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Datum
16.10.2026

Nachrückverfahren: So bekommst du doch noch deinen Wunschstudienplatz

Es hat mit deinem Wunschstudium im ersten Anlauf nicht geklappt? Keine Panik: Über das Nachrückverfahren vergeben Hochschulen frei gewordene Studienplätze nachträglich an weitere Bewerbende – die Angst, keinen Studienplatz zu bekommen, ist also oft unbegründet. Hier erfährst du, wie der Ablauf funktioniert, wie deine Chancen stehen und welche Alternativen du bei einer Absage hast.

Ein Student reagiert in einer hellen WG-Küche erleichtert auf eine Nachricht auf seinem Smartphone.

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Nachrückverfahren ist ein Auswahlverfahren, in dem Hochschulen kurzfristig frei gewordene Studienplätze nachträglich vergeben.
  • Mehrfachbewerbungen, Absagen und Studienabbrüche sorgen dafür, dass nach dem Hauptverfahren regelmäßig Plätze frei werden.
  • Beim koordinierten Nachrücken über hochschulstart.de und im Losverfahren für Restplätze hast du weitere Chancen auf deinen Studienplatz.
  • Klappt es trotzdem nicht, sind Ausbildung, Praktikum, Auslandsaufenthalt oder ein verwandtes Studienfach sinnvolle Alternativen.

Was ist das Nachrückverfahren?

Das Nachrückverfahren ist ein Auswahlverfahren, in dem Hochschulen kurzfristig frei gewordene Studienplätze nachträglich vergeben. Das Nachrückverfahren läuft über das Bewerbungsportal der Hochschule oder über hochschulstart.de. Hast du im Hauptverfahren eine Absage erhalten, ist es deine zweite Chance – an der Uni wie an der Fachhochschule.

Warum werden Studienplätze nachträglich frei?

Dass im Nachrückverfahren überhaupt Plätze vergeben werden, hat vor allem drei Gründe:

  • Mehrfachbewerbungen: Viele bewerben sich parallel an mehreren Hochschulen. Entscheiden sie sich für eine Zusage, werden die anderen Plätze frei.
  • Hohe Absprungrate: Nicht jede Zusage wird angenommen – etwa, weil doch ein anderes Fach oder eine andere Stadt lockt.
  • Studienabbrüche: Manche merken kurz nach der Zulassung, dass das Fach nicht passt, und geben ihren Platz ab.

Nach einer Absage lohnt es sich also, das Nachrückverfahren im Blick zu behalten. Oft gibt es mehrere Nachrückrunden, bevor die letzten Restplätze verlost werden.

Wie läuft das Nachrückverfahren ab?

An vielen Hochschulen nimmst du automatisch am Nachrückverfahren teil, sobald du eine Absage erhalten hast. Manche Hochschulen verlangen dagegen eine aktive Rückmeldung im Portal – lies deinen Bescheid daher genau. Der Ablauf des Nachrückverfahrens folgt meist diesem Muster:

  1. Die Hochschule erstellt eine Rangliste – nach Abiturnote (Numerus clausus) , Qualifikationen und weiteren Auswahlkriterien.
  2. Im Hauptverfahren gehen die ersten Zusagen an die besten Rangplätze, alle anderen erhalten einen Ablehnungsbescheid.
  3. Werden danach Plätze frei, startet meist wenige Wochen später die erste Nachrückrunde – wieder entlang der Rangliste.
  4. Sind noch Kapazitäten übrig, folgen weitere Nachrückrunden. Bei gleichen Voraussetzungen entscheidet das Los.

Sind alle Studienplätze vergeben, endet das Nachrückverfahren. In jeder Runde gilt: Dein Rangplatz ist der wichtigste Faktor für eine Zusage.

Was bedeutet koordiniertes Nachrücken?

Koordiniertes Nachrücken ist das Nachrückverfahren im Dialogorientierten Serviceverfahren (DoSV) von hochschulstart.de. Dieses Nachrückverfahren startet nach der Koordinierungsphase und vergibt frei gewordene Plätze über alle teilnehmenden Hochschulen hinweg. Weil die Bewerbungen abgeglichen werden, landen Plätze schneller bei den Nächsten auf der Rangliste. Ob du deine Teilnahme aktiv bestätigen musst, siehst du in deinem Account.

Wie funktioniert das Losverfahren für Restplätze?

Bleiben nach dem Nachrückverfahren noch Plätze übrig, vergeben viele Hochschulen diese im Losverfahren. Hier zählt weder Abiturnote noch Rangplatz, sondern allein das Glück. Dafür stellst du meist einen eigenen Losantrag mit kurzer Frist. Losverfahren gibt es etwa in Medizin, im Lehramt oder an Fachhochschulen. Freie Plätze findest du außerdem in Studienplatzbörse .

Wie stehen deine Chancen auf einen Studienplatz im Nachrückverfahren?

