MLP
Inhalt
Datum
03.04.2024

BAföG und Nebenjob: So viel darfst du dazuverdienen

BAföG beziehen und gleichzeitig einem Nebenjob nachgehen – so finanzieren viele Studierende ihren Lebensunterhalt, bessern ihr Taschengeld auf oder sparen für eine lang ersehnte Reise. Doch ist das überhaupt erlaubt? BAföG und Nebenjob: Erfahre hier, wie viel du dir neben dem Studium dazu verdienen darfst, wie hoch die Freibeträge sind und was beim BAföG-Antrag zu beachten ist, wenn du einen Nebenjob während des Studiums ausübst.

MLP Financify Wie viel darf ich zum Bafög dazuverdienen
(GettyImages/pixdeluxe)

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Nebenjob während des Studiums ist heutzutage aufgrund der hohen Kosten für Miete und Lebensunterhalt fast „normal“ – vor allem in teuren Städten.
  • BAföG beziehen und einen Nebenjob nachgehen, ist grundsätzlich kein Problem, allerdings gelten sogenannte Freibeträge für die Förderung.
  • Wird der Freibetrag überschritten, wird das Einkommen an BAföG angerechnet und der Betrag von der Förderung abgezogen.
  • Zu vermerkende Einnahmen im BAföG-Antrag sind beispielsweise Einkommen aus Nebenjobs, selbstständigen Tätigkeiten sowie Kapitalvermögen.

Ist ein Nebenjob trotz BAföG erlaubt?

Grundsätzlich ja – ein Nebenjob trotz BAföG ist bis zu einer bestimmten Gehaltsgrenze erlaubt. Sofern das monatliche Einkommen den Freibetrag übersteigt, wird das „zu viel verdiente“ vom BAföG abgezogen.

Es ist nicht ungewöhnlich, neben dem Studium zu arbeiten. Im Gegenteil: Viele Studierende erhalten BAföG und haben nebenbei einen Nebenjob. Entweder freiwillig, um sich etwas dazuzuverdienen oder weil sie müssen, um ihren Lebensunterhalt zu finanzieren.

Schon gewusst: Mit dem BAföG-Rechner auf der Seite bafoeg-digital.de kannst du ganz schnell prüfen, wie viel du trotz BAföG im Nebenjob verdienen darfst und ob dein Nebenverdienst Auswirkungen auf die Förderung hat.

Wie viel darf ich bei BAföG im Nebenjob verdienen?

Rund 520 Euro brutto pro Monat sind laut BAföG-Verdienstgrenze als Nebeneinkommen anrechnungsfrei. Das ist ein Freibetrag in Höhe von etwa 6.240 Euro im Jahr, der auch bei Selbstständigkeit als Freiberufler oder mit Gewerbeschein gilt.

Solltest du mehr verdienen und den Freibetrag überschreiten, wird dein Einkommen angerechnet und vom BAföG abgezogen.

Die Anrechnung des Nebeneinkommens gilt für den Bewilligungszeitraum der Förderung. Sprich: Für den Zeitraum, in dem du BAföG beziehst. Meist handelt es sich dabei um einen Zeitraum von zwölf Monaten ab Beginn des Semesters. In dieser Zeit bekommst du dein BAföG monatlich auf das Konto überwiesen.

Übrigens: Bist du, wie viele Studierende in der Krankenversicherung deiner Eltern versichert ist die Höhe des Freibetrags mit rund 470,00 Euro im Monat geringer, als wenn du in der gesetzlichen Krankenversicherung bist.

Wie setzt sich der BAföG-Freibetrag zusammen?

Die Höhe des BAföG-Freibetrags besteht aus verschiedenen Positionen, dazu gehören unter anderem Sozialabgaben und Werbungskosten.

Sozialabgaben sind, wie der Name schon vermuten lässt, soziale Abgaben für die Beiträge der Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung.

Bei Werbungskosten handelt es sich um Ausgaben für deinen Nebenjob oder dein Studium wie beispielsweise Fachbücher fürs Studium oder Arbeitskleidung für die Nebentätigkeit.

Andere BAföG-Freibeträge gelten für Studierende, die:

  • Waisengelder oder Waisenrente beziehen

(Freibetrag rund 250 Euro im Monat)

  • eine Berufsfachschule ohne abgeschlossene Berufsausbildung besuchen

(Freibetrag rund 180 Euro im Monat)

  • Auszubildende mit festem Gehalt

(kein Freibetrag)

Gut zu wissen: Es gibt eine sogenannte Werbungskostenpauschale, einen festgelegten Maximalbetrag für Werbungskosten von 100 Euro pro Monat. Das hat den Vorteil, dass du nicht jeden einzelnen Kassenbon und jede Rechnung sammeln musst.

