MLP
Inhalt
Datum
26.06.2025

BAföG, wenn die Eltern geschieden sind: Worauf kommt es an?

Dass du BAföG bekommst, wenn deine Eltern nicht zu viel verdienen, ist bekannt. Doch wie wird der Satz berechnet, wenn es sich um ein getrennt lebendes oder geschiedenes Paar handelt? Die Situation hat Einfluss auf die Berechnung und die Freibeträge, die sich wiederum auf den BAföG-Betrag auswirken. Wir helfen dir dabei, den Zuschuss zum Studium zu kalkulieren.

BAföG, wenn die Eltern geschieden sind: Worauf kommt es an? / MLP Financify / Studentin hält zwei Unterlagen in den Händen
(GettyImages/damircudic)

Das Wichtigste in Kürze

  • BAföG hilft Studierenden, deren eigenes und elterliches Einkommen nicht für den Lebensunterhalt reicht.
  • Anspruch besteht nur bei Einhaltung bestimmter Einkommens- und Vermögensgrenzen.
  • Bei geschiedenen Eltern werden beide Einkommen berücksichtigt, sofern Unterhaltspflicht besteht.
  • Der Freibetrag liegt bei 1.690 € pro Elternteil.

BAföG unterstützt Studierende

Grundsätzlich soll BAföG dazu beitragen, die gleichen finanziellen Voraussetzungen für alle Studierenden zu schaffen. Können die Eltern das Studium nicht finanzieren und reicht auch der persönliche Nebenjob nicht aus, ist BAföG die ideale Ergänzung oder sogar Alternative. Das Besondere daran: Ein Großteil muss gar nicht zurückgezahlt werden, während der andere Teil als eine Art zinsloses Darlehen gewertet wird.

Der Betrag wird pro Studierende berechnet und hängt in erster Linie von den Einkommensverhältnissen der Eltern ab. Sind diese geschieden und arbeiten jeweils in Vollzeit, beleuchtet das BAföG-Amt die Einzelgehälter.

Individuelle Berechnung und andere Freibeträge bei geschiedenen Paaren

Grundsätzlich ist eine teilweise BAföG-Förderung möglich, wenn das relevante Einkommen der Eltern unter 40.000 € jährlich liegt. Eine volle Förderung wird ab 25.000 € realistisch – abhängig von individuellen Freibeträgen. Bei geschiedenen Eltern werden beide Einkommen berücksichtigt, sofern Unterhaltspflicht besteht. Beispiel: Verdient deine Mutter 22.000  Euro und dein Vater 18.000 Euro, wird das Gesamteinkommen von 40.000 € herangezogen.

Dafür greifen aber höhere Freibeträge, die für die Berechnung abgezogen werden. So können alleinstehende Elternteile jeweils bis zu 1.690 Euro monatlich geltend machen, bei geschiedenen Partnern wird somit bis zu 3.380 Euro als Freibetrag einkalkuliert. Bei verheirateten Paaren liegt der Freibetrag aktuell insgesamt bei 2.540 Euro sind. Das wirkt sich positiv auf die Chance für die Bewilligung von einem höheren BAföG-Satz aus.

Weiterhin gilt ein Freibetrag pro Geschwisterkind, sofern dieses nicht selbst bereits BAföG bekommt. Wenn die Freibeträge vom Nettoeinkommen der Eltern abgezogen wurden, werden noch einmal 50 % des nun bestehenden Restbetrags abgezogen. Bei geschiedenen Paaren erfolgt die Rechnung pro Person. Nach der Einkommensrechnung mindert der übrige Betrag den BAföG-Höchstsatz. Dieser beträgt für Studierende an der Hochschule, die nicht bei den eigenen Eltern leben, 812 Euro im Monat.

Fazit: BAföG auch bei geschiedenen Eltern denkbar

Auch wenn deine Eltern geschieden sind, kannst du grundsätzlich BAföG im Studium bekommen. Der Unterschied zu verheirateten Paaren besteht lediglich darin, dass die Einkommen der beiden Elternteile getrennt voneinander berechnet werden. Die Freibeträge gelten ebenfalls pro Person. Im Zweifelsfall solltest du dich rechtzeitig beim zuständigen BAföG-Amt darüber informieren , ob, und in welcher Höhe du mit der Finanzspritze rechnen kannst.

Termin Seminare Kontakt