Was bedeuten die Neuerungen des Bürgergelds für Studierende genau?
Studierende aus einkommensschwachen Familien bekommen in Zukunft finanzielle Unterstützung vom Staat – das hat der Bundestag in seiner Sitzung im Juni beschlossen. Bei der Förderung handelt es sich um einen einmaligen Zuschuss von 1.000 Euro.
Zudem sind laut Beschluss Erhöhungen beim BAföG, Wohnkostenzuschuss und Elternfreibetrag vorgesehen. Der monatliche BAföG-Höchstsatz soll von derzeit 934 Euro um fünf Prozent auf 992 Euro, der Wohnkostenschuss um 20 Euro auf 380 Euro und der Elternfreibetrag um 0,25 Punkte auf künftig 5,25 Punkte erhöht werden.
Die Neuerungen treten zum 1. August 2024, passend zum Semesterbeginn, in Kraft. Der Zuschuss dient Studierenden als finanzielle Unterstützung beim Kauf von Studien- und Lernmaterialien wie beispielsweise Laptop und Fachbücher und ist vorgesehen für Studierende, die weniger Geld zur Verfügung haben.
Doch was bedeuten die Neuerungen des Bürgergelds für dich? Können alle Studis die staatliche Studienstarthilfe beantragen? Gibt es bestimmte Voraussetzungen für Bürgergeld während des Studiums? Wie verhält es sich beim BAföG – haben Studierende Anspruch auf BAföG und Bürgergeld?
Unter welchen Voraussetzungen können Studierende Bürgergeld beantragen?
Grundsätzlich gilt, Studierende erhalten kein Bürgergeld. Die Gründe hierfür sind einfach erklärt: Zum einen stehen sie dem Arbeitsmarkt während des Studiums nicht zur Verfügung, zumindest bei einem Vollzeitstudium. Weiterhin besteht die Möglichkeit, BAföG als finanzielle Hilfe während des Studiums zu beziehen.
Voraussetzungen für Bürgergeld im Studium:
Der einmalige Zuschuss von 1.000 Euro ist für Studierende unter 25 Jahren, die ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können.
Der Anspruch Bürgergeld gilt aber nur, wenn:
- ein Nebenverdienst (z. B. Studierendenjob) die Lebensunterhaltskosten nicht abdeckt
- keine finanzielle Unterstützung durch die Eltern möglich ist
- keine Unterhaltszahlpflicht besteht
Sprich: Kommst du aus einer einkommensschwachen Familie, die dich nicht finanziell im Studium unterstützen kann, erhältst du auch keinen Unterhalt. Reicht dein zusätzliches Einkommen aus einem Nebenjob nicht aus, um alle Kosten zu begleichen, hast du unter Umständen Anspruch auf Bürgergeld während des Studiums.
Das sind also noch nicht alle Voraussetzungen, die du für die staatliche Hilfe im Studium erfüllen musst. Es gibt ja noch BAföG.
Besteht ein Anspruch auf BAföG und Bürgergeld im Studium?
Unter Paragraf sieben, Absatz fünf im Sozialgesetzbuch (SGB) II sind die Regelungen für Bürgergeld für Studierende zusammengefasst. Dort heißt es, dass diejenigen, die BAföG beziehen, keinen Anspruch auf Bürgergeld haben. Wenn du allerdings weiterliest, findest du im Absatz sechs die Ausnahmen beim Bürgergeld für Studierende in besonderen Lebenslagen.
Besondere Lebenslagen sind beispielsweise:
- ein nicht BAföG-förderungsfähiges Teilzeitstudium
- eine Studienunterbrechung von mehr als drei Monaten durch Krankheit, Schwangerschaft oder aufgrund von Kindeserziehung
Während du bei einem Teilzeitstudium kein BAföG bekommst, verfällt dein Anspruch auf BAföG bei einer Unterbrechung des Studiums von mehr als drei Monaten. In diesem sogenannten Urlaubssemester kannst du Bürgergeld beziehen.
Aber auch ein Anspruch auf BAföG und Bürgergeld als ergänzende finanzielle Unterstützung während des Studiums ist möglich. Denn sogenannte „Mehrbedarfe“ werden bei der Förderung durch BAföG nicht berücksichtigt.
Ausbildungsgeprägte Mehrbedarfe im Studium sind beispielsweise technische Hilfsmittel wie Laptop und andere Lernmaterialien. Weiterhin gibt es nicht-ausbildungsgeprägte Mehrbedarfe für Ernährung, Hygiene und Gesundheitsvorsorge. Für diesen kannst du als ergänzende Leistung zum BAföG auch Bürgergeld beantragen.
Das bedeutet, auch wenn du BAföG während deines Studiums bekommst, kannst du möglicherweise für „Mehrbedarfe“ die Sozialleistung vom Staat als Ergänzung zum BAföG beantragen.
Willst du wissen, ob du Anspruch auf Bürgergeld hast, kannst du dich entweder direkt an die zuständige Stelle des Amtes in deiner Stadt wenden oder du holst dir Informationen zum Bürgergeld für Studierende bei der
Studienberatung an deiner Hochschule
.
Fazit: Unter bestimmten Voraussetzungen mehr staatliche Unterstützung durch Neuerungen beim Bürgergeld für Studierende
Die
Steigung der Mietpreise und Lebenshaltungskosten
treffen auch Studierende – hinzu kommen teure Studiengebühren und hohe Kosten für Lernmaterialien. Jetzt hat der Bundestag eine Anpassung des BAföG-Regelsatzes und Erhöhung des Wohnkostenzuschusses und Elternfreibetrags beschlossen, was die finanzielle Lage vieler Studis immerhin verbessert. Doch das ist nicht alles: Weiterhin können Studierende aus einkommensschwachen Familien ab 1. August eine einmalige staatliche Studienstarthilfe von 1.000 Euro erhalten und unter bestimmten Voraussetzungen besteht Anspruch weitere staatliche Leistungen. So gibt es Ausnahmen für Bürgergeld für Eingeschriebene an Hochschulen in besonderen Lebenslagen.