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Private Haftpflichtversicherung: Haustiere | MLP financify

Hund, Katze & Co.: So sind Haustiere in der privaten Haftpflichtversicherung abgesichert

Das Wichtigste in Kürze:

  • In der privaten Haftpflicht sind durch Haustiere verursachte Schäden abgedeckt, solange es sich um Katzen, Kleintiere oder Vögel handelt.
  • Der Schutz der Privathaftpflicht greift nicht für Hunde, Pferde und häufig auch nicht für exotische und wilde Tiere; diese müssen über eine jeweils eigene Tierhalterhaftpflicht abgesichert werden.
  • In manchen Bundesländern ist eine Haftpflicht für Hunde obligatorisch.

Notwendiger Schutz: Diese Tiere sind in der privaten Haftpflicht mitversichert

Viele Studenten teilen ihre Wohnungen nicht nur mit Kommilitonen, sondern auch mit tierischen Mitbewohnern wie Hunden, Katzen oder Kleintieren. Du als Halter haftest in unbegrenzter Höhe – so ist es gesetzlich festgehalten – für alle Schäden, die dein Tier verursacht. Wie du dich als Tierhalter dagegen versichern kannst, hängt von der Art des Tieres ab. Denn bei vielen Tierarten bist du bereits über deine private Haftpflichtversicherung geschützt. Das umfasst Katzen und Vögel, aber auch Kleintiere wie Kaninchen, Meerschweinchen oder Hamster.

Der Versicherungsschutz greift jedoch nicht für Tiere wie Hunde und Pferde, die allein schon aufgrund ihrer Größe und Stärke beträchtliche Schäden anrichten können. Für diese Tiere ist der Schutz über eine eigene Tierhalterhaftpflicht sinnvoll oder – regional unterschiedlich – sogar verpflichtend.

Das Gleiche gilt für exotische und wilde Tiere. Hier kommt es sowohl auf das Bundesland als auch die Tarife der Versicherungsgesellschaften an. So sind bei manchen Anbietern Schäden durch sogenannte wilde Kleintiere wie etwa Spinnen, Schlange oder Skorpionen in der Privathaftpflicht abgedeckt.

Grundsätzlich gilt aber: Willst du ein exotisches Tier halten, ist eine entsprechend umfangreiche Absicherung empfohlen und auch notwendig. Denn falls so ein Tier einmal ausbüxt, ist das Einfangen mit äußerst hohen Kosten verbunden. Hinzu kommt, dass eine gefährliche Situation für Mensch und Tier entsteht. Angenommen etwa, eine Giftschlange geht in einem Mehrfamilienhaus verloren, weil der Halter versehentlich die Wohnungstür offengelassen hat, so besteht die Gefahr, dass die Bewohner durch das Tier stark verletzt werden. Die Haltung von exotischen Tieren ist daher immer mit einer Genehmigung und – je nach Bundesland und Gemeinde unterschiedlich gestalteten – Auflagen verbunden. In vielen Bundesländern ist die Haltung von exotischen oder giftigen Tieren sogar verboten.

Welche durch Haustiere verursachte Schäden zahlt die Versicherung?

Die private Haftpflicht deckt die finanziellen Folgen von Schäden ab, die von zahmen Haustieren an Dritten verursacht wurden. Zu den versicherten Schäden zählen:

  • Sachschaden, z.B. durch Zerkratzen von Möbeln oder Beschädigen von Kleidung Dritter
  • Personenschaden, z.B. durch Bisse oder Kratzer
  • Vermögensschaden, z.B. durch Diebstahl von Gegenständen durch das Tier

Ein Sachschaden entsteht beispielsweise, wenn deine Katze durch ein offenes Fenster aus der Wohnung springt und dabei ein fremdes Auto beschädigt. Verbeißt sich dein Hamster etwa in die Hand eines Freundes, den du von der Uni kennst, handelt es sich um einen typischen Personenschaden.

Wer haftet bei Mietsachschäden durch eine Katze oder andere Haustiere?

