Steuervorteile für Studierende: Welche Unterschiede gelten bei Erst- und Zweitstudium im Ausland?
Unter bestimmten Voraussetzungen können Studierende die
Kosten des Auslandssemesters von der Steuer absetzen:
Werden in einem Studium im Ausland die Prüfungen in Deutschland vollständig anerkannt, kannst du dir die Ausgaben vom Finanzamt zurückholen. Doch: Es gibt bei den steuerlichen Vorteilen wesentliche Unterschiede zwischen dem Erst- und Zweitstudium.
Kosten für das Erststudium im Ausland absetzen
Die Kosten des Auslandssemesters in der Erstausbildung sind als Sonderausgaben bis maximal 6.000 Euro pro Jahr steuerlich absetzbar. Ausnahme: Du hast vor dem Studium eine Ausbildung abgeschlossen oder im Rahmen eines Ausbildungsverhältnisses ein Studium absolviert. Dann kannst du die Ausgaben für das Auslandssemester als Werbungskosten in unbegrenzter Höhe absetzen.
Allerdings bekommst du nur Geld vom Finanzamt erstattet, wenn du:
- die Forderung im selben Kalenderjahr geltend machst
- an einer ausländischen Universität mit gleichwertiger Ausbildung zu deiner Hochschule in Deutschland studierst und die Studieninhalte und Prüfungen in Deutschland anerkannt sind
Ausgaben des Zweitstudiums im Ausland absetzen
Bei einem zweisemestrigen Auslandsstudium oder einer Weiterbildung wie einem Master, MBA (Master of Business Administration) oder LL. M. (Master of Law) können die Kosten für das Auslandssemester als Werbungskosten in unbegrenzter Höhe beim Finanzamt geltend gemacht werden. Wie beim Erststudium gilt auch hier: Die Gleichwertigkeit der Studien- und Prüfungsleistungen der ausländischen Universität zur deutschen Hochschule.
Übrigens: In Ländern wie den USA, Kanada, Neuseeland und Australien sowie an Hochschulen innerhalb Europas und der EU-Wirtschaftszone sind Ausbildungen an Universitäten in der Regel gleichwertig mit denen an deutschen Hochschulen.
Welche Ausgaben für das Studium im Ausland sind absetzbar?
Alle Ausgaben, die du während des Auslandssemesters eindeutig zu Studienzwecken aufgebracht hast, kannst du als Sonderausgaben oder Werbungskosten steuerlich absetzen. Typische Kosten für das Studium im Ausland, die du von der Steuer absetzen kannst, sind unter anderem:
- Bewerbungskosten, etwa für Bewerbungsmappen und amtliche Beglaubigungen
- Studiengebühren
- Fachliteratur
- Arbeits- und Schreibmittel
- Sprachtests wie beispielsweise TOEFL oder IELTS
- Berufskleidung
- Zinsen für den Studienkredit
- Reisekosten und Fahrtkosten vor Ort
- Unterkunftskosten für Miete und Nebenkosten bis maximal 1.000 Euro pro Monat
- Verpflegung für die ersten drei Monate als Pauschalbetrag
- Auslandskrankenversicherung
Was ist bei steuerfreien Ausgaben im Auslandsstudium zu beachten?
Die Fahrtkosten im Ausland zwischen Unterkunft und Universität kannst du auch als Entfernungspauschale beim Finanzamt geltend machen. Kosten für die Unterkunft während des Auslandssemesters sind nur steuerlich absetzbar, wenn du weiterhin einen festen Wohnsitz in Deutschland hast und an einer deutschen Hochschule eingeschrieben bist.
Für dein Studium im Ausland solltest du dringend eine
Auslandskrankenversicherung abschließen
. Warum? In Nicht-EU-Ländern ist die gesetzliche Krankenversicherung nicht anerkannt – der Versicherungsschutz gilt nur bei Schadensfällen in Staaten, die ein Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland haben.
Auch medizinische Rücktransporte nach Deutschland werden nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen, das gilt auch für die meisten EU-Länder. Sprich: Für sämtliche medizinische Behandlungen, Notfälle und Medikamente im Ausland und Rücktransporte nach Deutschland trägst du die Kosten selbst – und das kann teuer werden!
Eine Auslandskrankenversicherung bietet dir optimalen Schutz während deines Auslandssemesters. Wirst du im Ausland krank oder musst du zum Arzt, werden dir die Kosten erstattet. Welche Leistungen in der Versicherung inbegriffen sind, hängt vom jeweiligen Versicherungsumfang ab.
Und das Beste: Die Auslandskrankenversicherung für Studierende im Ausland ist steuerlich absetzbar!
Studieren im Ausland: Welche Unterlagen braucht das Finanzamt?
Damit du die Kosten des Auslandssemesters geltend machen kannst, musst du die entsprechenden Nachweise beim Finanzamt vorlegen. Daher gilt für alle Kosten im Auslandssemester: die Nachweise aufbewahren! Sämtliche Flug- oder Bahntickets, Mietvertrag und Quittungen als Originalbelege gehören in die Steuererklärung.
Hast du noch keine Steuererklärung gemacht, gibt es verschiedene Programme für die Steuererklärung, mit denen in der Regel selbst Unerfahrene zurechtkommen. Alternativ holst du dir fachlichen Rat bei einer Steuerberatung. Diese kann dir meist noch weitere Tipps für steuerliche Vorteile für Studierende geben.
Fazit: Sparen beim Auslandssemester durch steuerliche Vorteile
Träumst du von einem Semester an einer ausländischen Universität, aber hast Bedenken aufgrund der zu erwartenden hohen finanziellen Ausgaben? Verwirkliche deinen Traum: Viele Kosten des Auslandssemesters sind von der Steuer absetzbar. Unter bestimmten Voraussetzungen kannst du Ausgaben wie Studiengebühren, Reise-, Unterkunfts- und Bewerbungskosten sowie Kosten für die Auslandskrankenversicherung beim Finanzamt geltend machen.