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Datum
08.09.2025

Jobben in den Semesterferien: auf was du achten musst.

Klingt ein Studentenjob in den Semesterferien für dich verlockend – ein bisschen Geld ansparen und trotzdem genug Zeit zum Lernen haben? Dann solltest du darüber nachdenken, in der vorlesungsfreien Zeit zu jobben, um die Finanzen aufzubessern und praktische Berufserfahrung zu sammeln. Wir verraten dir, welche Jobs in den Semesterferien möglich sind, welche Verdienstgrenzen gelten und auf welche Regeln du unbedingt achten solltest.

jobben in den Semesterferien / MLP Financify / Infografik: Regeln zu kurzfristiger Beschäftigung, BAföG-Freibetrag, 20-Stunden-Grenze und Beispiele für Studentenjobs.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Semesterferien eignen sich ideal für einen Studentenjob oder einen befristeten Nebenjob. Besonders Ferienjobs für Studenten oder saisonale Tätigkeiten können deutlich lukrativer sein als klassische Minijobs.
  • Eine Kurzfristige Beschäftigung bleibt bis zu 70 Arbeitstage oder 3 Monate sozialversicherungsfrei.
  • Beziehst du BAföG, darfst du bis zu 556 Euro pro Monat verdienen, ohne dass dieses gekürzt wird.
  • Der passende Job in den Semesterferien ergänzt dein Studium, bringt wertvolle Praxiserfahrung und macht sich gut im Lebenslauf.

Warum ist ein Job in den Semesterferien sinnvoll?

Viele Studierende müssen ihren Lebensunterhalt im Studium selbst mitfinanzieren und sind trotz BAföG häufig auf einen Nebenjob angewiesen. Doch innerhalb des Semesters kann es zwischen Prüfungsphase und eng getaktetem Stundenplan schnell schwierig werden, auch noch einen festen Job zu integrieren. Ist es dir besonders wichtig, die Work-Life-Balance im Studium aufrechtzuerhalten, kann es sich daher lohnen, ausschließlich in der vorlesungsfreien Zeit zu jobben. Zusätzlich bist du in den Semesterferien deutlich flexibler und kannst dir deine Arbeitsstunden besser einteilen.

Ein Studentenjob in den Semesterferien bietet aber nicht nur die Möglichkeit, deine Finanzen aufzubessern. Auch für deine Karriere kann ein Ferienjob für Studenten sinnvoll sein: Du sammelst wertvolle Praxiserfahrungen, baust deinen Lebenslauf aus und erhältst erste Einblicke in den Arbeitsalltag. Besonders die kurzfristige Beschäftigung ist dabei eine beliebte Option, um ohne langfristige Bindung Arbeitserfahrung zu sammeln und sich beruflich zu orientieren.

Was ist eine kurzfristige Beschäftigung für Studenten?

Als „kurzfristige Beschäftigung“ wird eine Studentenjob in den Ferien beschrieben, der ausschließlich in der vorlesungsfreien Zeit des Studiums ausgeführt wird. Und der kann sich im Studium wirklich lohnen, denn Arbeitgebende sind verpflichtet, den Mindestlohn zu zahlen. Dabei dürfen nur maximal drei Monate am Stück oder 70 Arbeitstage pro Jahr gearbeitet werden. Diese Befristung sollte am besten im Arbeitsvertrag festgehalten werden. In diesem Zeitraum sind unbegrenzt hohe Verdienste und wöchentliche Arbeitszeiten möglich. Zwar entfällt bei einer kurzfristigen Beschäftigung die Pflicht zu Sozialversicherungsbeiträgen, dennoch musst du aus der Familienversicherung austreten, wenn du mehr als 556 Euro im Monat verdienst. Sieh dich daher schon im Voraus nach Versicherungsalternativen um.

Tipp: Saisonale Ferienjobs für Studenten wie die Arbeit auf einem Festival, Oktoberfest oder Weihnachtsmarkt bieten bis zu 20 Euro pro Stunde und können daher deutlich lukrativer sein als andere Minijobs.

Werkstudium: Welche Regeln gelten in den Semesterferien?

Viele Studierende arbeiten bereits während des Semesters als Werkstudent. In dieser Beschäftigungsform gilt normalerweise die 20-Stunden-Grenze, sodass du während der Vorlesungszeit höchstens 20 Stunden pro Woche arbeiten darfst. In den Semesterferien sieht es jedoch anders aus: Dann kannst du die Stundenzahl erhöhen und sogar in Vollzeit arbeiten.

Beachte aber: Wenn du beim Jobben als Werkstudent deine Arbeitszeit in den Semesterferien erhöhst, fallen weiterhin Sozialversicherungs- und Rentenbeiträge an. Zusätzlich wird dein Einkommen beim BAföG angerechnet. Pro Bewilligungszeitraum darfst du als Werkstudent maximal 6.270 Euro im Jahr verdienen, ohne dass es zu Kürzungen kommt.

