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Datum
11.09.2026

Wohngeld für Studierende – das musst du wissen

Wohngeld für Studierende ist eine oft übersehene Möglichkeit, dein Studium zu finanzieren – neben BAföG, Studienkredit oder Unterstützung durch die Familie. Unter bestimmten Voraussetzungen steht dir der staatliche Mietzuschuss auch während des Studiums zu. Wann du als Student Anspruch auf Wohngeld hast, wie hoch die monatliche Unterstützung ausfällt und wie du den Antrag richtig stellst, erfährst du hier.

Eine Studentin und ein Student sitzen mit dem Laptop und seinen Unterlagen am Schreibtisch und berechnen ihr Wohngeld.

Das Wichtigste in Kürze

  • Wohngeld ist eine staatliche Förderung für Menschen mit geringem Einkommen – dazu zählen unter Umständen auch Studenten.
  • Mit BAföG-Anspruch bist du meist nicht wohngeldberechtigt. Ausnahme: Dein BAföG wird vollständig als Volldarlehen gewährt.
  • Ohne BAföG-Anspruch – etwa bei überschrittener Altersgrenze, Teilzeitstudium oder Stipendium – kannst du Wohngeld für Studenten beziehen.
  • Deine Wohnsituation zählt: Ob eigene Wohnung, Studenten-WG oder Haushalt mit Partner, Kindern oder Familie – all das beeinflusst deinen Anspruch.

Wann haben Studenten Anspruch auf Wohngeld?

Wohngeld ist eine soziale Leistung für Menschen mit geringem Einkommen. Erfüllst du die Voraussetzungen, hast auch du laut Wohngeldgesetz Anspruch auf Wohngeld im Studium. Der Knackpunkt ist dein BAföG-Anspruch: Wer „dem Grunde nach" BAföG-berechtigt ist, ist vom Wohngeld ausgeschlossen und zwar unabhängig davon, ob tatsächlich BAföG fließt.

Anspruch auf Wohngeld für Studenten hast du vor allem in diesen Fällen:

Beziehst du dein BAföG vollständig als Volldarlehen, kannst du einen Antrag auf Wohngeld stellen. Automatisch bekommst du es dadurch aber nicht: Die Wohngeldstelle prüft zusätzlich dein Einkommen und deine Wohnkosten.

Besteht für dein konkretes Studium dem Grunde nach kein BAföG-Anspruch, kann Wohngeld in Betracht kommen. Das kann zum Beispiel bei einem nicht BAföG-förderfähigen Teilzeitstudium der Fall sein. Auch bei besonderen BAföG-Konstellationen, etwa nach Überschreiten der Förderungshöchstdauer oder bei einem Fachrichtungswechsel, kommt es auf den Einzelfall und den BAföG-Bescheid an.

Ob du über 25 bist, spielt für das Wohngeld keine direkte Rolle – anders als bei der Familienversicherung. Entscheidend ist die BAföG-Altersgrenze von 45 Jahren: Wer sein Studium erst danach beginnt, ist nicht mehr BAföG-berechtigt und kann Wohngeld beantragen. Auch bei Leistungen eines Begabtenförderungswerks kann Wohngeld in Betracht kommen. Bei anderen Stipendien hängt die Bewertung vom Einzelfall und von der Art der Förderung ab.

Die Wohngeldstelle prüft auch, ob dein Lebensunterhalt plausibel gesichert ist. Dabei können zum Beispiel Einkommen aus Erwerbstätigkeit, Unterhalt, Stipendien, Darlehen oder vorhandene Mittel relevant sein. Welche Nachweise erforderlich sind, entscheidet die zuständige Wohngeldstelle im Einzelfall.

Wichtig: Wirst du nur deshalb nicht mit BAföG gefördert, weil dein eigenes oder das Einkommen deiner Eltern zu hoch ist, giltst du weiter als BAföG-berechtigt – und hast kein Recht auf Wohngeld. Tipp: Stelle im Zweifel zuerst einen BAföG-Antrag. Der Ablehnungsbescheid dient der Wohngeldstelle später als Nachweis.

Infografik Wohngeld für Studierende

Wohnsituation: Was musst du beim Wohngeld beachten?

Eigene Wohnung, Studenten-WG oder Wohngemeinschaft mit Partner, Kindern oder Familienmitgliedern – auch deine Wohnverhältnisse beeinflussen das Wohngeld:

Lebst du mit anderen Personen zusammen, wird geprüft, wer zu deinem Wohngeldhaushalt gehört. Ein Wohngeldanspruch kann bei einem gemischten Haushalt möglich sein, wenn nicht allen zu berücksichtigenden Haushaltsmitgliedern dem Grunde nach BAföG, Berufsausbildungsbeihilfe oder vergleichbare Ausbildungsleistungen zustehen. Ob und in welcher Höhe Wohngeld gezahlt wird, hängt dann unter anderem vom gesamten Haushaltseinkommen und den berücksichtigungsfähigen Wohnkosten ab.

Lebst du als studierende Person mit deinem Kind in einem Haushalt, kann ein Wohngeldanspruch für den Haushalt möglich sein. Ob du trotz BAföG anspruchsberechtigt bist, prüft die Wohngeldstelle anhand der konkreten Haushaltskonstellation.

Wer den Wohngeldantrag stellen kann und welche Personen zum Haushalt zählen, hängt von der konkreten Wohn- und Mietkonstellation ab. Der Mietvertrag allein entscheidet nicht darüber, ob ein Wohngeldanspruch besteht.

