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Datum
25.06.2025

10 Dinge, die Studierende von der Steuer absetzen können

Die meisten Studierenden haben noch nie zuvor eine Steuererklärung eingereicht. Doch was die wenigsten wissen: Auch und gerade Studierende können viele Aspekte steuerlich absetzen. Zumindest, wenn sie während des Studiums einer steuerpflichtigen Tätigkeit nachgehen. Wir zeigen, was abgesetzt werden kann und wo die größten Ersparnisse winken!

10 Dinge, die Studierende von der Steuer absetzen können / MLP Financify / Student macht Steuererklärung
(GettyImages/24K-Production)

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Steuerersparnis wird nur dann gewährt, wenn Studierende neben dem Studium arbeiten gehen.
  • Die Kosten für das Studium und die Kurse sowie für die Unterkunft und die studienrelevanten Fahrten können in der Steuererklärung geltend gemacht werden.
  • Auch Gebühren für Copy-Shop-Ausdrucke und Kopien sind absetzbar.
  • Wer einen eigenen Computer oder Laptop hat, sollte die Anschaffungskosten zur Hälfte eintragen, da immer auch eine private Nutzung vorausgesetzt wird.

Wissenswertes zur Steuererklärung im Studium

Wenn du während des Studiums arbeitest und Lohnsteuer zahlst, kannst du Studienkosten wie Fachliteratur, Semesterbeiträge oder Fahrtkosten absetzen. Im Erststudium sind bis zu 6.000 Euro jährlich als Sonderausgaben möglich – ein Verlustvortrag ist hier nicht erlaubt. Im Zweitstudium (z. B. Master) gilt der Werbungskostenabzug ohne Höchstgrenze, inklusive Verlustvortrag für spätere Steuerjahre. Das senkt deine Steuerlast – jetzt oder später.

1. und 2. Gebühren für Studium und Kurse

Der wahrscheinlich größte Posten, den Studierende in der Steuererklärung absetzen können, waren bislang die Studiengebühren. Diese wurden für das Erststudium jedoch in allen Bundesländern abgeschafft. Beim Zweit- oder Langzeitstudium können sie nach wie vor in bestimmten Bundesländern anfallen. Doch auch ohne die Studiengebühren kann der Semesterbeitrag sehr hoch sein. An vielen Hochschulen ist im Semesterbeitrag auch eine Fahrkarte für den öffentlichen Nahverkehr - in der Uni-Stadt oder sogar innerhalb des Bundeslands - inkludiert. Das erhöht den zu begleichenden Betrag. Die gute Nachricht: Der Semesterbeitrag kann in der Steuererklärung angegeben werden.

Ebenso verhält es sich mit den Kosten für bestimmte Kurse oder Prüfungen. Gerade Zertifikate über Fremdsprachenkenntnisse müssen oft aus eigener Tasche bezahlt werden. Auch dieser Faktor kann als Sonderausgabe die Steuerlast mindern.

3. und 4. Kosten für Unterkunft und Fahrten zur Uni

Wer für ein Zweitstudium (z. B. Master) in eine andere Stadt zieht und dort einen Zweitwohnsitz anmeldet, kann die Miete für die Zweitwohnung bis zu 1.000 € monatlich im Rahmen der doppelten Haushaltsführung als Werbungskosten in der Steuererklärung absetzen – unter bestimmten Voraussetzungen:

  • Der Hauptwohnsitz muss weiterhin der Lebensmittelpunkt bleiben und regelmäßig aufgesucht werden.
  • Es muss eine finanzielle Beteiligung von mindestens 10 % an den laufenden Kosten des Hauptwohnsitzes (z. B. Miete, Nebenkosten) nachgewiesen werden.

Achtung: Seit der Steuererklärung für das Jahr 2023 gibt es für die doppelte Haushaltsführung ein eigenes Formular, die Anlage N "Doppelte Haushaltsführung". Für frühere Jahre wurden die Angaben noch in der regulären Anlage N gemacht.

