Hintergrund: PSD2 als Vorgänger
Die Payment Services Directive 2 (PSD2) ist die zweite Fassung einer EU-Richtlinie zur Regulierung von Zahlungsdiensten. Sie wurde ab 2018 schrittweise in Kraft gesetzt und war seit September 2019 vollständig wirksam. Ziel der Richtlinie war es, den Markt für digitale Zahlungen zu modernisieren, sicherer zu machen und für mehr Wettbewerb zu öffnen.
PSD2 stärkte vor allem die Sicherheit im Zahlungsverkehr: Mit der starken Kundenauthentifizierung mussten Online-Zahlungen und bestimmte Kontozugriffe mit mindestens zwei unabhängigen Faktoren bestätigt werden – zum Beispiel durch die Kombination aus Passwort und TAN oder durch biometrische Merkmale wie den Fingerabdruck. Das machte
Online-Shopping
und Banking deutlich widerstandsfähiger gegen Betrugsversuche.
Gleichzeitig öffnete PSD2 den Markt für innovative FinTech-Dienste. Über sichere Programmierschnittstellen (APIs) konnten autorisierte Drittanbieter – etwa
Apps zur Budgetplanung
oder smarte Zahlungsservices – auf Kontoinformationen zugreifen und Zahlungen im Auftrag der Nutzerinnen und Nutzer auslösen. Gerade für Studierende bedeutete das mehr Komfort im Finanzalltag!
Darüber hinaus sorgte PSD2 für mehr Transparenz bei Gebühren und förderte den fairen Wettbewerb zwischen etablierten Banken und neuen Anbietern. Verbraucherinnen und Verbraucher profitierten von mehr Auswahl, besseren Konditionen und zeitgemäßen digitalen Angeboten – ein klarer Vorteil insbesondere für kostenbewusste Berufseinsteigerinnen und Berufseinsteiger.
1. Weitere Stärkung der Betrugsprävention im Online-Banking mit PSD3 und PSR
PSD3 und PSR setzen auf fortgeschrittene Mechanismen wie transaktionsbezogene Risikokontrollen und Informationsaustausch zwischen Zahlungsdienstleistern, um
Betrug
schneller zu erkennen und abzuwehren.
2. Mit PSD3: Sichere Zwei-Faktor-Authentifizierung für Online-Zahlungen
Auch unter PSD3 bleibt die Zwei-Faktor-Authentifizierung (z. B. Passwort + Smartphone) Pflicht. Die EU behält aber die schützende Regelung bei, dass die Faktoren unterschiedlichen Kategorien angehören müssen: Wissen, Besitz oder Biometrie.
3. Mehr Transparenz bei Gebühren und IBAN-Prüfung unter PSD3 und PSR
Die neuen Regeln verlangen, dass Zahlungsgebühren – z. B. bei Automaten oder Karten – vor Durchführung angezeigt werden. Zudem wird die IBAN-Prüfung angesichts zunehmender Zahlungssicherheit verpflichtend eingeführt.
4. PSD3 fördert Innovation und Open-Banking-Dienste
PSD3 und PSR schaffen rechtliche Rahmenbedingungen, die es Fintechs und Drittanbietern erleichtern, moderne Zahlungsdienste anzubieten – etwa durch klarere Zugangsrechte und weniger Fragmentierung zwischen den EU-Staaten.
Fazit: Sicher online bezahlen mit PSD3 und PSR
Mit PSD3 und der ergänzenden Payment Services Regulation (PSR) startet 2025 eine neue Ära im europäischen Zahlungsverkehr. Während PSD2 den Grundstein für mehr Sicherheit, Wettbewerb und Innovation gelegt hat, bauen die neuen Regelungen darauf auf und gehen einen Schritt weiter: Sie schaffen noch mehr Transparenz bei Gebühren, setzen auf ausgefeiltere Betrugsprävention und stärken den Schutz deiner Daten.