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Datum
30.06.2025

Verlustvortrag: Steuererklärung im Studium

Ein Studium ist nicht nur zeitintensiv, sondern auch mit erheblichen Kosten verbunden – von Semesterbeiträgen über Fachliteratur bis hin zu Fahrtkosten. Viele Studierende wissen jedoch nicht, dass sie diese Ausgaben steuerlich geltend machen können. Insbesondere der sogenannte Verlustvortrag bietet die Möglichkeit, Studienkosten in späteren Jahren steuerlich zu nutzen.

Verlustvortrag: Steuererklärung im Studium / MLP Financify / Studentin macht am Laptop ihre Steuererklärung
(GettyImages/Milko)

Das Wichtigste in Kürze

  • Studierende können ihre Studienkosten steuerlich geltend machen, wenn es sich um ein Zweitstudium oder ein duales Studium handelt.
  • In diesem Fall gelten die Ausgaben als Werbungskosten und können per Verlustvortrag in spätere Jahre übertragen werden.
  • Ein Verlustvortrag ist im Erststudium dagegen nicht möglich, da die Kosten dort nur als Sonderausgaben absetzbar sind.
  • Absetzbar sind zum Beispiel Fahrtkosten, Studiengebühren, Laptop, Fachliteratur oder Miete bei doppelter Haushaltsführung.
  • Die Steuererklärung mit Verlustvortrag kann auch rückwirkend für bis zu sieben Jahre eingereicht werden.

Was ist ein Verlustvortrag?

Ein Verlustvortrag ermöglicht es, Verluste – also negative Einkünfte – in zukünftige Steuerjahre zu übertragen. Wenn deine Ausgaben während des Studiums höher sind als deine Einnahmen, entsteht ein steuerlicher Verlust. Diesen kannst du vom Finanzamt feststellen lassen und in den Jahren nach dem Studium mit deinem Einkommen verrechnen, wodurch sich deine Steuerlast reduziert.

Der entscheidende Unterschied: Erststudium vs. Zweitstudium:

Ob du einen Verlustvortrag nutzen kannst, hängt davon ab, ob es sich bei deinem Studium um ein Erst- oder Zweitstudium handelt:

  • Im Erststudium gelten die Studienkosten als Sonderausgaben und sind auf 6.000 Euro pro Jahr begrenzt. Ein Verlustvortrag ist nicht möglich, da Sonderausgaben nur im Jahr ihrer Entstehung berücksichtigt werden können.
  • Im Zweitstudium gelten die Studienkosten als Werbungskosten und und sind in unbegrenzter Höhe absetzbar. Ein Verlustvortrag ist möglich, da Werbungskosten in zukünftige Jahre vorgetragen werden können.

Gut zu wissen: Auch bei einem dualen Studium oder einem Studium im Rahmen eines Dienstverhältnisses (z. B. bei der Bundeswehr) gelten die Kosten als Werbungskosten, wodurch ein Verlustvortrag möglich ist.

Welche Studienkosten sind absetzbar?

Im Rahmen eines Zweitstudiums oder eines Studiums mit Dienstverhältnis kannst du folgende Ausgaben als Werbungskosten geltend machen:

  • Semester- und Studiengebühren
  • Fachliteratur und Lernmaterialien
  • Fahrtkosten zur Universität oder zum Ausbildungsbetrieb
  • Arbeitsmittel wie Laptop, Drucker oder Software
  • Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer (unter bestimmten Voraussetzungen)
  • Miete am Studienort bei doppelter Haushaltsführung

Tipp: Sammle alle Belege und Nachweise sorgfältig, um sie dem Finanzamt bei Bedarf vorlegen zu können.

So beantragst du den Verlustvortrag

Um einen Verlustvortrag geltend zu machen, musst du eine Einkommensteuererklärung abgeben und folgende Schritte beachten:

  1. Hauptvordruck: Kreuze das Feld „Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags“ an.
  2. Anlage N: Trage deine Werbungskosten ein.
  3. Einreichung: Reiche die Steuererklärung elektronisch über ELSTER oder mithilfe einer Steuersoftware ein.

Nach Prüfung stellt das Finanzamt einen Verlustfeststellungsbescheid aus, der den festgestellten Verlustbetrag ausweist. Diesen kannst du in den folgenden Jahren mit deinem Einkommen verrechnen.

Fristen und rückwirkende Beantragung

Du kannst den Verlustvortrag rückwirkend für bis zu sieben Jahre beantragen, sofern du in diesen Jahren keine Steuererklärung abgegeben hast. Für das Steuerjahr 2025 musst du die Erklärung bis zum 31. Juli 2026 einreichen.

Fazit: Steuerliche Vorteile nutzen

Ein Verlustvortrag kann dir als Studierende/r erhebliche steuerliche Vorteile bringen, insbesondere wenn du ein Zweitstudium absolvierst oder dein Studium im Rahmen eines Dienstverhältnisses stattfindet. Nutze diese Möglichkeit, um deine Studienkosten steuerlich geltend zu machen und in den ersten Berufsjahren von einer geringeren Steuerlast zu profitieren.

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