Kerzenbrand durch Fahrlässigkeit
Offenes Feuer gehört für viele zur Adventszeit dazu – doch vergessene Kerzen können schnell einen Wohnungsbrand auslösen. Schäden an Einrichtung oder Haus werden je nach Situation von der Hausrat‑, Haftpflicht- oder Gebäudeversicherung übernommen. Achtung: Grobe Fahrlässigkeit – etwa unbeaufsichtigtes Brennenlassen von Kerzen – ist nicht in allen Tarifen automatisch mitversichert. Prüfe deinen Vertrag auf entsprechende Klauseln!
Verletzungen durch herabfallende Eiszapfen
Wenn sich durch Schnee und Frost Eiszapfen an Dachrinnen oder Vordächern bilden, können diese zur Gefahr werden. Hauseigentümer sind verpflichtet, solche Risiken zu beseitigen oder zu sichern. Kommt es zu einer Verletzung durch herunterfallende Eiszapfen, kann der Eigentümer haftbar gemacht werden – die
Haftpflichtversicherung
des Eigentümers kann dann greifen.
Fahrzeugschäden durch Silvesterraketen
Gerade an Silvester drohen durch Raketen und Böller Schäden an parkenden Autos. Wird der Verursacher nicht ermittelt, springt in der Regel die
Teilkaskoversicherung
des Geschädigten ein. Kennst du jedoch die verantwortliche Person, kann deren private Haftpflichtversicherung in Anspruch genommen werden.
Einbruch nach Urlaubs-Post in sozialen Medien
Einbrecher nutzen manchmal Hinweise in sozialen Medien, um leerstehende Wohnungen zu erkennen. Zwar gilt das Posten von Urlaubsfotos in der Regel nicht als grob fahrlässig, dennoch empfiehlt es sich, mit Standortangaben und Zeitangaben vorsichtig umzugehen. Die
Hausratversicherung
übernimmt Einbruchschäden, solange keine nachweisbare grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
Skiunfall nach Apres-Ski: Alkohol und Pistenregeln
Im Wintersport gibt es keine feste Promillegrenze wie im Straßenverkehr. Wer jedoch alkoholisiert auf Skiern unterwegs ist und einen Unfall verursacht, kann haftbar gemacht werden – vor allem bei Personenschäden. Private Haftpflicht- oder
Unfallversicherungen
können in solchen Fällen Leistungen einschränken, wenn Alkoholeinfluss als grob fahrlässig gewertet wird. Tipp: Verantwortungsvoll feiern – für die eigene Sicherheit und den Versicherungsschutz.
Fazit:
Ob festliche Lichter, Kerzenschein oder Schneegestöber – Weihnachten bringt nicht nur Besinnlichkeit, sondern auch ein erhöhtes Risiko für Brände, Unfälle und wetterbedingte Schäden. Wer rechtzeitig für den passenden Versicherungsschutz sorgt, bleibt im Ernstfall nicht auf den Kosten sitzen. Verschiedene Versicherungen sichern dich je nach Fall zuverlässig ab. So kannst du die Feiertage entspannt genießen – und bist im Ernstfall vor bösen Überraschungen gut abgesichert.