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Datum
19.12.2025

Mindestlohn 2026 für Studierende: Was ändert sich bei Minijobs und BAföG?

Der Mindestlohn steigt weiter – und mit ihm verändern sich auch die Verdienstmöglichkeiten für Studierende. Wir zeigen dir, was aktuell gilt und wie sich die Regelungen konkret auf Minijobs und studentische Tätigkeiten auswirken.

Seit seiner Einführung im Jahr 2015 sorgt der gesetzliche Mindestlohn dafür, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eine verbindliche Untergrenze für ihren Stundenlohn haben. Was damals mit 8,50 Euro begann, wird heute regelmäßig angepasst und wirkt sich auf Millionen Beschäftigte aus.

Auch Studierende, die in Minijobs oder als wissenschaftliche Hilfskräfte arbeiten, spüren die Veränderungen direkt im Portemonnaie. Welche Neuerungen 2026 gelten, wer vom Mindestlohn profitiert und wo Ausnahmen bestehen, fassen wir hier für dich zusammen.

Mindestlohn Studierende / MLP Financify / Studierende mit Laptop und Sparschwein plant ihre Finanzen im Nebenjob.
(Bild KI-generiert)

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Mindestlohn wird ab Januar 2026 auf 13,90 Euro pro Stunde erhöht – für 2027 ist eine weitere Anpassung auf 14,60 Euro beschlossen.
  • Die Minijob-Grenze steigt mit: Seit 2025 liegt sie bei 556 Euro monatlich, 2026 bei 603 Euro und 2027 bei 633 Euro.
  • Im Studium kann der Minijob bis zu dieser Grenze auch dann ausgeübt werden, wenn BAföG bezogen wird – die Freigrenze steigt entsprechend mit.
  • Für studentische Hilfskräfte gelten eigene Vergütungsregeln nach Tarif – mit deutlich höheren Stundensätzen als beim Mindestlohn.
  • Ausnahmen vom Mindestlohn bestehen unter anderem für Auszubildende, Pflichtpraktikanten und Jugendliche ohne Ausbildung.

Mindestlohnerhöhung 2026: Die wichtigsten Zahlen im Überblick

Der gesetzliche Mindestlohn existiert seit 2015, wo erstmals geregelt wurde, dass jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer für eine Beschäftigung mindestens 8,50 Euro die Stunde verdienen muss. Seitdem gab es immer wieder Anpassungen, die von der Mindestlohnkommission empfohlen und vom Gesetzgeber beschlossen werden.

Im Januar 2025 wurde der Mindestlohn auf 12,82 Euro von zuvor 12,41 Euro im Jahr 2024 angehoben. Die Entwicklung wird auch in den kommenden Jahren weitergehen:

  • Januar 2026: Mindestlohn steigt auf 13,90 Euro
  • Januar 2027: Weitere Erhöhung auf 14,60 Euro geplant

Die Erhöhung würde deutschlandweit Beschäftigten in bis zu 6,6 Millionen Jobs zugutekommen, schätzt das Statistische Bundesamt. Darunter befinden sich rund 56 Prozent der Angestellten im Gastronomiebereich sowie 46 Prozent in der Land- und Forstwirtschaft. Vor allem betroffen sind geringfügig entlohnte Beschäftigte – von diesen würden 59 Prozent durch einen höheren Mindestlohn mehr verdienen.

Gut zu wissen: Die regelmäßige Anpassung des Mindestlohns sorgt dafür, dass auch Studierende in Minijobs von steigenden Stundenlöhnen profitieren – ohne dass sich die wöchentliche Arbeitszeit erhöhen muss.

Mindestlohnerhöhung 2026 / MLP Financify / Mindestlohn Studierende: Entwicklung 2025-2027, Minijobgrenze und BAföG-Freibetrag im Überblick.

Neue Minijob-Grenze 2026: 603 Euro monatlich

Mit dem Mindestlohn steigt auch die Verdienstgrenze für Minijobs – denn diese ist seit einer Regelung 2022 dynamisch an den gesetzlichen Stundenlohn gekoppelt. Die Berechnung orientiert sich daran, dass eine durchschnittliche 10-Stunden-Woche zum Mindestlohn exakt innerhalb der Geringfügigkeitsgrenze bleiben soll, also rund 43 Arbeitsstunden pro Monat.

Dadurch liegt die Minijob-Grenze:

  • 2025: 556 Euro monatlich
  • 2026: 603 Euro monatlich
  • 2027: 633 Euro monatlich

Diese Dynamisierung hat für dich einen entscheidenden Vorteil: Du kannst bei gleichbleibender Stundenzahl mehr verdienen, ohne dass dein Minijob plötzlich sozialversicherungspflichtig wird. Die Anpassung erfolgt automatisch – du musst nichts beantragen.

Wichtig zu wissen: Innerhalb der Minijob-Grenze bleibst du von Sozialversicherungsbeiträgen befreit (außer Rentenversicherung, von der du dich auf Antrag befreien lassen kannst). Dein Arbeitgeber zahlt pauschale Abgaben. Überschreitest du die Grenze regelmäßig, wird dein Job sozialversicherungspflichtig – das kann sich auf Krankenversicherung und BAföG auswirken.

BAföG und Minijob: Was gilt für den Freibetrag 2026?

Wenn du BAföG erhältst, darfst du auch 2026 bis zur Minijob-Grenze von 603 Euro pro Monat verdienen, ohne dass deine Förderung gekürzt wird. Entscheidend ist hier der Jahresfreibetrag von aktuell 6.672 Euro (Stand 2025), der unabhängig davon gilt, ob du einen Minijob, ein Praktikum oder eine Stelle als studentische Hilfskraft hast.

