Allgemeines zur Steuererklärung im Studium
Wer neben dem Studium arbeitet und im Zuge dessen auch die Lohnsteuer bezahlt, kann universitäre Ausgaben von der Steuer absetzen. Das mindert im besten Fall die Steuerlast. Insgesamt können 6.000 Euro jährlich als Sonderausgaben abgesetzt werden. Überschreiten die Ausgaben der Studienkosten diesen Betrag, ist keine weitere Reduzierung der Steuerlast möglich.
1. und 2. Gebühren für Studium und Kurse
Der wahrscheinlich größte Posten, den Studierende in der Steuererklärung absetzen können, waren bislang die Studiengebühren. Diese wurden für das Erststudium jedoch in allen Bundesländern abgeschafft. Beim Zweit- oder Langzeitstudium können sie nach wie vor in bestimmten Bundesländern anfallen. Doch auch ohne die Studiengebühren kann der Semesterbeitrag sehr hoch sein. Oft ist im Semesterbeitrag auch eine Fahrkarte für den öffentlichen Nahverkehr inkludiert, was den zu begleichenden Betrag weiter erhöht. Die gute Nachricht: Der Semesterbeitrag kann in der Steuererklärung angegeben werden.
Ebenso verhält es sich mit den Kosten für bestimmte Kurse oder Prüfungen. Gerade Sprachzertifikate müssen oft aus eigener Tasche bezahlt werden. Auch dieser Faktor kann als Sonderausgabe die Steuerlast mindern.
3. und 4. Kosten für Unterkunft und Fahrten zur Uni
Wer für das Studium in eine fremde Stadt zieht und dort einen Zweitwohnsitz anmeldet, kann die Miete vollständig in der Steuererklärung absetzen – unter einer Bedingung. Diese ist, dass regelmäßig der Erstwohnsitz aufgesucht wird und nachweislich zehn Prozent der dort anfallenden, laufenden Kosten übernommen werden.
Ist keine Fahrkarte im Semesterbeitrag enthalten und das Studium erfolgt in Vollzeit, können zudem Fahrtkosten abgesetzt werden. Dabei gilt: pro Kilometer zur Uni, zum externen Seminar oder auch zur städtischen Bibliothek ist eine Entfernungspauschale oder Reisekosten von 0,30 Cent abzusetzen. Ab dem 21. Kilometer steigt der Betrag. Auch die zum Erstwohnsitz und Zweitwohnsitz gefahrenen Kilometer können einfließen.
5. Copythek-Gebühren
Die Kosten für die Ausdrucke in der Copythek sind klar den Studienkosten zuzuordnen und haben daher das Potenzial, die Steuerlast weiter zu mindern. Gerade der Ausdruck der Bachelor- oder Masterarbeit, die oft in mehrfacher Ausführung erforderlich ist, kann hier den zu zahlenden Betrag senken. Doch auch die Mitschrift anderer Studierender an Tagen, an denen eine Vorlesung krankheitsbedingt nicht besucht werden konnte, darf in der Copythek kopiert und von der Steuerlast abgezogen werden.
6. Computerkosten
Last but not least: Werden sicher viele Studierende einen eigenen Computer besitzen. Dieser wird meist zumindest in der Hälfte der Zeit auch privat genutzt. Daher sollten maximal 50 Prozent der Kosten in der Steuererklärung landen. In diesem Fall ist unwahrscheinlich, dass der Fiskus die Studienkosten nicht anerkennt.
Es kann sich bei dem Computer übrigens sowohl um einen Laptop als auch um einen klassischen Desktop-Computer handeln. In der Steuererklärung von Studierenden macht das keinen Unterschied. Allerdings sollten die Anschaffungskosten nicht unrealistisch hoch sein.
7. Kosten für Bücher
Die meiste Fachliteratur kann zwar in der Bibliothek der Universität geliehen werden. Muss aber doch ein eigenes Exemplar erworben werden, weil das wichtige Buch für die Haus- oder Abschlussarbeit nicht verfügbar ist, können die Kosten in der Steuererklärung eingetragen werden.
Allgemeiner Spar-Tipp: gebrauchte Bücher neuen Exemplaren vorziehen! Oft werden in Studierendengruppen Fachbücher angeboten, die für den nachfolgenden Jahrgang interessant sind. Auch ein Such-Aushang am Schwarzen Brett kann bei einem Treffer etwas Geld sparen.
8. bis 10. Papier, Stifte und Kleinigkeiten
Arbeitsmaterialien wie Drucker- oder Schreibpapier, Collegeblocks und Hefte schlagen einzeln zwar nicht allzu sehr zu Buche, die Ausgaben summieren sich aber schnell. Daher ist die Option, sie steuerlich geltend zu machen, langfristig attraktiv.
Auch Stifte dürfen unter Studienkosten eingetragen werden. Ob Füllfederhalter oder Kugelschreiber ist dabei irrelevant, sofern das Schreibgerät speziell für die Uni angeschafft wird. Und selbst der Kauf von Kleinigkeiten wie Folien, Klarsichthüllen und Büroklammern kann von der Steuer abgesetzt werden.
Fazit: Eine Steuererklärung im Studium lohnt sich
Die
während des Studiums entstehenden Kosten
können sich rasch zu einem hohen Betrag summieren. Ob Semesterbeitrag, Computer oder viele Kleinigkeiten: Studierende schaffen mit einer Steuererklärung die besten Voraussetzungen, ihr Budget während der wichtigen Lebensphase zu schonen.