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Datum
20.07.2021

Das Praktikum – Rechte, Pflichten und Tipps

Ein Praktikum zeigt, ob der Berufswunsch passend ist – oder es ist zwingender Bestandteil eines Studiums. Wichtig für die Regelungen rund um Bezahlung und Arbeitszeit ist die Art des Praktikums. Ist es ein freiwilliges oder verpflichtendes Praktikum? Wir zeigen die Unterschiede und geben Tipps für die betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer!

Praktikum
(GettyImages/AleksandarNakic)

  • Ein Praktikum ist stets eine vorübergehende Beschäftigung.
  • Freiwillige Praktika dienen beispielsweise der beruflichen Orientierung und Berufspraxis für den Lebenslauf.
  • Pflichtpraktika sind vor allem in der Schule und im Studium ein Thema.
  • Urlaubsanspruch und Vergütung gibt es nur bei freiwilligen Praktika.
  • Minijob und Praktika in Kombination sind möglich – es sollte jedoch die 450-Euro-Grenze bedacht werden, um Zusatzabgaben zu vermeiden.

Das Praktikum im Überblick

Das Praktikum ist eine vorübergehende Berufstätigkeit, die dazu dient, das Berufsfeld und die jeweilige Position genauer kennenzulernen. Daher entscheiden sich viele junge Menschen, die sich über ihren Traumjob noch nicht sicher sind, für ein Praktikum. Zudem machen sich Praktika gut im Lebenslauf und dienen künftigen Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern als wichtige Referenz.

Freiwillige Praktika vs. Pflichtpraktika

Es wird zwischen freiwilligen und Pflichtpraktika unterschieden:

  • Freiwillige Praktika umfassen die genannten, zur Berufsorientierung dienlichen Praktika und werden anhand der Regeln des Mindestlohngesetzes vergütet. Pro Stunde werden somit mindestens 9,60 Euro [Stand: Juli 2021] gezahlt.
  • Pflichtpraktika sind beispielsweise während der Schulzeit, für die Aufnahme eines Studiums in bestimmten Studiengängen oder als Leistung in der Studienzeit erforderlich. Diese Art des Praktikums muss nicht vergütet werden und machen Beschäftigte nicht automatisch zur "klassischen" Arbeitnehmerin oder zum Arbeitnehmer.

Arbeitszeiten, Urlaubsanspruch und Kündigunsrecht während der Praktikumszeit

Freiwillige Praktikantinnen und Praktikanten werden als reguläre Arbeitskräfte gesehen. Daher erhalten sie meistens einen Arbeitsvertrag, der alle Regeln rund um die Arbeitszeiten, den Urlaubsanspruch und Kündigungsfristen enthält.

Die Arbeitszeit darf zum Beispiel bei Minderjährigen acht Stunden am Tag nicht überschreiten und muss sich – außer in bestimmten Branchen – in der Zeitspanne zwischen 6:00 Uhr und 20:00 Uhr bewegen. Auch Volljährige dürfen im Durchschnitt maximal acht Stunden täglich im Praktikum schuften. Der Unterschied zu Minderjährigen liegt aber darin, dass auch vereinzelt Neun- oder Zehn-Stunden-Tage möglich sind, wenn dafür an anderen Tagen weniger gearbeitet wird. Der Urlaubsanspruch bei einem freiwilligen Praktikum liegt bei 24 Tagen im Jahr. In puncto Kündigung gilt meistens, dass nur während der Probezeit fristlos gekündigt werden kann. Nach Ablauf dieser Zeitperiode ist hingegen normalerweise keine Kündigung mehr möglich.

Pflichtpraktiken haben ebenfalls nicht den Status einer Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer. Somit gibt es beispielsweise keinen Urlaubsanspruch. Dafür genießen die Betroffenen einen besonderen Kündigungsschutz. Allen Praktikantinnen und Praktikanten steht allerdings nach Abschluss der Tätigkeit ein aussagekräftiges Praktikumszeugnis zu.

Minijobs und Praktikum – geht das?

Gerade wer ein Pflichtpraktikum ableistet und dabei keinen Lohn erhält, muss meist zusätzlich auf einen Minijob zurückgreifen. Hier gilt die übliche Monatsgrenze von 450 Euro – bis zu dieser müssen keine Sozialversicherungsabgaben geleistet werden. Wer als Studierender noch in der Familienversicherung mitversichert ist, muss weiterhin keine eigene Krankenversicherung abschließen und spart sich demzufolge die Beiträge.

Doch auch im freiwilligen und bezahlten Praktikum reicht das Gehalt manchmal nicht aus, da sich der Lohn oft im unteren dreistelligen Bereich bewegt. Wer hier einen zusätzlichen Minijob annimmt, muss insgesamt – mit beiden Tätigkeiten – die 450-Euro-Grenze einhalten, um Abgaben zu vermeiden. Die Grenze gilt im Übrigen auch für die Empfängerinnen und Empfängern von BAföG.

Fazit: Praktika in verschiedenen Bereichen lohnend

Wer ein freiwilliges Praktikum absolviert, darf sich über ein gewöhnliches (wenn auch nur vorübergehendes) Arbeitsverhältnis mit Urlaubsanspruch und Vergütung freuen. Bei Pflichtpraktika sollte in jedem Fall ein Bezug zum Berufswunsch oder Studium bestehen, sodass es einen immateriellen Wert aufweist. Generell punkten Praktika spätestens auf dem Lebenslauf als zusätzliche, meist sogar allererste Berufserfahrung.

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