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Studienwechsel nach dem 4. Semester: Möglichkeiten & Ablauf

Das aktuelle Studium abbrechen, obwohl du schon mittendrin bist? Kann eine gute Idee sein – besonders wenn du merkst, dass das aktuelle Studienfach überhaupt nicht zu dir passt. Die Grenze für einen problemlosen Richtungswechsel im Studium ist allerdings das 3. Semester, sofern du Bafög empfängst. Anschließend musst du einen zwingenden Grund für den Tausch nachweisen. Hier liest du, was es zusätzlich zu beachten gilt, wenn der Studienwechsel bei dir ansteht!

Studienwechsel nach dem 4. Semester | MLP financify
(gettyimages/milko)

Das Wichtigste in Kürze

  • Möchtest du dein derzeitiges Studium abbrechen, um ein neues zu beginnen, handelt es sich um einen Studien- oder Fachrichtungswechsel.
  • Wenn du innerhalb eines Fachbereichs Änderungen vornimmst, wird offiziell nicht von einem Studienwechsel gesprochen.
  • Die ECTS-Anerkennung, also die Anrechnung der erzielten Kreditpunkte im ersten Studium, ist in der Regel nicht möglich, wenn der Fachbereich getauscht wird.
  • Die Exmatrikulation vor der neuen Immatrikulation muss üblicherweise nur dann erfolgen, wenn du eine andere Uni für das nächste Studium aussuchst.
  • Bafög-Empfängerinnen und -Empfänger sollten vor Ablauf des 3. Semesters wechseln, da ansonsten die Leistungen entfallen könnten.
  • Bei der Krankenkasse ändert sich normalerweise nichts.

Mögliche Gründe für die Anpassung

Der Studienwechsel kann aus verschiedenen Gründen zum Thema werden. Was einst der Traumjob war, erweist sich mit mehr Hintergrundwissen, das im Studium erworben wird, als doch nicht passend. Die Leistungsansprüche sind zu hoch und können individuell nicht erfüllt werden. Oder im Gegenteil: das Leistungsniveau fällt so niedrig aus, dass du dich unterfordert und gelangweilt fühlst. Du hast den Eindruck, da geht noch mehr! Weiterhin wollen viele Studierende ihr Fach ändern, weil die Stadt oder die Hochschule nicht gefällt.

Mitten im Studium fragen sich Betroffene natürlich: lohnt es sich noch, zu tauschen? Oder sollte das aktuelle Studium lieber erst beendet werden, bevor ein neues begonnen wird? Grundsätzlich kann ein Studienwechsel jederzeit erfolgen. Ratsam ist er jedoch für viele Studierende vor dem 4. Semester, da anderenfalls Schwierigkeiten mit der Zahlung von Bafög auftreten können. Und: Steht lediglich noch eine Arbeit, ein Seminar oder eine Prüfung dem erfolgreichen Abschluss im Wege, solltest du es in den letzten Zügen durchziehen und dich mit dem Zeugnis in der Tasche nach einem Neustart umsehen. Anderenfalls geht die gesamte Studienzeit verloren – insbesondere, wenn im neuen Studiengang keine ETCS-Anerkennung erfolgt.

Ablauf & Begriffsabgrenzung

Von einem Studienwechsel wird offiziell gesprochen, wenn du deinen Studiengang innerhalb der Uni wechselst, von einem FH-Studiengang zu einem Universitätsstudiengang tauscht oder umgekehrt. Innerhalb des Universitätsraums ist das recht einfach. Die Exmatrikulation vor einer neuen Immatrikulation ist normalerweise nur beim Wechsel zu einer neuen Hochschule erforderlich. Anderenfalls passt du deine Daten nur im Studierendensekretariat an

Von der Begrifflichkeit des Fachrichtungswechsels ausgenommen sind Änderungen, die von einem Studiengang in einen anderen sich im identischen Themenspektrum führen. Du erkennst, dass kein Studienwechsel vorliegt, wenn in deinem neuen Studiengang viele Module gleich sind oder eine umfangreiche ECTS-Anerkennung folgt. Dann wird die Änderung „Schwerpunktverlagerung“ genannt. Vorteil: die Modalitäten sind weniger umfangreich, du kannst dir durch die ECTS-Anerkennung das eine oder andere Semester sparen und hast kaum Zeit verloren.

Ein Studien- oder Fachrichtungswechsel bedeutet ebenfalls nicht, das Studium komplett abzubrechen. Nur, wenn du Universitäten und Fachhochschulen endgültig den Rücken kehrst und zum Beispiel in einen Ausbildungsberuf wechselst, wird das Ganze offiziell zu einem Studienabbruch.

Bafög, Krankenkasse und Co: welche Änderungen fallen an?

Informiere unbedingt die relevanten Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner über den Studienwechsel. Als Bafög-Empfängerin oder -Empfänger, die oder der erst nach dem 4. Semester tauschen möchte, musst du einen zwingenden Grund angeben und nachweisen. Dazu gehören:

  • eine fehlende körperliche oder intellektuelle Eignung
  • spät erkannte oder erst im Verlauf des Studiums aufgetretene Allergien (z.B. im Chemiebereich), welche die spätere Job-Ausübung unmöglich machen
  • grundlegender Wandel der Konfession (z.B. im religiösen Bereich), welche verhindern, den Beruf in ursprünglich geplanter Weise auszuüben

Bei der Krankenkasse ändert sich hingegen in aller Regel nichts. Bist du über deine Eltern familienversichert, bleibst du das weiterhin bis zum einschließlich 25. Lebensjahr. Bei einer eigenen Versicherung müssen lediglich die Minijob-Grenzen bezüglich einer möglichen Beitragsangleichung beachtet werden.

Dass die Studiengebühren bei einem Zweitstudium höher sind als nach einem Abbruch, stellt keine Schwierigkeit dar, sofern du ohne Abschluss wechselst. Per Definition ist es nur dann ein Zweitstudium, wenn bereits ein Hochschulabschluss erworben wurde. Hast du also schon den Bachelor in der Tasche und beginnst noch einmal neu in einer anderen Fachrichtung, solltest du dich über die Gebühren informieren.

Fazit: Bei Zweifeln Fachrichtungswechsel frühzeitig anstreben

Ein Studienwechsel kann Perspektiven schaffen, wenn das bisherige Studium nicht glücklich macht. Um mögliche Stolpersteine zu umgehen, solltest du die ersten drei Semester nutzen, um die gewählte berufliche Laufbahn gründlich zu prüfen. Ab dem 4. Semester musst du etwas mehr beachten – vor allem als Bafög-Empfängerin oder -Empfänger.

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