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Datum
05.08.2025

Was im Internet geht und was nicht: So kannst du dich als Betroffener wehren

Hasskommentare, Cybermobbing und digitale Beleidigungen nehmen weiter zu – und die rechtlichen Möglichkeiten, sich dagegen zu wehren, werden immer wichtiger. Egal ob auf Social Media, in Messenger-Apps oder Foren: Wer im Netz angegriffen wird, sollte seine Rechte kennen. Dieser Artikel zeigt dir, wie du als Betroffener Beweise sicherst, Inhalte meldest und sowohl straf- als auch zivilrechtlich gegen Täter vorgehen kannst.

Was im Internet geht und was nicht: So kannst du dich als Betroffener wehren / MLP Financify / Studentin sitzt auf einer Parkbank mit ihrem Laptop auf dem Schoß
(GettyImages/Secha6271)

Das Wichtigste in Kürze

  • Beleidigungen, Mobbing & Co. im Netz sind kein Kavaliersdelikt – Betroffene haben klare rechtliche Möglichkeiten.
  • Beweise sichern und Inhalte melden ist der erste Schritt, um sich zu schützen.
  • Straf- und Zivilrecht greifen auch online – von Strafanzeige bis Unterlassungsklage.
  • Hilfe holen ist wichtig: Beratungsstellen und Rechtsschutzversicherungen bieten Unterstützung.

Beweise sichern

Dokumentiere die Vorfälle sorgfältig mit Screenshots – achte darauf, dass Datum, Uhrzeit, URL und Accountnamen gut sichtbar sind. Diese Informationen sind essenziell, um den Vorfall später rechtlich nachvollziehen zu können. Speichere außerdem Chatverläufe, E-Mails oder Postings als PDF-Dateien ab und sichere diese zusätzlich lokal oder in einer Cloud. Falls möglich, bitte unbeteiligte Dritte, als Zeugen zu agieren und das Gesehene zu bestätigen.

Plattformen informieren

Nutze die Meldefunktion der jeweiligen sozialen Netzwerke (z. B. Instagram, Facebook, X), um beleidigende, verleumderische oder bedrohende Inhalte zu melden. In vielen Fällen kannst du Posts, Kommentare oder Accounts direkt über die Plattform melden – oft anonym. Die Betreiber sind laut Digital Services Act (DSA) seit 2024 verpflichtet, strafbare Inhalte nicht nur zügig zu entfernen, sondern Nutzer auch über den Status der Bearbeitung zu informieren. Zudem müssen sie transparente Meldeverfahren bereitstellen, um Betroffenen besseren Schutz und mehr Kontrolle über ihre Daten und Inhalte zu geben.

Gut zu wissen: Aber was kannst du tun, wenn Plattformen nicht reagieren? Wenn Netzwerke deiner Löschbitte nicht nachkommen, kannst du dich an die Bundesnetzagentur oder an Aufsichtsbehörden wenden. In letzter Konsequenz bleibt der gerichtliche Weg.

Strafanzeige stellen

Beleidigungen (§ 185 StGB), üble Nachrede (§ 186 StGB) und Verleumdung (§ 187 StGB) sind nach dem deutschen Strafrecht auch im digitalen Raum strafbar – unabhängig davon, ob die Tat unter Klarnamen oder anonym erfolgt. Wer solche Inhalte im Netz veröffentlicht oder verbreitet, kann zur Rechenschaft gezogen werden. Betroffene sollten nicht zögern, Anzeige bei der Polizei oder direkt bei der Staatsanwaltschaft zu erstatten. Dabei ist zu beachten: Diese Straftaten zählen zu den sogenannten Antragsdelikten – das heißt, du musst innerhalb von drei Monaten nach Kenntnis der Tat aktiv werden.

Je nach Fall kann auch wegen Bedrohung (§ 241 StGB) oder Nachstellung (§ 238 StGB) ermittelt werden. Die Strafverfolgung kann langwierig sein, aber sie ist ein wichtiger Schritt, um Täter zur Verantwortung zu ziehen. Auch wenn das Verfahren nicht immer zu einer Anklage führt, wird mit der Anzeige ein klares Signal gesetzt, dass solche Vergehen nicht toleriert werden. Eine frühzeitige Rechtsberatung oder die Unterstützung durch einen Anwalt kann helfen, die richtige rechtliche Einordnung vorzunehmen, Beweise gezielt aufzubereiten und die Erfolgsaussichten einzuschätzen.

Zivilrechtliche Schritte

Neben dem Strafrecht kannst du auch zivilrechtlich vorgehen:

  • Unterlassungsklage: Der Täter darf die Äußerung nicht wiederholen.
  • Schmerzensgeld: Bei schweren Persönlichkeitsrechtsverletzungen sind hohe Summen möglich.
  • Gegendarstellung oder Widerruf: Du kannst verlangen, dass falsche Aussagen öffentlich korrigiert werden.
  • Einstweilige Verfügung: Bei akuter Bedrohung oder Rufschädigung kannst du über ein Gericht eine einstweilige Verfügung erwirken – oft innerhalb weniger Tage. Verstöße dagegen werden mit Ordnungsgeld oder Ordnungshaft geahndet.

Gut zu wissen: Für viele Betroffene ist besonders hilfreich, dass bei einer zivilrechtlichen Abmahnung durch einen Anwalt der Verursacher meist auch die Anwaltskosten trägt – was zusätzlich Druck aufbauen kann. Die zivilrechtliche Schiene kann deshalb oft schneller und spürbarer Wirkung zeigen als ein langwieriges Strafverfahren.

Psychische Belastung: Hilfe holen ist kein Zeichen von Schwäche

Cybermobbing kann stark belasten. Beratungsstellen wie Juuuport.de , die Nummer gegen Kummer oder Online-Psychologische Hilfeportale unterstützen dich diskret und professionell. Auch Arbeitgeber, Schulen oder Universitäten haben häufig Vertrauensstellen .

Fazit: Rechtsschutz statt Hilflosigkeit

Online-Hetze, Cybermobbing oder Rufschädigung sind keine Bagatellen. Wer gezielt angegriffen wird, sollte rechtlich gegen Täter und Plattformen vorgehen – konsequent und gut dokumentiert. Unterstützung bieten Polizei, Anwälte, Beratungsstellen und spezialisierte Rechtsschutzversicherungen. Wichtig ist: Du bist nicht machtlos – nutze deine Rechte!

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