Wie gut deine Chancen im Nachrückverfahren sind, hängt von der Zahl der Bewerbenden, deinem Rangplatz und den Auswahlkriterien ab. Liegst du nur knapp hinter der Zulassungsgrenze, stehen die Chancen gut. In stark nachgefragten Fächern und Unistädten wird es eng.

Neben der Abiturnote zählen je nach Hochschule auch Qualifikationen wie eine Ausbildung oder ein Studierfähigkeitstest . Informiere dich vorab, welche Kriterien im Nachrückverfahren deiner Wunsch-Uni gelten.

Was tun, wenn du keinen Studienplatz bekommen hast?

Auch wenn der Bescheid noch aussteht: Mit einem Plan B in der Tasche sparst du Zeit und Nerven, falls doch eine Absage für den Studienplatz kommt. Diese Alternativen hast du:

  1. Flexibel bei der Ortswahl sein
    In München, Hamburg oder Berlin ist die Konkurrenz groß. Weichst du in kleinere Städte aus, steigen deine Chancen deutlich.
  2. Verwandtes Studienfach wählen
    In Deutschland gibt es mehr als 20.000 Studiengänge. Ein verwandtes Studienfach bringt dich inhaltlich weiter und erleichtert dir später den Wechsel in dein Wunschfach.
  3. Ausbildung beginnen
    In einer fachnahen Berufsausbildung sammelst du Praxiswissen und testest, ob der Beruf zu dir passt. Mit Abitur lässt sie sich oft von drei auf zwei Jahre verkürzen, und manche Inhalte werden später auf dein Studium angerechnet.
  4. Langzeitpraktikum absolvieren
    Ein längeres Praktikum im fachverwandten Bereich gibt dir Einblicke in deinen Wunschberuf und überbrückt die Wartezeit bis zur nächsten Bewerbungsrunde.
  5. Auslandsaufenthalt planen
    Ob Work and Travel, Au-pair oder Freiwilligendienst: Im Ausland verbesserst du deine Sprachkenntnisse und verdienst teilweise sogar Geld.
  6. Studienplatzklage einreichen
    In manchen Fächern kannst du eine Studienplatzklage einreichen. Dafür stellst du beim Verwaltungsgericht einen Eilantrag auf „Zulassung außerhalb der festgesetzten Kapazität“. Die Klage ist allerdings oft mit Kosten im vierstelligen Bereich verbunden, nicht immer erfolgreich und an enge Fristen gebunden.


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Fazit: Mit Plan B entspannt durchs Nachrückverfahren

Ob du deinen Wunschstudienplatz im Nachrückverfahren bekommst, hängt von deinem Rangplatz, der Konkurrenz und den Kriterien der Hochschule ab. Koordiniertes Nachrücken und Losverfahren bieten dir zusätzliche Chancen. Und selbst wenn es auf Anhieb nicht klappt, kannst du die Zeit sinnvoll nutzen – wichtig ist nur, dass du immer einen Plan B in der Tasche hast.

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Häufige Fragen zum Nachrückverfahren

Du kannst einen angenommenen Studienplatz in der Regel wieder absagen, indem du die Einschreibung zurückziehst oder dich exmatrikulierst. Tu das früh, damit dein Platz ins Nachrückverfahren gehen kann. Beachte: Im DoSV scheiden deine übrigen Bewerbungen mit der Annahme eines Platzes aus. Ob du Semesterbeiträge zurückbekommst, hängt von Hochschule und Zeitpunkt ab.

Spätestens bis zum Vorlesungsbeginn solltest du wissen, ob du im Nachrückverfahren einen Platz bekommen hast. Nicht jede Hochschule verschickt eine schriftliche Nachricht – prüfe daher regelmäßig dein Bewerbungsportal und dein Postfach, denn auf ein Angebot musst du oft innerhalb weniger Tage reagieren.

Im Master organisiert jede Hochschule das Nachrückverfahren selbst. Statt der Abiturnote zählen vor allem deine Bachelornote und fachliche Voraussetzungen. Bleiben Plätze frei, vergeben manche Hochschulen Master-Restplätze im Losverfahren oder in einer zusätzlichen Bewerbungsphase.

Carolin Gellert

Hi, ich bin Carolin!

Seit 2020 leite ich den Bereich Development & Design bei MLP. Mit über 12 Jahren Erfahrung im Finanzdienstleistungsbereich, bin ich Expertin für Finanz-, Versicherungs- und Vorsorgethemen. Außerdem beschäftige ich mich Themen rund um Prozessmanagement, Leadership und Coaching. Mein Anspruch ist es, Inhalte zu entwickeln, die Orientierung bieten, Transparenz schaffen und zeigen, wie vielseitig die Finanzwelt sein kann. Dabei ist es mir wichtig, Wissen verständlich zu vermitteln und den Mehrwert unserer Services und Lösungen erlebbar zu machen.

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