MLP
Inhalt
Datum
02.11.2022

Mindestlohnerhöhung & Minijob: Auswirkungen für Studierende

Infolge der dritten Mindestlohnerhöhung im Jahr 2022 beträgt dieser seit Oktober 12 Euro pro Stunde. Für Minijobs gilt im Zuge dessen künftig eine Verdienst-Obergrenze von 520 Euro im Monat. Minijobber im Studium profitieren, denn auch die BAföG-Freigrenze wird entsprechend angehoben.

Minijob
(Gettyimages)

Das Wichtigste in Kürze

  • 12 Euro pro Stunde – so viel müssen Arbeitgeber ihren Angestellten seit Oktober 2022 mindestens zahlen.
  • Gleichzeitig wurde die Minijob-Grenze auf 520 Euro erhöht.
  • Im Studium kann der Minijob bis zu dieser Grenze auch dann ausgeübt werden, wenn BAföG bezogen wird – die Freigrenze steigt entsprechend mit.
  • Minijobber können in einzelnen Monaten auch mehr verdienen, sofern die Jahresverdienstgrenze von 6.240 Euro eingehalten wird.

Mindestens 12 Euro pro Stunde seit Oktober 2022

Im Januar 2022 wurde der Mindestlohn auf 9,82 Euro und im Juli auf 10,45 Euro angehoben. Eine weitere Erhöhung sorgt seit Anfang Oktober dafür, dass Beschäftigte nun mindestens 12 Euro pro Stunde verdienen. Insgesamt stieg der Mindestlohn seit Anfang des Jahres damit um 22 Prozent. Rein rechnerisch profitieren wohl über 6,6 Millionen Menschen in Deutschland davon. Darunter befinden sich rund 60 Prozent der Angestellten im Gastronomiebereich sowie 46 Prozent in der Land- und Forstwirtschaft.

Beim Großteil der Arbeitnehmer, die durch die Anpassung einen Vorzug erhalten, handelt es sich um circa 3 Millionen Minijober. Auch etwa 1,4 Millionen Vollzeit- und rund 1,8 Millionen Teilzeitkräfte werden die positive Lohnänderung bemerken – denn sie verdienten bislang laut Statistik weniger als 12 Euro in der Stunde.

Neue Minijob-Grenze: 520 Euro

Die Minijob-Grenze wird ebenfalls angehoben. Das heißt, wer eine geringfügige Beschäftigung ausübt, darf seit Oktober 2022 bis zu 520 Euro im Monat verdienen. Zuvor lag die Grenze bei 450 Euro. Wird der neue Mindestlohn ausgezahlt, entspricht dies rund 43 Arbeitsstunden pro Monat. Bei höheren Lohnzahlungen müssen Beschäftigte entsprechend umrechnen. Als grobe Richtlinie gilt die 10-Stunden-Woche.

Auch Studierende, die einen Minijob ausüben und BAföG beziehen, dürfen seit dem 1. Oktober bis zu 520 Euro monatlich verdienen, ohne dass sich dies negativ auf ihren BAföG-Betrag auswirkt. Überschreitungen in einzelnen Monaten sind in Ordnung, wenn du insgesamt die Jahresverdienstgrenze von 6.240 Euro einhältst. Eine weitere Neuerung ist zukünftig die dynamische Anpassung der Minijob-Grenze, stets abhängig vom neuen Mindestlohn. So musst du in der Regel durch die Erhöhung des Mindestlohns in deinem Minijob nicht weniger Stunden arbeiten, um die Grenze einzuhalten.

Anpassung stößt auch auf Kritik

Trotz vieler positiver Folgen der neuen Regelung gibt es auch kritische Stimmen. Einige Experten merkten an, dass durch höhere Minijob-Grenzen reguläre Vollzeit- und Teilzeitstellen weniger attraktiv würden. Ein entsprechender Fachkräftemangel könnte die Folge sein. Auch trägt der Minijob nicht zur eigenen Altersvorsorge bei. Minijobber müssen nämlich nicht in die Rentenversicherung einzahlen.

Fazit: Vorzüge für arbeitende Studierende im Minijob

Durch die Anhebung von Mindestlohn und Minijob-Freigrenze ergeben sich für deine Nebentätigkeit im Studium im Grunde nur Vorteile. Du kannst bis zu einem monatlichen Verdienst von 520 Euro auch dann arbeiten, wenn du BAföG beziehst. Künftig sorgt die dynamische Angleichung der Einkommensgrenze an den Mindestlohn für Entspannung. Du musst deine Arbeitszeit wahrscheinlich nicht ändern, wenn der Lohn steigt.

Termin Termin Seminare Seminare Kontakt Kontakt Chatbot Chatbot