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Datum
07.03.2024

29. Entwurf BAföG-Änderungsgesetz: Alle Fakten im Überblick

Im Januar 2024 wurde die 29. BAföG-Novelle veröffentlicht. Geplant sind Verbesserungen in Bereichen wie Studienstarthilfe, Flexibilitätssemester und Kranken- und Pflegeversicherung. Diese Neuerungen kommen vor allem sozial schwächeren Studierenden und Studienanfängern zugute. Dennoch gibt es Kritik vom Deutschen Studierendenwerk (DSW), auch Proteste sind angedacht. Grund dafür ist, dass in Zeiten von Inflation und aufgrund der Überschuldung der Bundesregierung das für Studierende Wesentliche fehlt: die Erhöhung der Bedarfssätze.

Infografik 29. Entwurf BAföG-Änderungsgesetz | MLP financify

Das Wichtigste in Kürze:

  • Der 29. Entwurf des BAföG-Änderungsgesetzes ist da – doch die anders als geplanten Inhalte sorgen für hohen Diskussionsbedarf unter Studierenden. Unter anderem, weil keine Erhöhung der Bedarfssätze vorgesehen ist.
  • Außerdem kommen Studienstarthilfe, Vorsorge-Zuschüsse und erhöhte Freigrenze für Minijobs nicht allen Studierenden zugute.
  • Die Neuerungen sollen zum Wintersemester 2024/2025 in Kraft treten, Änderungen sind möglich.

Welche Vorteile haben Studierende von der 29. BAföG-Novelle?

Vorweg: Die geplanten Neuerungen des neusten BAföG-Änderungsgesetztes sind vor allem eine Entlastung für Studierende aus einkommensschwachen Familien und jene, die zum ersten Mal studieren. Dass die breite Masse nicht gleichermaßen von der Reform gefördert wird, stößt bei vielen Studierenden auf Kritik. Denn schon jetzt finden viele, dass sie zu wenig Unterstützung bekommen. Insbesondere, weil die Lebensunterhaltungskosten in Uni-Städten immer weiter steigen und Studierende auf BAföG angewiesen sind.

Das sind die angedachten Neuerungen im 29. Entwurf des BAföG-Änderungsgesetztes, die zum Wintersemester 2024/2025 in Kraft treten sollen:

Studienstarthilfe für Erststudierende Sozialleistungsempfänger U25

Studierende unter 25 Jahren können einen Antrag für eine einmalige Studienstarthilfe in Höhe von 1.000 Euro anfordern. Voraussetzung: Der Zuschuss ist ausschließlich für Studierende aus einkommensschwachen Familien vorgesehen. Hinzukommen zwei Kriterien, die für den Antrag erfüllt werden müssen:

  • Die betroffenen Familien müssen bestimmte Sozialleistungen, wie etwa Bürgergeld, beziehen.
  • Die Studierenden bekommen BAföG nur, wenn sie zum ersten Mal ein Studium beginnen.

Mit der Studienstarthilfe sollen anfängliche Ausgaben wie Umzug, Mietkaution und Erstanschaffungen gedeckt werden, der Zuschuss muss nicht zurückgezahlt werden. Der Antrag kann ab einem Monat vor Beginn des Studiums bis zwei Monate später erfolgen.

Anpassung des Flexibilitätssemesters

Der Bezug von BAföG soll laut neuer Reform künftig einmalig für ein Flexibilitätssemester über die Studienregelzeit hinaus ohne Angaben von Gründen gewährt werden. Das gilt allerdings nur für einen Studiengang entweder im Bachelor oder im Master und nicht für beide Abschlüsse.

Kritische Stimmen bemerken, dass sich die Studiendauer oftmals um bis zu zwei Semester über die Studiendauer hinaus zieht und fordern zwei Flexibilitätssemester.