Ist keine Fahrkarte im Semesterbeitrag enthalten und das Studium erfolgt in Vollzeit, können zudem Fahrtkosten abgesetzt werden. Dabei gilt: pro Kilometer zur Uni, zum externen Seminar oder auch zur städtischen Bibliothek ist eine Entfernungspauschale oder Reisekosten von 30 Cent abzusetzen. Ab dem 21. Kilometer steigt der Betrag auf 38 Cent. Auch die zum Erstwohnsitz und Zweitwohnsitz gefahrenen Kilometer können einfließen.

5. Ausdrucke im Copy-Shop

Die Kosten für die Ausdrucke im Copy-Shop sind klar den Studienkosten zuzuordnen und haben daher das Potenzial, die Steuerlast weiter zu mindern. Gerade der Ausdruck der Bachelor- oder Masterarbeit, die oft in mehrfacher Ausführung erforderlich ist, kann hier den zu zahlenden Betrag senken. Doch auch die Mitschrift anderer Studierender an Tagen, an denen eine Vorlesung krankheitsbedingt nicht besucht werden konnte, darf in der Copythek kopiert und von der Steuerlast abgezogen werden.

6. Computerkosten

Last but not least: Die meisten Studierenden besitzen einen eigenen Computer. Dieser wird meist zumindest in der Hälfte der Zeit auch privat genutzt. Das bedeutet: Maximal 50 % der Anschaffungskosten können als Werbungskosten (im Zweitstudium) oder Sonderausgaben (im Erststudium) in der Steuererklärung geltend gemacht werden. In diesem Fall ist unwahrscheinlich, dass der Fiskus die Studienkosten nicht anerkennt.

Es kann sich bei dem Computer übrigens sowohl um einen Laptop als auch um einen klassischen Desktop-Computer handeln. In der Steuererklärung von Studierenden macht das keinen Unterschied. Allerdings sollten die Anschaffungskosten realistisch hoch und marktüblich sein.

7. Kosten für Bücher

Die meiste Fachliteratur kann in allgemeinen oder Fach-Bibliotheken der Universität ausgeliehen werden. Muss jedoch ein eigenes Exemplar erworben werden, weil das wichtige Buch für die Haus- oder Abschlussarbeit nicht verfügbar ist, können die Kosten in der Steuererklärung eingetragen werden.

Allgemeiner Spar-Tipp: Gebrauchte Bücher solltest du neuen Exemplaren vorziehen! Oft werden in Studierendengruppen Fachbücher angeboten, die für den nachfolgenden Jahrgang interessant sind. Auch ein Such-Aushang am Schwarzen Brett kann bei einem Treffer etwas Geld sparen. Du kannst auch im Internet auf Zweitmärkten nach dem gesuchten Exemplar Ausschau halten.

8. bis 10. Papier, Stifte und Kleinigkeiten

Arbeitsmaterialien wie Drucker- oder Schreibpapier, Collegeblocks und Hefte schlagen einzeln zwar nicht allzu sehr zu Buche, die Ausgaben summieren sich aber schnell. Daher ist die Option, sie steuerlich geltend zu machen, langfristig attraktiv. Auch Stifte dürfen unter Studienkosten eingetragen werden. Ob Füllfederhalter oder Kugelschreiber ist dabei irrelevant, sofern das Schreibgerät speziell für die Uni angeschafft wird. Und selbst der Kauf von Kleinigkeiten wie Folien, Klarsichthüllen und Büroklammern kann von der Steuer abgesetzt werden.

Fazit: Eine Steuererklärung im Studium lohnt sich

Die während des Studiums entstehenden Kosten können sich rasch zu einem hohen Betrag summieren. Neben den größeren Posten wie dem Semesterbeitrag und einem eigenen Computer fallen auch für viele Kleinigkeiten, wie das Ausdrucken von Hausarbeiten oder der Erwerb von Schreibmaterial, Kosten an. Wenn diese Anschaffungen bei der Steuererklärung geltend gemacht werden, schaffen Studierende die besten Voraussetzungen, ihr Budget während der wichtigen Lebensphase zu schonen.

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