Inwiefern dein erster Hochschulabschluss eine Rolle spielt
Normalerweise sieht das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) nur die Förderung einer einzigen berufsqualifizierenden Ausbildung vor. Das bedeutet: Wer bereits ein vollständiges Studium abgeschlossen hat, hat in der Regel keinen Anspruch mehr auf BAföG für ein zweites Studium. Eine wichtige Ausnahme gilt jedoch für das Masterstudium, das direkt oder zeitlich versetzt auf ein Bachelorstudium folgt. Der Grund: Bachelor und Master gelten als zusammengehörige Stufen eines einheitlichen Studiengangs im Sinne des Bologna-Systems.
Wenn du also einen Bachelorabschluss besitzt – und keinen weiteren Hochschulabschluss (z. B. Diplom oder Staatsexamen) – kannst du grundsätzlich
BAföG im Masterstudium beantragen
. Das gilt selbst dann, wenn du im Bachelorstudium keine BAföG-Förderung erhalten hast, zum Beispiel wegen eines späten Fachrichtungswechsels oder einer Studienverzögerung ohne anerkannten Grund.
Anders sieht es aus, wenn du dein Erststudium mit einem Staatsexamen, einer Ersten Juristischen Prüfung oder einem Diplom abgeschlossen hast. In diesem Fall besteht grundsätzlich kein BAföG-Anspruch mehr für ein weiteres Studium. Nur in seltenen Ausnahmefällen kann ein Master als weiterführende Ausbildung nach § 7 Abs. 2 Nr. 3 BAföG gefördert werden – allerdings dann nur in Form eines verzinsten Bankdarlehens, nicht als reguläre BAföG-Leistung.
Weitere Voraussetzungen für die Förderung
Neben einem abgeschlossenen Bachelorstudium musst du für die BAföG-Förderung im Master eine weitere wichtige Voraussetzung erfüllen: Du musst das Masterstudium vor deinem 45. Geburtstag aufnehmen. Diese Altersgrenze wurde im Rahmen der BAföG-Reform 2022 angehoben – vorher lag sie bei 35 Jahren. In Ausnahmefällen kann auch ein späterer Studienbeginn förderfähig sein. Das gilt zum Beispiel, wenn du:
- den Bachelor erst im zweiten Bildungsweg erworben hast
- beim Bachelorstart bereits über 30 Jahre alt warst und dennoch BAföG erhalten hast
- aus familiären oder gesundheitlichen Gründen an einem früheren Masterbeginn gehindert warst
Das Masterstudium selbst muss auf einem Bachelorabschluss basieren und berufsqualifizierend sein, um förderfähig zu sein. Jedoch ist es nicht erforderlich, dass das Masterstudium fachlich zum Bachelor passt.
Gut zu wissen: BAföG gibt es nur für Vollzeitstudiengänge. Ein Teilzeitstudium, ein berufsbegleitender Master oder ein Fernstudium ohne Vollzeitumfang sind nicht förderfähig – auch dann nicht, wenn die Inhalte identisch mit einem Vollzeitprogramm sind.
Wenn das Bachelorzeugnis noch nicht vorliegt
Studierende, die direkt
nach dem Bachelor ein Masterstudium aufnehmen
und BAföG beantragen möchten, benötigen nicht zwingend das Abschlusszeugnis des Bachelors. Eine Bescheinigung der Hochschule, dass alle Prüfungsleistungen erfolgreich erbracht wurden, reicht aus.
Selbst bei einer vorläufigen Einschreibung in den Master ist BAföG förfügbar – allerdings muss der Bachelorabschluss innerhalb von zwölf Monaten nach Studienbeginn nachgewiesen werden. Kommt dieser Nachweis nicht fristgerecht, kann das BAföG-Amt die Förderung für das Masterstudium zurückfordern.