Wann gibt es kein Wohngeld für Studenten?

Nicht immer haben Studenten Anspruch auf den Mietzuschuss. Kein Wohngeld bekommst du, wenn du grundsätzlich BAföG-berechtigt bist und dein BAföG nur wegen zu hohem Eigen- oder Elterneinkommen wegfällt. Auch bei anderen Sozialleistungen wie Bürgergeld steht dir kein Wohngeld zu.

Gleiches gilt, wenn du BAföG beziehst und allein, in einer Studenten-WG oder mit Familienmitgliedern wohnst und mindestens eine Person BAföG-Anspruch hat oder Berufsausbildungsbeihilfe bezieht. In diesen Fällen kannst du leider keinen Antrag auf Wohngeld stellen.

Wie viel Wohngeld bekommen Studenten?

Die Höhe des Wohngelds hängt von mehreren Faktoren ab: der Anzahl der Haushaltsmitglieder, dem gemeinsamen Einkommen aller Personen und den Mietkosten.

Nach Angaben des Statistischen Bundesamts betrug der durchschnittliche monatliche Wohngeldanspruch Ende 2024 bei reinen Wohngeldhaushalten 287 Euro; bei wohngeldrechtlichen Teilhaushalten lag er bei 240 Euro. Daraus lässt sich kein individueller Anspruch ableiten: Die tatsächliche Höhe hängt insbesondere von Haushaltsgröße, Einkommen, Miete und Mietstufe ab. Wie viel dir konkret zusteht, findest du mit dem Wohngeldrechner des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen heraus. Auch einige Bundesländer bieten eigene Rechner an.

Übrigens: Wohngeld gibt es ab dem Ersten des Monats, in dem du den Antrag stellst – also auch rückwirkend für die bereits laufenden Tage dieses Monats. Für frühere Monate wird es dagegen nicht gezahlt, deshalb solltest du den Antrag nicht aufschieben. Plane ein, dass Bearbeitung und Bewilligung mehrere Wochen bis Monate dauern können.


Unser Tipp: Deine Studienfinanzierung clever aufstellen

Wohngeld ist nur ein Baustein. Ob BAföG, Studienkredit, Nebenjob oder erster Vermögensaufbau – wie du dein Studium finanzierst, entscheidet über deinen finanziellen Spielraum. Unsere MLP Beraterinnen und Berater helfen dir, deine Finanzen im Studium clever zu strukturieren und Förderungen optimal zu nutzen.

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Wo und wie beantragst du als Student Wohngeld?

Hast du Anspruch auf Wohngeld, stellst du den Antrag bei der Wohngeldstelle deiner Stadt, Gemeinde, Amts- oder Kreisverwaltung. Die passenden Formulare bekommst du direkt beim jeweiligen Amt – oft kannst du den Wohngeldantrag auch bequem online stellen.

Unser Praxistipp: Beantrage – falls noch nicht geschehen – zuerst BAföG. Einen ablehnenden BAföG-Bescheid akzeptiert die Wohngeldstelle als Nachweis, dass dir kein BAföG zusteht.

Fazit: Wohngeld im Studium – nicht jeder hat Anspruch auf den Mietzuschuss

Wohngeld für Studierende kann eine spürbare finanzielle Unterstützung sein – gerade bei steigenden Mietkosten. Doch nicht alle Studenten sind wohngeldberechtigt: Wer BAföG-Anspruch hat, geht meist leer aus. Es gibt aber Ausnahmen. Bekommst du BAföG als Volldarlehen oder ist dein Studium nicht förderungsfähig, kannst du Wohngeld beantragen. Der Mietzuschuss wird jedoch nicht automatisch gewährt. Prüfe deshalb die Voraussetzungen gründlich und stelle deinen Antrag, sobald dir die Förderung zusteht.

Du willst wissen, wie du dein Studium finanziell optimal aufstellst – von Förderungen bis zum ersten Vermögensaufbau? Die Beraterinnen und Berater von MLP nehmen sich Zeit für deine Situation und zeigen dir konkrete Möglichkeiten.

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Häufige Fragen zu Wohngeld für Studenten

Nur in Ausnahmefällen. Wird dein BAföG ausschließlich als Volldarlehen gezahlt, kannst du Wohngeld beantragen. Beziehst du reguläres BAföG (zur Hälfte Zuschuss, zur Hälfte Darlehen), bist du dagegen in der Regel vom Wohngeld ausgeschlossen.

Das hängt vom Grund ab. Ist dein BAföG-Ausschluss formal begründet – etwa überschrittene Altersgrenze, ausgeschöpfte Förderungshöchstdauer oder ein nicht förderungsfähiges Studium – kannst du Wohngeld beziehen. Fällt BAföG nur wegen zu hohem Einkommen weg, giltst du weiter als BAföG-berechtigt und hast keinen Anspruch.

Ein festes Alter spielt keine Rolle – die Höhe richtet sich nach Einkommen, Miete und Haushaltsgröße, nicht nach dem Geburtsjahr. Im Durchschnitt liegt Wohngeld bei rund 287 Euro monatlich. Deinen individuellen Betrag ermittelst du am schnellsten über den offiziellen Wohngeldrechner.

Den Antrag stellst du bei der Wohngeldstelle deiner Stadt oder Gemeinde, häufig auch online. Reiche Nachweise zu Einkommen, Miete und – falls nötig – deinen BAföG-Ablehnungsbescheid ein. Da die Bearbeitung dauern kann, lohnt sich ein frühzeitiger Antrag.

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