Datum
02.06.2023

BAföG, wenn die Eltern geschieden sind: Worauf kommt es an?

Dass du BAföG bekommst, wenn deine Eltern nicht zu viel verdienen, ist bekannt. Doch wie wird der Satz berechnet, wenn es sich um ein getrennt lebendes oder geschiedenes Paar handelt? Die Situation hat Einfluss auf die Berechnung und die Freibeträge, die sich wiederum auf den BAföG-Betrag auswirken. Wir helfen dir dabei, den Zuschuss zum Studium zu kalkulieren.

Infografik Eltern geschieden

Das Wichtigste in Kürze

  • BAföG unterstützt Studierende, das Studium zu finanzieren, wenn zum Beispiel das eigene und das elterliche Einkommen für den Lebensunterhalt nicht ausreichen.
  • Aber nicht jeder erhält den Zuschuss: Er hängt neben dem eigenen Vermögen auch vom Jahresgehalt der Eltern ab.
  • Sind die Eltern geschieden und arbeiten beide, werden auch beide Einkommen bei der Berechnung berücksichtigt.
  • Die Freibeträge fallen dafür höher aus als bei verheirateten Paaren und werden vom berechneten Einkommen abgezogen.

BAföG unterstützt Studierende

Grundsätzlich soll BAföG dazu beitragen, die gleichen finanziellen Voraussetzungen für alle Studierenden zu schaffen. Können die Eltern das Studium nicht finanzieren und reicht auch der persönliche Nebenjob nicht aus, ist BAföG die ideale Ergänzung oder sogar Alternative. Das Besondere daran: Ein Großteil muss gar nicht zurückgezahlt werden, während der andere Teil als eine Art zinsloses Darlehen gewertet wird.

Der Betrag wird pro Studierende berechnet und hängt in erster Linie von den Einkommensverhältnissen der Eltern ab. Sind diese geschieden und arbeiten jeweils in Vollzeit, beleuchtet das BAföG-Amt die Einzelgehälter.

Individuelle Berechnung und andere Freibeträge bei geschiedenen Paaren

Ganz grob kannst du immer dann mit einem teilweisen Zuschuss durch das BAföG-Amt rechnen, wenn das Nettoeinkommen der Eltern rund 40.000 Euro oder weniger im Jahr beträgt. Die komplette Förderung wird ab etwa 20.500 Euro netto realistisch. Das gilt auch dann, wenn die Eltern geschieden sind. Verdient beispielsweise die Mutter 18.000 Euro netto und der Vater 22.000 Euro netto, sind insgesamt 40.000 Euro netto verfügbar. Das gilt auch dann, wenn die Parteien de facto nicht zusammenleben.

Dafür greifen aber höhere Freibeträge, die für die Berechnung abgezogen werden. So können alleinstehende Elternteile seit August 2022 jeweils bis zu 1.605 Euro geltend machen, bei geschiedenen Partnern wird somit bis zu 3.210 Euro als Freibetrag einkalkuliert. Bei verheirateten Paaren liegt der Freibetrag aktuell insgesamt bei 2.415 Euro sind. Das wirkt sich positiv auf die Chance für die Bewilligung von einem höheren BAföG-Satz aus.

Weiterhin gilt ein Freibetrag pro Geschwisterkind, sofern dieses nicht selbst bereits BAföG bekommt. Wenn die Freibeträge vom Nettoeinkommen der Eltern abgezogen wurden, wird noch einmal die Hälfte des nun bestehenden Restbetrags abgezogen. Bei geschiedenen Paaren erfolgt die Rechnung pro Person. Nach der Einkommensrechnung mindert der übrige Betrag den BAföG-Höchstsatz. Dieser beträgt für Studierende an der Hochschule, die nicht bei den eigenen Eltern leben, 812 Euro im Monat.

Fazit: BAföG auch bei geschiedenen Eltern denkbar

Auch wenn deine Eltern geschieden sind, kannst du grundsätzlich BAföG im Studium bekommen. Der Unterschied zu verheirateten Paaren besteht lediglich darin, dass die Einkommen der beiden Ex-Partner getrennt voneinander berechnet werden. Die Freibeträge gelten ebenfalls pro Person. Im Zweifelsfall solltest du dich rechtzeitig beim zuständigen BAföG-Amt darüber informieren, ob, und in welcher Höhe du mit der Finanzspritze rechnen kannst.

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