Wichtig: Dieser Freibetrag wird nicht automatisch mit der Minijob-Grenze angepasst. Das bedeutet:

  • Die Minijob-Grenze 2026 liegt bei 603 Euro/Monat (= 7.236 Euro/Jahr bei 12 Monaten).
  • Der BAföG-Freibetrag liegt derzeit bei 6.672 Euro/Jahr.

Das heißt konkret: Wenn du das ganze Jahr über monatlich 603 Euro verdienst, überschreitest du den BAföG-Freibetrag leicht. In diesem Fall wird dein BAföG anteilig gekürzt. Du arbeitest also mehr, bekommst gleichzeitig aber weniger staatliche Unterstützung.

Tipp: Plane deinen Verdienst strategisch und behalte den Jahresfreibetrag im Blick. Bei Fragen zur optimalen Gestaltung deiner Finanzen im Studium helfen dir unsere MLP Beraterinnen und Berater gerne weiter .

Wer ist vom Mindestlohn ausgenommen?

Obwohl der Mindestlohn grundsätzlich für alle Beschäftigten in Deutschland gilt, gibt es gesetzliche Ausnahmen. Der Hintergrund: Diese Gruppen gelten rechtlich nicht als „normale Beschäftigte" im Sinne des Mindestlohngesetzes.

Ausgenommen sind unter anderem:

  • Alle Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Ausbildung
  • Auszubildende sowie dual Studierende für Tätigkeiten innerhalb der Ausbildung
  • Ehrenamtlich Tätige und Freiwilligendienstleistende
  • Personen, die ein Pflichtpraktikum absolvieren
  • Langzeitarbeitslose während der ersten sechs Monate ihrer neuen Beschäftigung

Für diese Personengruppen gelten eigene Regelungen oder besondere Schutzmechanismen.

Studierende und Mindestlohn: Diese Ausnahmen solltest du kennen

Für Studierende gelten in den meisten Fällen die normalen Mindestlohnregeln – mit wenigen Ausnahmen:

Pflichtpraktika während des Studiums sind vom Mindestlohn ausgenommen. Das bedeutet: Wenn dein Praktikum in der Studien- oder Prüfungsordnung vorgeschrieben ist, hast du keinen gesetzlichen Anspruch auf Mindestlohn. Viele Unternehmen zahlen dennoch eine angemessene Vergütung – das ist aber freiwillig.

Freiwillige Praktika hingegen müssen mit mindestens dem Mindestlohn vergütet werden, wenn sie länger als drei Monate dauern.

Werkstudentenjobs fallen unter die normalen Mindestlohnregelungen. Das heißt: Du hast Anspruch auf mindestens 12,82 Euro (2025) bzw. 13,90 Euro (2026) pro Stunde.

Gut zu wissen: Falls du unsicher bist, ob dein Job unter die Mindestlohnpflicht fällt oder welche Regelungen für dich gelten, lohnt sich ein Blick in deinen Arbeitsvertrag – oder ein Gespräch mit deiner Personalabteilung.

Studentische Hilfskräfte: Höhere Vergütung ab 2025/2026

Wenn du als studentische oder wissenschaftliche Hilfskraft arbeitest, orientiert sich dein Lohn nicht am Mindestlohn, sondern an den Vorgaben der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (alle Bundesländer außer Hessen).

Seit dem Sommersemester 2025 gelten folgende Stundensätze:

  • 13,98 Euro für studentische Hilfskräfte ohne Hochschulabschluss (SHK)
  • 14,59 Euro für wissenschaftliche Hilfskräfte mit Bachelor-Abschluss (WHK)
  • 19,81 Euro für wissenschaftliche Hilfskräfte mit Master-Abschluss

Einige Hochschulen zahlen – abhängig von tariflichen Sonderregelungen – zusätzlich optionale Jahressonderzahlungen, wodurch die tatsächliche Vergütung etwa 15 % höher liegen kann. Diese Werte stellen jedoch gleichzeitig die Obergrenzen dar.

Gut zu wissen: Mit der Mindestlohnerhöhung 2026 auf 13,90 Euro rückt der gesetzliche Mindestlohn näher an die SHK-Vergütung heran. Es ist zu erwarten, dass auch die Tarife für studentische Hilfskräfte weiter angepasst werden – informiere dich am besten direkt bei deiner Hochschule über aktuelle Entwicklungen.

Fazit: Mehr Planungssicherheit durch steigende Verdienstgrenzen

Die jüngsten Mindestlohnerhöhungen bringen vielen Beschäftigten spürbare Verbesserungen – besonders denen, die in Minijobs, Teilzeit oder gering vergüteten Branchen arbeiten. Für Studierende steigen nicht nur die Verdienstmöglichkeiten, sondern auch die Planungssicherheit: Die dynamische Minijob-Grenze und klare BAföG-Freibeträge sorgen dafür, dass Nebenjobs besser mit dem Studium vereinbar sind. Zusätzlich profitieren studentische Hilfskräfte von eigenen Tarifregelungen, die über dem gesetzlichen Mindestlohn liegen.

Der Blick nach vorn zeigt: Weitere Erhöhungen sind bereits beschlossen – und damit steigt auch weiterhin die Chance auf faire Bezahlung in Studium und Beruf.

Du möchtest wissen, wie du deine Finanzen im Studium optimal gestaltest und wie sich Nebenjobs, BAföG und Mindestlohn auf deine persönliche Situation auswirken? Unsere MLP Beraterinnen und Berater unterstützen dich gerne mit individueller Beratung .

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