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Datum
15.11.2022

So klappt die Neugründung einer WG

Eine Wohngemeinschaft (WG) ist ein Zusammenschluss mehrerer Personen zu einem Haushalt. WG-Gründer müssen volljährig sein und idealerweise über ein geregeltes Einkommen verfügen, dazu zählt auch das Beziehen von BAföG. Besonders wichtig für die Gründung einer WG ist die Auswahl der passenden Mitbewohnenden, damit das Zusammenleben auch langfristig harmonisch verläuft.

So klappt die Neugründung einer WG
(GettyImages/Bernard Bodo)

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Suche nach einer Wohnung für eine neue Wohngemeinschaft erfolgt bestenfalls zusammen mit den neuen Mitbewohnern.
  • Eine WG-geeignete Wohnung verfügt über eine ausreichende Anzahl an Einzelzimmern, zuzüglich zu einem Gemeinschaftsraum.
  • Genaue Absprachen mit der Vermietung sind notwendig, um ein einwandfreies Mietverhältnis zu garantieren.
  • Ein respektvolles Miteinander und gemeinsame Absprachen sind das A und O für das WG-Leben.

WG-taugliche Wohnung finden

Wenn die Mitbewohnenden feststehen, kann die Suche nach der passenden Immobilie beginnen. Der Aufbau der Räumlichkeiten spielt dabei eine wichtige Rolle. Grundsätzlich sollte jeder Mitbewohnende ein eigenes WG-Zimmer zur Verfügung haben, wobei die Einzelräume idealerweise ähnlich geschnitten sind. Einen großen Vorteil bietet ein gemeinsam genutzter Wohnraum, dieser kann das Miteinander fördern.

Da das Badezimmer in einer WG von allen in Anspruch genommen wird, ist es bei mehr als vier Personen in der Wohngemeinschaft ratsam, eine Immobilie mit zwei Badezimmern auszuwählen.

Unter Umständen sind zudem zusätzliche Absprachen zwischen den Mitbewohnenden nötig. Wer darf die Garage nutzen, wer kümmert sich um den zugehörigen Garten oder wer darf zu welcher Zeit die Waschküche nutzen? Je genauer die Absprachen getroffen werden, desto harmonischer gestaltet sich später das Zusammenleben in der WG.

Den Mietvertrag abschließen

Generell gilt: Der Eigentümer muss über die gemeinsame Nutzung des Objekts in Form einer WG informiert werden und diesem Vorhaben zustimmen. Im besten Fall besichtigen zudem alle künftigen Mieter das Objekt zusammen.

Beim Abschluss des Mietvertrags gibt es drei Varianten:

  • Ein Hauptmieter, mehrere Untermieter
  • Nur Hauptmieter
  • Nur eigenständige Mieter

Bei der ersten Möglichkeit gibt es einen Hauptmieter, der schließlich Untermietverträge mit den anderen Mitbewohnenden abschließt. Hier hat der Hauptmieter die Verantwortung für die Wohnung, kann dafür aber in Absprache mit dem Vermieter Untermietverträge mit neuen Mitbewohnern abschließen, falls jemand auszieht. Es gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen.

Möglichkeit zwei ist die gemeinsame Unterzeichnung des Mietvertrags, sodass alle Mitbewohnenden gleichberechtigte Mieter der Wohnung sind. Das hat jedoch den Nachteil, dass im Falle eines Auszugs einer Person der Mietvertrag geändert werden muss und der bürokratische Aufwand höher ist.

Bei der dritten Möglichkeit wird für jedes WG-Zimmer ein individueller Mietvertrag abgeschlossen. Dieser Vertrag enthält folglich die Rechte zur Nutzung eines Zimmers und zur Mitbenutzung von Küche, Bad und Gemeinschaftsräumen. Der Unterschied zum zweiten Modell besteht darin, dass es keine gesamtschuldnerische Haftung gibt.

Welche Form geeignet ist, hängt von der Präferenz des Vermieters und der persönlichen Verbindung der Mieter untereinander ab.

Kostenteilung für ein faires Miteinander

Die Miete für die jeweiligen WG-Zimmer wird optimalerweise an der Quadratmeterzahl des Zimmers sowie einer Pauschale für die Nutzung gemeinsamer Räume berechnet. Zusätzlich fallen Nebenkosten für Strom, Gas und Wasser, aber auch für Internet und Telefon an.

Für etwaige Nebenkosten kann immer nur eine Person den Vertrag aufsetzen. Die Mitbewohnenden müssen sich schließlich anteilsmäßig an den Kosten beteiligen. Idealerweise werden Verträge immer zusammen ausgesucht, um aufkommende Kosten transparent zu kommunizieren. So kann eine faire Aufteilung zwischen allen Beteiligten erfolgen.

Wenn die WG als Hauptwohnsitz angemeldet wird, ist das Abschließen einer Hausratsversicherung erforderlich, um vorsorglich mögliche Schäden abzudecken. Der Versicherungsnehmer ist dabei in der Regel der Hauptmieter.

Falls die Wohnung noch keine Erstausstattung einer früheren WG enthält, sollten auch die Kosten für Küchengegenstände, Mobiliar usw. fair aufgeteilt werden.

Ein positives Miteinander aufbauen

Damit sich alle in der WG wohlfühlen, ist ein respektvoller Umgang miteinander sehr wichtig. Besonders wenn man sich Räume wie Wohnzimmer, Küche und Bad teilt, benötigt man das eigene WG-Zimmer als Rückzugsort. Sprecht euch in Sachen Besucherhäufigkeit und Lautstärke in der WG ab, damit eine für alle faire Lösung gefunden werden kann.

Es lohnt sich also, bereits vor dem Einzug eine gemeinsame Wohnungsordnung mit Regeln zu Besuchern, Partys und anderen persönlichen Belangen aufzustellen.

Um die Verbindlichkeit der Regeln zu betonen, kann diese Ordnung unterschrieben werden. Auch wenn Regeln anfangs überflüssig erscheinen, ergeben sie für ein langfristiges, harmonisches Zusammenleben viel Sinn.

Fazit: Eine Studierenden-WG ist eine kostengünstige Wohnlösung

Nachdem die wichtigsten Hürden genommen und die persönlichen Verhältnisse geklärt wurden, steht der Gründung einer WG nichts mehr im Weg. Wenn ein passendes Objekt gefunden wurde und die Konfliktpunkte Finanzen und Haushalt geregelt sind, ist eine WG während des Studiums und auch danach eine kostengünstige und gesellige Alternative zu einer eigenen Wohnung.

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