Wo möchte ich das Jura-Referendariat starten?
Bevor sich Jura-Studenten an die Bewerbung für ein Referendariat machen, sollten sie sich bereits im Vorfeld überlegen, an welchem Ort sie das Referendariat absolvieren möchten
Denn je nachdem, in welchem Bundesland man das Jura-Referendariat belegen möchte, unterscheiden sich je nach OLG-Bezirk unter anderem die Wartezeit, die Höhe der Unterhaltsbeihilfe und der Ablauf der Stationen im Rahmen der Ausbildung.
Um also in den Geltungsbereich des Mindestlohns zu kommen, solltest Du also Dein Praktikum vor Deinem Studienantritt oder nach dem Studienabschluss anpeilen. Zusätzlich musst Du darauf achten, dass die Dauer bei mindestens drei Monaten liegt. Anderenfalls greift die Regelung nicht.
Gibt es beim Jura-Referendariat Wartezeiten?
Auch die Kapazitäten für Rechtsreferendare sind je nach Ort äußerst unterschiedlich. In Frankfurt am Main/Hessen gibt es zum Beispiel keine Wartezeiten, in Berlin muss manchmal sogar mit einer Wartezeit von bis zu 28 Monaten gerechnet werden. Es gibt zwar auch Ausnahmen, zum Beispiel, wenn die ersten juristischen Prüfungen mit 10 Punkten oder mehr absolviert wurden, aber selbst dann kann die Wartezeit bis zu 2 Jahre betragen. Auch wegen der eventuell langen Wartezeiten sollten sich die angehenden Rechtsreferendare darüber Gedanken machen, ob sie für die Zeit des Wartens finanziell gewappnet sind, und sich vorher schon ein Sparpolster anlegen.
Nicht außer Acht zu lassen ist auch die Tatsache, dass ein OLG-Bezirk oftmals entfernter gelegene Amts- und Landgerichte als Ausbildungsgerichte umfasst, das heißt, es könnte sein, dass man sich auf längere Fahrtwege einstellen muss und hierfür entweder ein Auto benötigt oder sich vorher zumindest darüber informieren sollte, ob es eine gut ausgebaute Infrastruktur gibt.
Wann kann das Jura-Referendariat begonnen werden?
Die verschiedenen OLG-Bezirke haben auch unterschiedliche Einstellungstermine. Im Vorfeld sollten sich Jura-Referendare auf jeden Fall auf der jeweiligen Homepage der OLG-Bezirke darüber informieren, welche Einstellungs- und Wartezeiten gelten.
In Schleswig-Holstein werden alle zwei Monate Referendare in den Vorbereitungsdienst eingestellt. An den Landgerichten werden in unterschiedlichen Städten zu unterschiedlichen Zeiten Referendar-AGs eingerichtet. In Flensburg und Kiel zum Beispiel im Februar, Juni und Oktober. In Itzehoe und Lübeck im April, August und Dezember.
Wie lange dauert das Jura-Referendariat?
Die Frage, die sich viele Jura-Studenten zu Beginn der Suche nach einem geeigneten Referendariat stellen, ist, wie lange das Jura-Referendariat dauert.
In der Regel beginnen die einzelnen Stationen mit einem Einführungslehrgang. In diesem Lehrgang wird erläutert, was die Referendare inhaltlich in den nächsten Monaten erwartet. Die Dauer ist je nach OLG-Bezirk unterschiedlich.
Alles in allem müssen Jura-Referendare dann mit einer Dauer von circa 2 Jahren für das gesamte Referendariat rechnen.
Welche Stationen werden im Jura-Referendariat durchlaufen?
Die Reihenfolge der einzelnen Stationen des Jura-Referendariats sind von Bundesland zu Bundesland ungefähr gleich und können in Einzelfällen auch geändert werden. Hier müssen die einzelnen Regelungen der Bundesländer beachtet werden. Die Stationen im Jura-Referendariat gliedern sich folgendermaßen:
- Zivilstation 3–5 Monate
- Strafstation 3–4 Monate
- Verwaltungsstation 3–4 Monate
- Anwaltsstation 8–10 Monate
- Schriftliches Examen
- Wahlstation 3 Monate
- Mündliches Examen
Bewerbung
Wenn sich die angehenden Referendare über alle vorher genannten Punkte Gedanken gemacht haben, kann es an die Bewerbung für das Jura-Referendariat gehen.
Bewerben kann sich nur, wer das Erste Staatsexamen erfolgreich absolviert hat. Und zwar sowohl der bestandene universitäre Schwerpunkt als auch die Erste Staatsprüfung.
Die wichtigste Urkunde für die Bewerbung ist das Zeugnis des Ersten Staatsexamens. Je nach Bundesland gibt es dann noch weitere Unterlagen, die eingereicht werden müssen. Angehende Referendare sollten sich im Vorfeld darüber informieren, welches Bundesland welche Unterlagen fordert, um diese zu besorgen und nicht eventuelle Bewerbungsfristen zu verpassen, nur weil Unterlagen noch nicht vorliegen.