Erweiterung des Fachwechsels

Bei einem wichtigen Grund sollen Studierende in Zukunft einen Fachwechsel bis zum Anfang des fünften Semesters durchführen können. Sprich: Bis Beginn des vierten Semesters ist keine Angabe von Gründen für einen Fachwechsel mehr nötig, sobald die Vermutung eines wichtigen Grundes vorliegt. Bisher war der Wechsel der Fachrichtung ohne Angabe von Gründen nur bis Beginn des dritten Fachsemesters möglich.

Minijob-Grenze steigt nicht für BAföG-Beziehende

Wer BAföG bezieht, darf wie eh und je nur einen bestimmten Betrag verdienen, wenn kein BAföG abgezogen werden soll. Nun ist es aber so, dass die Minijob-Grenze steigt, allerdings nicht für diejenigen, die BAföG beziehen. Hier liegt die Obergrenze ein wenig niedriger, bei 538 Euro im Monat. Ab 2025 ist geplant, den Betrag an den Mindestlohn anzupassen (556 Euro).

Erhöhung der Vorsorge-Zuschüsse

Die Zuschüsse für die Kranken- und Pflegeversicherung werden erhöht. Aber: Die Zuschüsse gelten nur für die Beitragshöhen Anfang 2024. Steigen die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge im Jahr 2025 erneut, bringt der festgelegte Zuschuss wenig.

Optimierung des Vorleistungsantrages

Bei einem Vorausleistungsantrag soll künftig das Kindergeld nicht mehr als Elternunterhalt vom BAföG-Bedarf abgezogen werden. Damit sollen die Ämter entlastet und die Antragsbearbeitung beschleunigt werden.

Was ist mit der geplanten BAföG-Erhöhung im 29. Entwurf des BAföG-Änderungsgesetztes?

Die ursprünglich geplante Erhöhung der Förderung ist im neusten Entwurf des BAföG-Änderungsgesetztes nicht mehr vorgesehen. Von den rund 150 Millionen Euro für BAföG vom Haushaltsausschuss im November 2023 sind jetzt nur noch 62 Millionen Euro Mehrausgaben angedacht.

Aber woher kommt die Planänderung? Die Überschuldung der Regierung und das Bundesverfassungsgerichtsurteil zur Schuldenbremse sind verantwortlich für die nicht mehr vorgesehen Anpassungen der Bedarfssätze der Ausbildungsförderung.

Damit gäbe es seit etwa drei Jahren keine Erhöhung des BAföG mehr und das trotz steigender Inflation. Was weiterhin für Kritik sorgt: Der BAföG-Bedarfssatz läge damit unter bestimmten Sozialleistungen wie Bürgergeld und Asylbewerberleistung.

Gibt es noch eine Chance auf Änderungen der geplanten BAföG-Reformen?

Die neuen Regelungen sollen im Wintersemester 2024/2025 in Kraft treten, bis dahin sind Änderungen möglich. Außerdem sind nach dem Kabinettsbeschluss Änderungen durch den Bundestag möglich.

Kann man die Förderung vollständig digital beantragen?

Gute Nachrichten: Im Rahmen der Reform wird laut Bundesbildungsministerium die digitale Beantragung per "BAföG Digital-App" sowie die Übermittlung per über "BAföG Digital" vereinfacht. Des Weiteren kann der Anspruch auf Förderung mittels eines Rechners geprüft werden. Die Länder werden nun in die Pflicht genommen, die E-Akte einzuführen. Nachdem dies geschieht, ist die Antragstellung dann vollständig digital möglich.

Fazit: Hoffnung auf umfassende Verbesserung der 29. BAföG-Novelle

Steigende Energiepreise, unbezahlbare Mieten, hohe Inflationsrate, niedriges Einkommen aber keine Erhöhung des BAföG? Ob sich an den geplanten und wieder verworfenen Neuerungen im 29. Entwurf des BAföG-Änderungsgesetztes noch einmal etwas ändern wird, bleibt offen. Vorsitzende der Verbände sind sich einige: „Die Leidtragenden sind die Studierenden.“

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