Was wird vom BAföG abgezogen, wenn der Freibetrag überschritten ist?

Vorweg das Gute: Natürlich darfst du während deines Studiums mehr als 520 Euro im Monat verdienen. Es gibt keine Einkommensgrenze. Wenn du den Freibetrag überschreitest, wird dein Einkommen vom BAföG abgezogen.

Beispiel: Liegt dein monatliches Einkommen bei 600 Euro brutto bei einem Freibetrag von 520 Euro pro Monat, ergeben sich folgende Abzüge im BAföG:

Bruttoeinkommen pro Monat 600,00 Euro
Abzüge für Sozialabgaben (21,6 Prozent) - 108,00 Euro
Abzüge Werbungskostenpauschale - 100,00 Euro
Anrechnung des Einkommens = 392,00 Euro

Freibetrag pro Monat 520,00 Euro
Abzug des anzurechnenden Einkommens - 392,00 Euro
überschrittene Summe des Freibetrags = 62,00 Euro

Der Betrag von 62,00 Euro übersteigt die Freibetragsgrenze und wird demnach von deinem BAföG abgezogen.

Wichtig zu wissen: Studierende, die zusätzlich Kinderbetreuungskosten erhalten, können die Betreuungskosten vom Einkommen abziehen. Dadurch verringert sich der Verdienst aus deiner Nebentätigkeit, was sich positiv auf den BAföG-Freibetrag auswirkt.

Was muss ich bei einem Nebenjob beim BAföG-Antrag beachten?

Wenn du einen Nebenjob ausübst und den Antrag auf BAföG stellst, solltest du ein paar Dinge beachten, wie unter anderem:

  • Nebeneinkünfte sind als Jahreseinkommen im BAföG-Antrag zu vermerken, da der Freibetrag für das ganze Bewilligungsjahr gilt
  • Verdienste aus Nebenjobs, selbstständige Tätigkeiten und Kapitalvermögen sind Einkommen, die beim BAföG angerechnet werden
  • Unterhaltszahlungen von geschiedenen Partnern müssen im BAföG-Antrag angegeben werden und können die Förderung verringern

Keine Auswirkungen auf dein BAföG hingegen haben beispielsweise:

  • Unterhalt von Eltern oder Ehepartnern, diese Beträge müssen nicht im BAföG-Antrag vermerkt werden
  • steuerfreie Einnahmen (Übungsleiterpauschalen) für gemeinnützige Organisationen (z. B. Erzieher, Pfleger oder Betreuer) werden nicht im BAföG angerechnet

Die Überleiterpauschale liegt bei rund 3.000 Euro pro Jahr. Die steuerfreien Einnahmen für gemeinnützige Tätigkeiten bis zu diesem Betrag werden nicht an dein BAföG angerechnet und abgezogen.

Nicht vergessen: Bekommst du eine Gehaltserhöhung oder mindert sich dein Einkommen, sind die Änderungen deines Verdiensts umgehend dem BAföG-Amt mitzuteilen. Ein formloser Brief an das zuständige Amt mit deinen persönlichen Angaben reicht meist aus.

Woher weiß ich die Höhe meines Jahreseinkommens bei Antragstellung auf BAföG?

Die tatsächliche Höhe deines Einkommens aus einer Nebentätigkeit lässt sich in den meisten Fällen nicht wirklich benennen, zumal du ein Jahreseinkommen im BAföG-Antrag angeben musst. Daher solltest du die Einkünfte bei Antragstellung auf BAföG schätzen – sei realistisch.

Denn zum Ende des Bewilligungszeitraums, meist nach zwölf Monaten wird die tatsächliche Höhe deines Nebenverdiensts ermittelt. Sofern dein Einkommen geringer als von dir angegeben war, darfst du dich eventuell auf eine Rückzahlung freuen. Lag dein Einkommen höher als von dir geschätzt, musst du den Anteil nachzahlen.

Fazit: Bei BAföG und Nebenjob auf Freibetragsgrenze achten

Studieren und nebenbei arbeiten – viele Studierende verdienen sich neben dem Uni-Alltag etwas dazu. Egal ob du mit dem Einkommen deinen Lebensunterhalt finanzieren musst oder du das Geld für eine größere Anschaffung wie ein Auto oder eine Traumreise sparst – wenn du BAföG beziehst, musst du Einkommen aus Nebenjobs im Antrag vermerken. Ganz wichtig: Beachte den Freibetrag. Sofern du den Freibetrag überschreitest, wird dein Einkommen an dein BAföG angerechnet und von der Förderung abgezogen.

Termin Termin Seminare Seminare Kontakt Kontakt Chatbot Chatbot