Mit geringen Abweichungen oder Ergänzungen werden von jedem OLG-Bezirk grundsätzlich die folgenden Unterlagen verlangt:
- Eine öffentlich beglaubigte Ablichtung des Zeugnisses über die erste juristische Staatsprüfung
- Ein tabellarischer und mit Unterschrift versehener Lebenslauf
- Eine Geburtsurkunde oder zumindest standesamtlich beglaubigte Ablichtung
- 3 Lichtbilder
- Die im Rahmen eines vorgefertigten Formulars abzugebende Erklärung über den Gesundheitszustand, zu Vorstrafen und Schulden
- Angaben zur Person
- Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
- Ggf. Heiratsurkunde und/oder Geburtsurkunde der eigenen Kinder
Es gibt allerdings auch Kriterien, die die jeweiligen Bezirke aufstellen können, um den großen Andrang an Bewerbern zu regulieren. Zum Beispiel die Note im Examen, die Verbundenheit mit dem Oberlandesgerichtsbezirk, Wartepunkte etc. Solche Regelungen haben zum Beispiel die OLG-Bezirke Köln und Düsseldorf. Hier wird die Verbundenheit mit dem Bezirk in Form von längerem Wohnsitz oder sonstigen engeren Beziehungen vorausgesetzt.
Viele Oberlandesgerichte haben den Bewerbungsprozess außerdem ausschließlich auf Online-Bewerbungen umgestellt und empfangen lediglich die Unterlagen per Post. Also sollten bereits im Vorfeld alle Unterlagen eingescannt vorliegen und online abrufbar aufbereitet sein.
Wird das Jura-Referendariat vergütet?
Rechtsreferendare bekommen kein Gehalt, sondern eine Unterhaltsbeihilfe. Der Unterschied ist, dass ein Gehalt als Gegenleistung für geleistete Arbeit gezahlt wird. Die Unterhaltsbeihilfe soll den Jura-Referendaren nur den Lebensunterhalt sichern und ist dementsprechend eher eine Sozialleistung. Die Unterhaltsbeihilfe kann somit aufgrund von Nebeneinkünften auch gekürzt werden. Sie soll helfen, dass sich Referendare ihrer Ausbildung widmen können und nicht einer Erwerbstätigkeit nachgehen müssen, die sie von ihrer eigentlich Ausbildung abhalten könnte.
Die Höhe der Unterhaltsbeihilfe reicht bundeslandabhängig von ca. 1.190 Euro in Hamburg bis über 1.500 Euro in Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen. Sie kann durch Faktoren wie Familienstand, Zahl der Kinder oder Höhe der Nebeneinkünfte im Einzelfall variieren.
Ab welcher Höhe sich Nebeneinkünfte auf die Höhe der Unterhaltsbeihilfe auswirken, hängt vom jeweiligen Bundesland ab. In NRW wird zum Beispiel der Verdienst aus der Nebentätigkeit angerechnet, soweit er die Unterhaltsbeihilfe zuzüglich der Familienzuschläge um das 1,5-Fache übersteigt.
Zu beachten ist außerdem, dass vom Bruttoverdienst im Referendariat noch die Lohnsteuer abgeht. Da Rechtsreferendare in allen Bundesländern außer Hessen, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen (bei einer Einstellung bis zum 30.04.2016) keinen Beamtenstatus mehr haben, werden zusätzlich die Sozialversicherungsbeiträge fällig.
Dazu zählen allerdings nicht die Beiträge, die in die Rentenversicherung eingezahlt werden. Dort sind Rechtsreferendare befreit. Beträgt die Unterhaltsbeihilfe zum Beispiel rund 1.000 Euro, landen bei Steuerklasse 1 circa 870 Euro netto auf dem Konto.
Die Vergütung in den jeweiligen Bundesländern:
Baden- Württemberg
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1352,51 Euro
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Bayern
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1452,08 Euro
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Berlin
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1385,45 Euro
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Brandenburg
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1473,26 Euro
|
Bremen
|
1333,61 Euro
|
Hamburg
|
1192,51 Euro
|
Hessen
|
1502,10 Euro
|
Mecklenburg- Vorpommern
|
1195,00 Euro / 1502,50 Euro*
|
Niedersachsen
|
1276,63 Euro
|
Nordrhein- Westfalen
|
1325,17 Euro
|
Rheinland- Pfalz
|
1328,29 Euro
|
Saarland
|
1261,43 Euro
|
Sachsen
|
1595,10 Euro
|
Sachsen- Anhalt
|
1311,75 Euro
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Schleswig- Holstein
|
1394,79 Euro
|
Thüringen
|
1300,00 Euro
|
*verbeamtet
Fazit
Die richtige Vorbereitung auf das Jura-Referendariat ist extrem wichtig ist, da sich viele Punkte in den jeweiligen Bundesländern unterscheiden. Aber mit der richtigen Planung steht dem erfolgreichen Absolvieren des Referendariats nichts im Weg!