Wer hat Anspruch auf Förderungen im Studium?
Anspruch auf Unterstützung hast du, wenn deine Beeinträchtigung das Studium erschwert – unabhängig davon, ob sie sichtbar ist oder nicht. Beim Studieren mit Behinderung zählen laut den gesetzlichen Regelungen unter anderem:
- Körperliche Beeinträchtigungen am Bewegungsapparat (Muskelschwäche, Lähmung) oder am Nervensystem (Spastiken)
- Sinnesbeeinträchtigungen beim Sehen (Sehbehinderung), Sprechen (Sprachstörungen) oder Hören (Gehörlosigkeit)
- Chronische Erkrankungen wie Darmentzündungen (Morbus Crohn) oder Stoffwechselstörungen (Diabetes)
- Psychische Erkrankungen wie Depressionen, Essstörungen oder Traumafolgestörungen
- Teilleistungsstörungen wie
Legasthenie
, Dyskalkulie oder Dyspraxie
- Erkrankungen, die die soziale Entwicklung beeinträchtigen, etwa
Autismus
und ADHS
Gut zu wissen: Ein Schwerbehindertenausweis ist keine Grundvoraussetzung. Entscheidend ist der Nachweis über deine Beeinträchtigung – meist in Form eines fachärztlichen Gutachtens.
Welche Förderungen gibt es für Studierende mit Behinderung?
Von angepassten Prüfungen über Geldleistungen bis zur persönlichen Assistenz: Die Fördermöglichkeiten für Studierende mit Behinderung decken sehr unterschiedliche Bedarfe ab. Diese fünf Bereiche sind die wichtigsten.
Nachteilsausgleich: faire Bedingungen bei Prüfungen
Der Nachteilsausgleich gleicht Nachteile aus, die durch deine Beeinträchtigung entstehen – vor allem bei Klausuren und Abgabefristen. Typische Anpassungen sind:
- längere Fristen für Prüfungen und studienrelevante Arbeiten
- Umwandlung einer mündlichen Prüfung in eine schriftliche Form
- gesonderte Raumnutzung während Prüfungen (z. B. Einzelraum)
Was du wissen musst: Für den Antrag brauchst du eine ärztliche Bescheinigung über deine Behinderung oder Erkrankung. Den Nachweis reichst du bei deinem zuständigen Prüfungsamt ein.
Finanzielle Förderungen: BAföG, Grundsicherung & Co.
Für die Studienfinanzierung mit Behinderung stehen dir mehrere Leistungen offen. Je nach persönlicher Situation kommen infrage:
- Eingliederungshilfe zur Teilhabe an Bildung
- Grundsicherung für alltägliche (Mehr-)Ausgaben
- gegebenenfalls Anspruch auf Wohngeld
Bevor du den Antrag bei der zuständigen Stelle stellst – Sozial- oder Bürgeramt, Jobcenter oder Familienkasse – solltest du deinen Anspruch prüfen. Voraussetzungen und Formulare findest du in der Regel online.
Was du wissen musst: Wie alle Studierenden kannst du auch mit Beeinträchtigung BAföG beantragen. Erfüllst du die Voraussetzungen, stellst du den Antrag beim BAföG-Amt. Studienzeitverlängerungen durch deine Behinderung können dabei berücksichtigt werden.
Technische Hilfsmittel für ein barrierefreies Studium
Mit einer Sinnesbeeinträchtigung hast du Anspruch auf technische Hilfsmittel. Dazu zählen Fernlesegeräte, Computer mit Sprachausgabe, spezielle Tastaturen oder Mikrofonanlagen – alles, was dir ein
barrierefreies Studium
ermöglicht.
Was du wissen musst: Stellt deine Hochschule die nötige Ausstattung nicht bereit, frag bei der Studienberatung nach finanzieller Unterstützung. In der Regel wird die Anschaffung technischer Hilfsmittel für das Studium bezuschusst.
Studienassistenz: persönliche Unterstützung im Uni-Alltag
Die Studienassistenz ist Teil der Eingliederungshilfe zur Teilhabe an Bildung und begleitet dich durch deinen Studienalltag. Sie unterstützt dich bei Aufgaben, die du nicht selbst bewältigen kannst – etwa beim Vorlesen von Texten oder beim Anfertigen von Mitschriften in Vorlesungen und Seminaren.
Was du wissen musst: Bei einer Hörbeeinträchtigung können dir Dolmetscher oder Kommunikationsassistenzen die Lautsprache in Schrift- oder Gebärdensprache übersetzen. Die Vermittlung läuft über dein Bundesland.
