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Datum
27.04.2022

Erste Wohnung: So klappt alles!

Der Einzug in die erste Wohnung ist ein aufregender neuer Lebensabschnitt. Du hast eine Wohnung für Studium, Ausbildung oder ersten Job gefunden? Prima! Trotzdem solltest du auf einige Dinge besonders vorbereitet sein. Wir geben Tipps, wie die neue Wohnung Freude macht und keine bösen Überraschungen mit sich bringt!

Erste Wohnung

Das Wichtigste in Kürze

  • Am Anfang der Wohnungssuche solltest du das genaue Budget festlegen und anschließend eine dazu passende Wohnung finden.
  • Bei der Besichtigung schaue möglichst genau hin, damit dir keine Mängel entgehen.
  • Vermieter können Auskünfte wie die Mieterselbstauskunft oder die Überprüfung der Bonität verlangen.
  • Die Finanzierung erfolgt mithilfe der Eltern, durch eigene Einnahmen und/oder Förderungen vom Staat.
  • Wichtige Versicherungen für Mieterinnen und Mieter sind die Private Haftpflicht- und Hausratversicherung.
  • Zu den Mieterpflichten gehört neben der Einhaltung des Mietvertrags auch die Befolgung der Hausordnung.

Allgemeines rund um die erste Wohnung

Die Euphorie ist groß, wenn es zum Studieren oder für den ersten Job in eine andere Stadt geht. Dennoch sollte vor der ersten Wohnungsbesichtigung das Budget kalkuliert werden. Stelle regelmäßige Einnahmen und Ausgaben einander gegenüber und denke auch an oft übersehene Aspekte wie die Kosten für die Hausreinigung und die Müllabfuhr. Auch die Kaution und der Abschluss von Versicherungen müssen bei der Berechnung bedacht werden.

Kommt es anschließend zu einer Wohnungsbesichtigung, sollte diese mit viel Zeit und Sorgfalt erfolgen, um eventuelle Mängel aufzudecken. Sind Mängel vorhanden, müssen sie zwingend mit in den Mietvertrag mit aufgenommen werden. Ansonsten haftest du als neue Mieterin oder neuer Mieter! Im Idealfall begleitet dich jemand zur Besichtigung und wirft zusätzlich ein Auge auf Fenster, Türgriffe und Co.

Mögliche Dokumente

Übliche Dokumente vor der Erstellung eines Mietvertrags sind die Mieterselbstauskunft und Gehaltsnachweise. Erstere ist meist freiwillig; wird sie nicht erteilt, schmälert das jedoch die Chancen auf die Wohnung. Können die erforderlichen Gehaltsnachweise nicht erbracht werden, wird oft ein Bürge verlangt. Das gilt auch bei einer schlechten Bonität, welche Vermieter überprüfen können.

Die Rolle der bürgenden Person nehmen zum Beispiel die Eltern ein. Sie haften, wenn die Miete durch die Mieter nicht gezahlt werden kann. Für den Mietvertrag sollten ebenfalls die Eltern oder eine andere dritte Person hinzugezogen werden, denn viele Augen sehen mehr. So werden eventuell unzulässige Klauseln bestenfalls noch vor der Unterschrift gefunden.

Finanzierung und Versicherung der Wohnung

Wie soll die Wohnung finanziert werden? Im ersten Job ist das leicht zu beantworten: durch das eigene Gehalt. Handelt es sich hingegen um eine Studentenwohnung, könnte selbst ein Minijob nicht für die Finanzierung ausreichen. Springen die Eltern nicht ein, sind Förderungen wie BAföG interessant. Unter bestimmten Voraussetzungen erhältst du die Zuschüsse während des Studiums. Diese musst du anschließend nur zur Hälfte zurückzahlen. Wer nicht für BAföG infrage kommt, kann sich alternativ über Wohngeld informieren.

Wichtig ist, dass die Miete jeden Monat pünktlich auf dem Konto des Vermieters eingehen muss. Um die Frist nicht zu versäumen, empfiehlt sich ein Dauerauftrag bei der Bank. Wer langfristig mit der Miete im Rückstand ist, riskiert die Kündigung.

Trotz der zusätzlichen Kosten sind zwei Versicherungen unabdingbar für Mieterinnen und Mieter: die Haftpflicht- und die Hausratversicherung. Erstere sollte ohnehin jede Person in Deutschland haben, denn sie springt bei Beschädigungen an fremdem Eigentum ein und übernimmt in der Regel die entstandenen Kosten. Wichtig für die Wohnung: Mietsachschäden sollten zum Leistungsumfang der gewählten Police gehören. Die Hausratversicherung greift hingegen bei Beschädigungen durch Umwelteinflüsse wie Stürme oder Dauerregen (falls eine Elementarversicherung mit abgeschlossen wurde).

Pflichten und Rechte während des Mietverhältnisses

Die wichtigsten Mieterpflichten sind bereits im Mietvertrag aufgelistet. Zusätzlich kann aber vor allem im Mehrfamilienhaus eine Hausordnung gelten, die gut sichtbar für alle Parteien im Flur hängt. Sieht diese zum Beispiel eine Mittagsruhe vor, musst du dich daran halten, auch wenn im jeweiligen Bundesland keine allgemeine Mittagsruhe vorgesehen ist. Wenn du wiederholt die Hausordnung missachtest, kann sogar die Kündigung der Wohnung drohen. Ebenso sieht es aus, wenn Beschädigungen auftreten und nicht gemeldet werden. Schimmelpilzbildung oder Schäden durch einen Wasserrohrbruch müssen dem Vermieter schnellstmöglich mitgeteilt werden, damit er reagieren kann.

Schäden in der Wohnung, die durch den Mieter oder die Mieterin verursacht wurden, werden mitunter von der Mietkaution bezahlt. Diese wird vom Vermieter meist auf einem Festgeldkonto angelegt. Wenn beim Auszug keine Schäden nachgewiesen werden können, erhältst du das Geld zurück. Lass dir beim Auszug aus der Wohnung dokumentieren, dass du sie ohne Schaden hinterlässt. So bist du auf der sicheren Seite!

Fazit: Erste Wohnung erfolgreich beziehen

Mit unseren Tipps sollte der Weg in die erste Wohnung nicht schwerfallen. Typische Stolpersteine sind der unzureichend gelesene Mietvertrag oder die fehlerhafte Kalkulation des Budgets. Daher solltest du dir gerade in diesen Bereichen genügend Zeit lassen, bevor die Unterschrift auf dem Papier landet.

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