Was schlägt die Rentenkommission beim Minijob konkret vor?
Ende Juni 2026 hat die sogenannte Alterssicherungskommission ihren Bericht an die Bundesregierung übergeben – ein Paket aus 33 Maßnahmen, mit denen die gesetzliche Rente langfristig stabilisiert werden soll. Neben einer schrittweisen Anhebung des Renteneintrittsalters und einer verpflichtenden Kapitalrente nach schwedischem Vorbild enthält der Bericht auch den Vorschlag, den bisherigen Sonderstatus von Minijobs zu beenden. Konkret heißt das: Minijobs sollen für alle Beschäftigten – mit Ausnahme von Schülern – künftig genauso steuer- und sozialversicherungspflichtig sein wie reguläre Jobs.
Auf Zustimmung stößt der Vorschlag beim Sozialverband Deutschland, deutlich kritischer sehen ihn Arbeitgeberverbände wie die BDA und der Hotel- und Gastronomieverband Dehoga, die um die Flexibilität des Arbeitsmarkts fürchten. Wichtig dabei: Es handelt sich um eine Empfehlung der Kommission – was davon tatsächlich Gesetz wird, entscheidet die Politik separat.
Der aktuelle Stand: Was ist entschieden, was nicht?
Der Koalitionsausschuss von CDU, CSU und SPD hat am 2. Juli 2026 angekündigt, alle 33 Empfehlungen der Kommission umsetzen und die Rentenreform bis Ende 2026 durch den Bundestag bringen zu wollen – das ist deutlich mehr als eine unverbindliche Expertenempfehlung. Konkret beschlossen wurde an diesem Tag aber zunächst nur ein einzelner, kleinerer Baustein: Die Pauschalsteuer, die Arbeitgeber für Minijobs zahlen, steigt von 2 auf 5 Prozent. Die von der Kommission vorgeschlagene komplette Abschaffung des Minijob-Sonderstatus wurde dagegen vertagt.
Innerhalb der Koalition gehen die Meinungen dazu auseinander: CSU-Chef Markus Söder erklärte nach dem Beschluss, mit der Steuererhöhung sei die komplette Abschaffung der Minijobs vom Tisch – wenig später bekräftigte er sogar öffentlich: „Die Minijobs bleiben." Bundeskanzler Merz widersprach ihm dagegen und bezeichnete die Frage weiterhin als offen. Laut Berichten soll die endgültige Entscheidung im Herbst 2026 unter Federführung von Arbeitsministerin Bärbel Bas fallen.
Für dich heißt das: Aktuell gilt weiterhin die
bestehende Minijob-Grenze von 603 Euro
und der bisherige Sonderstatus. Fest beschlossen ist bislang nur die höhere Pauschalsteuer für Arbeitgeber – die komplette Abschaffung des Minijobs an sich ist weiterhin offen.
Was würde sich für dich als Studierende ändern?
Kurzfristig betrifft dich vor allem die bereits beschlossene Pauschalsteuer-Erhöhung: Arbeitgeber müssen für deinen Minijob künftig 5 statt bisher 2 Prozent Pauschalsteuer abführen. Bei der aktuellen Verdienstgrenze von 603 Euro steigt die Steuerlast von rund 12 auf rund 30 Euro monatlich. Da Arbeitgeber diese Pauschalsteuer gesetzlich auf dich abwälzen dürfen, kann das im ungünstigsten Fall dein Nettogehalt schmälern – ob dein Arbeitgeber das tut, ist aber offen und nicht automatisch der Fall.
Sollte im Herbst zusätzlich die komplette Abschaffung des Sonderstatus beschlossen werden, würde sich vor allem an deiner Rentenversicherung etwas ändern: Aktuell zahlst du nur dann eigene Rentenbeiträge, wenn du dich nicht per Antrag von der Rentenversicherungspflicht befreien lässt – dein Eigenanteil liegt dann bei 3,6 Prozent deines Verdiensts. Fällt der Sonderstatus komplett weg, würdest du wie bei einem regulären Job
den vollen Arbeitnehmeranteil zahlen
: 9,3 Prozent vom Bruttolohn, also rund 56 Euro monatlich bei 603 Euro Verdienst – im Gegenzug baust du damit aber reguläre Rentenansprüche auf.
Zweite Reform im Windschatten: Neue Regeln bei der Krankschreibung
Während die Minijob-Debatte für Schlagzeilen sorgt, hat derselbe Koalitionsausschuss am 2. Juli 2026 eine zweite, für dich als Beschäftigte relevante Änderung beschlossen: Künftig soll eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bereits ab dem ersten Krankheitstag verpflichtend sein – bisher ist sie erst ab dem vierten Tag vorgeschrieben. Gleichzeitig soll die seit Ende 2023 mögliche telefonische Krankschreibung wieder abgeschafft werden.
Auch das ist bislang ein politischer Beschluss, kein fertiges Gesetz – Kritik kommt unter anderem vom Hausärzteverband, der vor einer zusätzlichen Bürokratiewelle in den Praxen warnt. Für dich als Minijobber, Werkstudent oder Vollzeitkraft gilt: Die Nachweispflicht beträfe grundsätzlich alle Beschäftigungsverhältnisse gleichermaßen, sobald ein Gesetz in Kraft tritt.
Fazit: Ein Teil ist entschieden, der große Rest bleibt offen
Die Schlagzeile „Minijobs werden abgeschafft" trifft den aktuellen Stand nur zum Teil: Die Regierungskoalition hat sich politisch festgelegt, die Empfehlungen der Rentenkommission umsetzen zu wollen, und bereits eine Pauschalsteuer-Erhöhung für Minijobs beschlossen. Die eigentlich brisante Frage – die komplette Abschaffung des Sonderstatus – ist dagegen vertagt und wird erst im Herbst 2026 entschieden, wobei sich Kanzler und CSU-Chef öffentlich uneinig sind. Für dich bedeutet das vor allem eines: Dein 603-Euro-Job bleibt vorerst wie gehabt, du solltest die Entwicklung im Herbst aber im Blick behalten.
Gleichzeitig lohnt sich der Blick über den Minijob hinaus: Ob sich am Ende ein Werkstudentenjob, mehr Stunden oder eine andere Kombination aus Studium und Nebenverdienst für dich mehr lohnt, hängt von deiner persönlichen Situation ab. Unsere MLP Beraterinnen und Berater unterstützen dich dabei, deine
Studienfinanzierung
so aufzustellen, dass du unabhängig vom Ausgang der Reform gut aufgestellt bist.
Termin vereinbaren