Du willst dich neben dem Job weiterbilden, aber das Gehalt reicht für die hohen Studiengebühren nicht aus? Kein Grund, auf das Studium zu verzichten: Viele Unternehmen fördern ihre Mitarbeitenden – du kannst dir also dein Studium vom Arbeitgeber bezahlen lassen. In diesem Artikel erfährst du, welche Finanzierungsmodelle es gibt und mit welchen Argumenten du deinen Arbeitgeber überzeugst, die Studiengebühren zu übernehmen.
Ja – dein Arbeitgeber kann die Studiengebühren übernehmen, und in vielen Branchen tut er das gern. Der Grund: Digitalisierung, Automatisierung und der Fachkräftemangel verändern die Arbeitswelt, und Unternehmen kämpfen um geeignetes Personal. Sich das Studium vom Arbeitgeber bezahlen zu lassen, ist deshalb eine Maßnahme, von der beide Seiten profitieren.
Vorteile einer Studienfinanzierung für den Arbeitgeber sind unter anderem:
Und deine Vorteile als Arbeitnehmer? Die liegen auf der Hand:
Überlegst du, neben dem Beruf zu studieren und deinen Arbeitgeber nach finanzieller Unterstützung zu fragen? Dann hast du gute Argumente für das Gespräch: Mach deutlich, dass du dein neues Wissen direkt in der Praxis einsetzt und deine Leistungsfähigkeit steigerst. Wenn du außerdem betonst, dass du nach erfolgreichem Abschluss im Unternehmen bleiben willst, bist du optimal vorbereitet.
| Gut zu wissen: Kläre die rechtlichen und steuerlichen Aspekte vorab mit einem Steuerberater. Zu prüfen ist, ob dein Arbeitgeber die Studiengebühren als Betriebsausgaben absetzen kann und ob für dich Steuervorteile bestehen; zahlst du selbst, kommen die Kosten unter Umständen als Werbungskosten in Betracht. Rückzahlungsvereinbarungen, etwa bei Darlehen, gehören vertraglich festgehalten. |
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie dein Arbeitgeber dein Studium finanzieren kann. Die einzelnen Modelle lassen sich individuell an die Unternehmensstruktur und deine Bedürfnisse anpassen:
| Übrigens: Ein besonders beliebtes Modell ist das duale Studium . Hier verbindest du akademische Ausbildung mit Praxiserfahrung im Betrieb – im klassischen dualen Modell mit Partnerunternehmen übernimmt der Arbeitgeber meist die vollständigen Studiengebühren und zahlt zusätzlich eine feste Vergütung. |
Ob dein Arbeitgeber dein Studium zahlt, ein Teil offen bleibt oder du ohne BAföG planst – rund um Studienfinanzierung , Absicherung und den Berufseinstieg gibt es viele Weichen, die du früh stellen solltest. Die Beraterinnen und Berater von MLP kennen die Angebote für Studierende und Berufseinsteiger und zeigen dir, wie du deine Finanzen von Anfang an clever aufstellst.
Konntest du deinen Arbeitgeber überzeugen oder habt ihr euch auf eine individuelle Lösung geeinigt? Großartig! Damit beide Seiten abgesichert sind, solltest du folgende Punkte klären:
Sich das Studium vom Arbeitgeber bezahlen zu lassen, hat viele Vorteile, von denen beide Seiten profitieren: Unternehmen, die ihre Mitarbeitenden fördern, sind ein Anreiz für qualifiziertes Personal und stärken langfristig deren Bindung. Du wiederum vertiefst dein Fachwissen und wendest es direkt im Beruf an. Die verschiedenen Modelle – von der vollständigen oder teilweisen Kostenübernahme über das Mitarbeiterdarlehen bis zum Rückerstattungsmodell – lassen sich individuell an dich und dein Unternehmen anpassen.
Du willst deinen Studienstart und Berufseinstieg finanziell richtig aufstellen? Die Beraterinnen und Berater von MLP unterstützen dich dabei – persönlich und passend zu deiner Situation.
Ja, der Arbeitgeber kann die Studiengebühren übernehmen – ganz oder teilweise. Viele Unternehmen tun das freiwillig, um qualifiziertes Personal zu gewinnen und Mitarbeitende langfristig zu binden. Die konkrete Ausgestaltung wird individuell vereinbart und im Vertrag festgehalten.
Am besten überzeugst du mit dem Mehrwert für das Unternehmen: Zeige, dass du dein neues Wissen direkt in der Praxis einsetzt, deine Qualifikation steigerst und nach dem Abschluss im Unternehmen bleiben willst. Ein vorbereiteter Plan zu Studiengang, Dauer und Kosten wirkt zusätzlich professionell.
Oft ja – entscheidend ist die Art des Studiums: Handelt es sich um eine berufliche Fort- oder Weiterbildung, die deine Einsatzfähigkeit im Betrieb erhöht, oder um ein Studium im Rahmen eines Ausbildungsverhältnisses, bleibt die Übernahme im überwiegend eigenbetrieblichen Interesse in der Regel steuer- und sozialabgabenfrei (R 19.7 LStR, § 3 Nr. 19 EStG). Bei einem Erststudium außerhalb eines solchen Dienstverhältnisses gelten dagegen andere Regeln. Die genauen Voraussetzungen hängen vom Einzelfall ab – kläre sie am besten vorab mit einem Steuerberater.
Das hängt von der Vereinbarung ab. Viele Arbeitgeber koppeln die Finanzierung an eine Rückzahlungsklausel oder eine Mindest-Verweildauer nach dem Abschluss. Verlässt du das Unternehmen früher, kann eine anteilige Rückzahlung fällig werden. Prüfe die Klauseln daher vor Vertragsunterzeichnung genau.
Carolin Gellert
Hi, ich bin Carolin!
Seit 2020 leite ich den Bereich Development & Design bei MLP. Mit über 12 Jahren Erfahrung im Finanzdienstleistungsbereich, bin ich Expertin für Finanz-, Versicherungs- und Vorsorgethemen. Außerdem beschäftige ich mich Themen rund um Prozessmanagement, Leadership und Coaching. Mein Anspruch ist es, Inhalte zu entwickeln, die Orientierung bieten, Transparenz schaffen und zeigen, wie vielseitig die Finanzwelt sein kann. Dabei ist es mir wichtig, Wissen verständlich zu vermitteln und den Mehrwert unserer Services und Lösungen erlebbar zu machen.