Barrierefreies Wohnen im Studium
Bezahlbarer Wohnraum ist in beliebten Uni-Städten knapp. Die gute Nachricht: Studierende mit Behinderung, Pflege- oder Assistenzbedarf werden bei der Vergabe von Wohnheimplätzen bevorzugt berücksichtigt.
Was du wissen musst: Unterstützung bei Suche und Bewerbung bekommst du beim Behindertenbeauftragten der Stadtverwaltung, beim örtlichen Wohn- bzw. Bürgeramt oder direkt beim Studierendenwerk.
Wie stellst du einen Härtefallantrag für deinen Studienplatz?
Mit einem Härtefallantrag wirst du bei der Studienplatzvergabe bevorzugt behandelt – ein genehmigter Antrag ist zugleich eine sichere Zusage für den Studienplatz. Als Härtefall gelten zum Beispiel:
- die Bewerbung für ein Studium mit Zulassungsbeschränkung
- Beeinträchtigungen, die nur bestimmte Studiengänge ermöglichen
- keine Möglichkeit einer angemessenen Überbrückungszeit bei Warteliste
- eine sich schnell verschlimmernde Behinderung oder chronische Erkrankung
Was du wissen musst: Du musst die allgemeinen Voraussetzungen für das Studium erfüllen (mindestens Abitur oder Fachhochschulreife); einzelne Studiengänge verlangen zusätzlich eine Mindestnote oder Sprachkenntnisse. Als Nachweis ist ein fachärztliches Gutachten erforderlich – der Schwerbehindertenausweis allein reicht nicht aus.
Warum ist Inklusion an Hochschulen so wichtig?
Inklusion an Hochschulen bedeutet: Alle Studierenden erhalten unabhängig von Alter, Geschlecht, Herkunft, Religion oder Behinderung gleichberechtigt und ohne Diskriminierung Zugang zum Studium – und lernen gemeinsam.
Rechtliche Grundlage ist die UN-Behindertenrechtskonvention, ein Abkommen der Vereinten Nationen, dem auch Deutschland beigetreten ist. Sie soll gewährleisten, dass du beim Studieren mit Behinderung nicht benachteiligt wirst.
Hochschulen und Universitäten sind verpflichtet, die Konvention umzusetzen. Dafür braucht es nicht nur bauliche Maßnahmen, sondern auch kommunikative, digitale, strukturelle und didaktische Vorkehrungen – die Basis für einen angemessenen Nachteilsausgleich.
Welche Anlaufstellen und Stipendien gibt es noch?
Neben den genannten Leistungen gibt es weitere Angebote für Studierende mit Beeinträchtigung und chronischen Erkrankungen:
- Stipendien speziell für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung (z. B. Aktion Luftsprung, Dr. Willy Rebelein Stiftung, Stiftung Darmerkrankungen, Elfi Breitsameter Stiftung)
- Sonderanträge bei der Studienplatzvergabe, etwa über die Stiftung für Hochschulzulassung
- eine Verbesserung der Durchschnittsnote, wenn sich deine Abi-Note wegen der Beeinträchtigung verschlechtert hat
- Pflegegeld oder Sachleistungen entsprechend deines Pflegegrads – über die Pflegekasse
- Studierendengruppen und Netzwerke zum Austausch mit Studierenden in ähnlicher Situation
Du bist unsicher, ob dir eine Förderung zusteht? Wichtige Anlaufstellen sind die Beratungsstellen deiner Hochschule, die „Informations- und Beratungsstelle Studium und Behinderung" des Deutschen Studierendenwerks sowie die Agentur für Arbeit. Am besten vereinbarst du online einen Beratungstermin und schilderst deine persönliche Situation.
Fazit: Studieren mit Behinderung – prüfe rechtzeitig alle Möglichkeiten
Ein Studium mit Behinderung oder chronischer Erkrankung ist mit Hürden verbunden, aber definitiv machbar. Nachteilsausgleich, finanzielle Förderungen, technische Hilfsmittel und Studienassistenzen nehmen dir viel Druck – vorausgesetzt, du kennst sie und stellst deine Anträge früh genug. Verschaffe dir rechtzeitig einen Überblick über deinen Anspruch, dann steht einem erfolgreichen Studienstart nichts im Weg.
Du willst wissen, wie deine Studienfinanzierung konkret aussehen kann – inklusive Förderungen, Absicherung und Budgetplanung? Die Beraterinnen und Berater von MLP begleiten Studierende genau bei diesen Fragen und nehmen sich Zeit für deine Situation.