Damit lohnt sich ein Nebenjob in den Semesterferien oder eine kurzfristige Beschäftigung für viele Studenten oft mehr, wenn sie nur zeitlich begrenzt arbeiten möchten und Abgaben vermeiden wollen.

Wie viel darf man in den Semesterferien verdienen ohne Abzüge?

Beim Jobben in den Semesterferien gibt es klare Verdienstgrenzen, die Studierende kennen sollten. Sie entscheiden darüber, ob Abzüge für Steuern oder Sozialversicherungen fällig werden. Die wichtigsten Richtlinien im Überblick:

  • 20-Stunden-Regel: Während der Vorlesungszeit darfst du höchstens 20 Stunden pro Woche arbeiten.
  • Semesterferien-Ausnahme: In den Ferien entfällt diese Grenze bei befristeten Nebenjobs.
  • Maximal 26 Wochen: Pro Jahr darfst du nicht länger als 26 Wochen über 20 Stunden pro Woche arbeiten.
  • Kurzfristige Beschäftigung: Bis zu 70 Arbeitstage oder 3 Monate Vollzeit sind rentenversicherungsfrei.
  • BAföG-Freibetrag: Maximal 6.240 Euro im Jahr pro Bewilligungszeitraum.
  • Grundfreibetrag Lohnsteuer: 11.604 Euro jährlich.
  • Familienversicherung: Bis zu 505 Euro monatliches Durchschnittseinkommen möglich.
  • Mehrere Studentenjobs: Auch zusätzliche Nebenjobs werden bei der Einkommensgrenze mitgezählt
Tipp: Achte genau auf die Kombination deiner Jobs. Ein zusätzlicher Ferienjob für Studenten kann dafür sorgen, dass du schneller an die Verdienstgrenzen stößt.

Welcher Job passt zu dir?

n den Semesterferien stehen dir zahlreiche Möglichkeiten für einen Studentenjob offen. Egal ob als Aushilfe im Café, in der Gastronomie oder als Unterstützung bei Festivals und Veranstaltungen – viele Betriebe suchen in dieser Zeit gezielt nach befristeten Nebenjobs für Studierende. Besonders ein Ferienjob für Studenten kann sich lohnen, da du dir flexibel Geld dazuverdienen und gleichzeitig wertvolle Praxiserfahrungen sammeln kannst.

Am meisten profitieren Studierende, wenn sie einen Semesterferien Job wählen, der zum Studienfach passt. So lässt sich das Konto aufstocken und gleichzeitig der Lebenslauf aufwerten. Beispiele:

  • IT: Programmierer:in, Webentwicklung
  • Medien: Grafikgestaltung, Social Media, Marketing
  • Tourismus: Stadtführer:in (mit Fremdsprachenkenntnissen)
  • Wirtschaft: Projektmanagement, Marketing

Alternativ sind auch Nebenjobs an der Universität, etwa als Tutor oder Assistenz, eine gute Möglichkeit – vor allem, wenn du eine wissenschaftliche Laufbahn anstrebst.

Für alle, die Lust auf etwas Außergewöhnliches haben, eignen sich auch besondere Ferienjobs für Studenten:

  • Partyguide: Touristengruppen durchs Nachtleben führen
  • Festivalmitarbeitende: vom Security-Job bis zum Verkauf an Imbissständen
  • Heißluftballon-Verfolger: Pilot:innen und Passagiere am Zielort einsammeln
  • Claquer: professioneller Applaudierer bei Events und Shows

Auch Zeit für Erholung lassen

Die Semesterferien sind eine gute Gelegenheit, mit einem Studentenjob oder einem Ferienjob zusätzlich Geld zu verdienen. Vergiss dabei aber nicht, dir auch ausreichend Pausen und Raum für Erholung zu nehmen. Wer direkt nach einer intensiven Prüfungsphase ohne Pause in das Jobben in den Semesterferien startet, riskiert Stress und geht mit weniger Energie ins neue Semester.

Plane dir daher bewusst eine Auszeit ein – sei es ein kleiner Urlaub oder einfach ein paar entspannte Tage zu Hause. Ein günstiger Urlaub für Studierende ist oft schon innerhalb Deutschlands oder Europas möglich, wenn du die richtigen Spartipps nutzt.

Fazit: Semesterferien können mit einem Job sinnvoll genutzt werden

Wer in der vorlesungsfreien Zeit einen Studentenjob übernimmt, profitiert von flexibler Planung, großzügigeren Stundengrenzen und oft sogar besseren Verdienstmöglichkeiten. Besonders das Jobben in den Semesterferien lohnt sich: Du kannst deine Finanzen aufbessern, wertvolle Praxiserfahrungen sammeln und deinen Lebenslauf erweitern. Ein Ferienjob für Studenten ist damit nicht nur eine Einkommensquelle, sondern auch eine gute Vorbereitung auf den späteren Berufseinstieg – solange du die geltenden Arbeitszeit-, Dauer- und Einkommensgrenzen im Blick behältst.

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