Mietsachschäden, die durch Haustiere verursacht werden, reguliert in der Regel deine private Haftpflichtversicherung (bei Katzen und Kleintieren wie Hamstern oder Meerschweinchen). Das gilt auch, wenn der Schaden durch einen Dritten verursacht wurde, also beispielsweise, wenn ein Kommilitone im Urlaub auf deine Katze aufpasst und sie dann eine Besucherin blutig kratzt. Ganz anders ist es, wenn sich etwa dein Hund beim Besuch von Freunden an den teuren Schuhen der Gastgeberin zu schaffen macht und diese zerbeißt. In diesem Fall handelt es sich um einen Sachschaden, der nicht über die Privathaftpflicht reguliert werden kann und den die Tierhalterhaftpflicht übernimmt.

Absicherung der Tiere über private Haftpflichtversicherung: Wann leistet sie nicht?

Der Schutz der Haftpflicht greift nicht bei Schäden, die verursacht werden durch...

  • ...Kampfhunde oder wilde und exotische Tiere (z.B. Löwen, Tiger, große und giftige Schlangen), sofern diese nicht explizit im Versicherungsschutz eingeschlossen sind,
  • Tiere, die zur gewerblichen Nutzung eingesetzt werden, z.B. als Diensthund oder als Therapiehund sowie
  • Tiere, die sich in der Obhut Dritter befinden, etwa, wenn ein Hund bei einem Hundesitter ist und einen Schaden verursacht.

Für diese Haustiere ist eine separate Tierhalterhaftpflichtversicherung erforderlich

  • Hunde
  • Pferde (und andere Zug- und Reittiere)
  • Kommerziell bzw. landwirtschaftlich genutzte Tiere
  • Bestimmte wilde und exotische Tiere (z.B. Großkatzen, Gift- und Würgeschlangen, Spinnen)

Die Tierhalterhaftpflicht bietet primär Schutz vor finanziellen Verlusten. Sie wehrt aber auch unberechtigte Schadensersatzansprüche ab und übernimmt im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung die Anwalts- und Gerichtskosten. Damit springt sie auch in Fällen ein, in denen etwa ein Haustier ganz bewusst einen Passanten beißt. Für den Geschädigten kann dies ernsthafte Konsequenzen haben – etwa, wenn ein Chirurg nach einem Hundebiss seine Hand kaum noch bewegen kann und infolgedessen berufsunfähig wird . Natürlich hat der Geschädigte in diesem Fall Anspruch auf Schadensersatz.

Bei Verdienstausfällen wie im geschilderten Beispiel können die Schadensersatzforderungen in die Millionenhöhe gehen und somit unter Umständen existenzbedrohend sein. Daher ist es empfehlenswert, eine ausreichend hohe Mindestdeckungssumme – beispielsweise fünf Millionen Euro – im Versicherungsvertrag zu fixieren.

Was versichern Versicherungen für Hunde- oder Pferdehalter?

Konkret sollten Tierhalterhaftpflichtversicherungen für Tiere bestimmte Leistungen umfassen, etwa:

  • Hunde: Mietsachschäden, Verstoß gegen die Halterpflichten, Deckschäden, Mitversicherung von Hundehütern.
  • Pferde: Mitversicherung bei Reitbeteiligung (wenn du dein Pferd an einen Freund verleihst, haftest als Halter trotzdem du), Verstoß gegen die Halterpflichten, Schutz für Pferdehüter, Deckschäden, Flurschäden.

Die Kosten für eine Tierhaftpflichtversicherung hängen stark von der Tierart ab. Bei einer Hundehaftpflicht liegen die Beiträge erfahrungsgemäß zwischen 50 und 100 Euro im Jahr; eine Pferdehaftpflichtversicherung ist mit rund 100 bis 130 Euro pro Jahr deutlich teurer.

Wo ist eine Hundehaftpflichtversicherung vorgeschrieben?

In manchen Bundesländern ist eine Haftpflicht für Hunde obligatorisch. Diese sind:

  • Schleswig-Holstein
  • Hamburg
  • Niedersachsen
  • Berlin
  • Sachsen-Anhalt
  • Thüringen

Dabei gilt, dass der Versicherungsschutz ab einem Alter von drei bzw. sechs Monaten notwendig wird. Zudem gelten in einigen Bundesländern Sonderregelungen für bestimmte Rassen. Dein MLP-Berater kennt die Details und informiert dich hierzu gerne umfassend.

MLP financify Infografik wo ist die Hundehaftpflicht obligatorisch

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