Besteht jedoch noch Anspruch auf Förderung im Bachelor (z. B. durch nicht ausgeschöpfte Regelstudienzeit oder anerkannte Verzögerungen), erfolgt rückwirkend eine Anrechnung auf den vorherigen Studiengang – ein finanzieller Nachteil entsteht nicht. So bleibt der BAföG-Bezug beim Übergang vom Bachelor zum Master auch ohne fertiges Zeugnis rechtlich und finanziell abgesichert.
Masterstudium im Ausland
Du kannst auch
BAföG für ein Masterstudium im Ausland
erhalten. Entscheidest du dich für ein Studium innerhalb der EU oder in der Schweiz, ist die gesamte Dauer des Masterstudiums förderungsfähig, sofern die ausländische Hochschule einem gleichwertigen Abschlussprogramm entspricht. Wählst du dagegen ein außereuropäisches Land, wird das Masterstudium mit BAföG maximal für ein Jahr unterstützt – unabhängig von der Regelstudienzeit. Diese Begrenzung gilt nicht nur für ausländische Studierende, sondern generell für alle BAföG-Berechtigten mit Studienziel außerhalb der EU/EWR. Die Förderung umfasst je nach Fall auch Zuschläge für Reisekosten, Studiengebühren und Auslandskrankenversicherung, was besonders bei Masterprogrammen außerhalb Europas attraktiv sein kann.
Master gewechselt – BAföG noch beziehbar?
Ein Fachrichtungswechsel im Masterstudium ist im BAföG-Recht nur in eng begrenzten Ausnahmefällen förderfähig. Anders als im Bachelor, wo ein Wechsel aus wichtigem Grund (z. B. Neigungswandel oder Eignungsmangel) möglich ist, gilt im Master: Nur ein zwingender Grund rechtfertigt den Wechsel mit anschließender Weiterförderung.
Ein zwingender Grund liegt dann vor, wenn es objektiv unmöglich ist, das bisherige Masterstudium fortzuführen – etwa durch eine plötzliche Erkrankung oder Behinderung, die eine Fortsetzung des Studiengangs ausschließt. In allen anderen Fällen – insbesondere bei persönlicher Umorientierung – wird die Förderung beim Wechsel nicht fortgeführt.
BAföG-Verlängerung im Master nur mit triftigem Grund
Die Förderungsdauer beim BAföG richtet sich grundsätzlich nach der Regelstudienzeit deines Masterstudiengangs, die meist bei 2, 3 oder 4 Semestern liegt. Bei einer Studienverzögerung ist eine Verlängerung des BAföG möglich – allerdings nur, wenn ein gesetzlich anerkannter Grund vorliegt:
- Krankheit
- Schwangerschaft
- Erziehung von Kindern unter 14 Jahren
- Behinderung
- Mitwirkung in gesetzlich vorgeschriebenen Hochschulgremien
- Erstmaliges Nichtbestehen einer Prüfung, wenn sie Voraussetzung für den Studienfortschritt ist
- Erstmaliges Nichtbestehen der Abschlussprüfung, sofern sie als verbindlicher Abschluss festgelegt ist
Wird dein Antrag auf Verlängerung abgelehnt oder liegt kein anerkannter Grund vor, endet die BAföG-Zahlung mit Ablauf der Regelstudienzeit. In diesem Fall kannst du als letzte Option Studienabschlusshilfe nach § 15 Abs. 3a BAföG beantragen. Die Studienabschlusshilfe wird maximal für 12 Monate gewährt und ist ein verzinstes Bankdarlehen. Sie wird nur bewilligt, wenn deine Hochschule schriftlich bestätigt, dass du dein Studium innerhalb von 12 Monaten erfolgreich abschließen kannst.
Fazit: Förderung auch im Master
Auch im Masterstudium ist BAföG eine wertvolle finanzielle Unterstützung – vorausgesetzt, du erfüllst die Bedingungen. Mit einem Bachelorabschluss, rechtzeitigem Studienstart und einem Vollzeit-Master kannst du auch im Masterstudium gefördert werden – im In- und Ausland. Selbst bei Verzögerungen oder vorläufiger Einschreibung gibt es gute Lösungen. Informiere dich frühzeitig und nutze die Möglichkeiten, die dir zustehen.