BAföG unterstützt Studierende
Grundsätzlich soll BAföG dazu beitragen, die gleichen finanziellen Voraussetzungen für alle Studierenden zu schaffen. Können die Eltern das Studium nicht finanzieren und reicht auch der persönliche Nebenjob nicht aus, ist BAföG die ideale Ergänzung oder sogar Alternative. Das Besondere daran: Ein Großteil muss gar nicht zurückgezahlt werden, während der andere Teil als eine Art zinsloses Darlehen gewertet wird.
Der Betrag wird pro Studierende berechnet und hängt in erster Linie von den Einkommensverhältnissen der Eltern ab. Sind diese geschieden und arbeiten jeweils in Vollzeit, beleuchtet das BAföG-Amt die Einzelgehälter.
Individuelle Berechnung und andere Freibeträge bei geschiedenen Paaren
Ganz grob kannst du immer dann mit einem teilweisen Zuschuss durch das BAföG-Amt rechnen, wenn das Nettoeinkommen der Eltern rund 40.000 Euro oder weniger im Jahr beträgt. Die komplette Förderung wird ab etwa 20.500 Euro netto realistisch. Das gilt auch dann, wenn die Eltern geschieden sind. Verdient beispielsweise die Mutter 18.000 Euro netto und der Vater 22.000 Euro netto, sind insgesamt 40.000 Euro netto verfügbar. Das gilt auch dann, wenn die Parteien de facto nicht zusammenleben.
Dafür greifen aber höhere Freibeträge, die für die Berechnung abgezogen werden. So können alleinstehende Elternteile seit August 2022 jeweils bis zu 1.605 Euro geltend machen, bei geschiedenen Partnern wird somit bis zu 3.210 Euro als Freibetrag einkalkuliert. Bei verheirateten Paaren liegt der Freibetrag aktuell insgesamt bei 2.415 Euro sind. Das wirkt sich positiv auf die Chance für die Bewilligung von einem höheren BAföG-Satz aus.
Weiterhin gilt ein Freibetrag pro Geschwisterkind, sofern dieses nicht selbst bereits BAföG bekommt. Wenn die Freibeträge vom Nettoeinkommen der Eltern abgezogen wurden, wird noch einmal die Hälfte des nun bestehenden Restbetrags abgezogen. Bei geschiedenen Paaren erfolgt die Rechnung pro Person. Nach der Einkommensrechnung mindert der übrige Betrag den BAföG-Höchstsatz. Dieser beträgt für Studierende an der Hochschule, die nicht bei den eigenen Eltern leben, 812 Euro im Monat.
Fazit: BAföG auch bei geschiedenen Eltern denkbar
Auch wenn deine Eltern geschieden sind, kannst du grundsätzlich BAföG im Studium bekommen. Der Unterschied zu verheirateten Paaren besteht lediglich darin, dass die Einkommen der beiden Ex-Partner getrennt voneinander berechnet werden. Die Freibeträge gelten ebenfalls pro Person. Im Zweifelsfall solltest du dich rechtzeitig beim zuständigen BAföG-Amt darüber informieren, ob, und in welcher Höhe du mit der Finanzspritze rechnen kannst.