Die Berufsunfähigkeitsversicherung bietet dir eine essenzielle Absicherung, um finanzielle Verluste aufzufangen, falls du aufgrund von Krankheit oder Verletzung deinen aktuellen Beruf bzw. dein Studium wegen Berufsunfähigkeit aufgeben musst. Dafür musst du natürlich einen Vertrag deines Versicherers unterzeichnen. In diesem wird womöglich eine Passage enthalten sein, in der von abstrakten oder konkreten Verweisungen die Rede ist.
Diese Klausel besagt, dass ein Anbieter im Falle einer BU des Versicherten die Zahlung der BU-Rente ablehnen kann, wenn dieser in der Lage ist, eine andere Tätigkeit auszuüben, die seinen Qualifikationen und Erfahrungen entspricht. Diese Tätigkeit kann dann komplett losgelöst vom aktuellen Beruf oder Studium sein.
Bei einer Verweisung gilt: Die neue Arbeitsstelle muss den Kenntnissen und Fähigkeiten bzw. der Ausbildung und Berufserfahrung des Versicherten entsprechen. Zudem müssen die soziale Anerkennung der Verweisungstätigkeit vergleichbar mit der zuvor versicherten Erwerbsarbeit sein und Gehaltseinbußen begrenzt bleiben. Diese Bedingungen werden als Lebensstellung bezeichnet.
Arbeitest du beispielsweise als Automechaniker und wirst berufsunfähig, weil du bei einem Betriebsunfall drei Finger der rechten Hand verlierst, kannst du theoretisch noch als kaufmännischer Angestellter arbeiten. Der Versicherer macht somit eine abstrakte Verweisung geltend und lehnt daher die Auszahlung der BU-Rente ab. Bezogen auf dein Studium könnte es zum Beispiel geschehen, dass du aufgrund eines unfallverursachten Knorpelschadens im Knie dein Sportstudium abbrechen musst, da du nicht mehr lange laufen kannst. Möglich ist es aber, in ein geistes- oder naturwissenschaftliches Studienfach zu wechseln. Der Versicherer kann dich somit abstrakt in diese Tätigkeit verweisen, solange sich deine Lebensstellung dadurch nicht verschlechtert.
Das heißt: Akzeptierst du eine abstrakte Verweisung, erlaubst du deinem Versicherer, dich bei Berufsunfähigkeit auf einen anderen Beruf bzw. in einen anderen Studiengang zu verweisen, so dass du weiterhin arbeiten oder studieren könntest. Es handelt sich dabei zwar nur um eine theoretische Vorgabe, aber auch, wenn dir dein Versicherer nicht vorschreiben kann, was du arbeiten oder studieren sollst, ist die abstrakte Verweisung kritisch zu bewerten. Denn damit verbunden ist, dass du dem Versicherer das Recht einräumst, im Ernstfall eine Auszahlung der BU-Rente zu verweigern. Wie eine abstrakte Verweisung im konkreten Fall gehandhabt wird, legst du individuell im Versicherungsvertrag fest. Um Konflike von vornherein zu umgehen, empfiehlt es sich, eine entsprechende Vertragsklausel abzulehnen.
Im Vertrag kann neben der abstrakten Verweisung auch die konkrete Verweisung genannt sein. Um den Unterschied zwischen diesen beiden Begriffen zu verstehen, kommt es darauf an, wie die Verweisungsmöglichkeit interpretiert wird.
Die Voraussetzungen, damit eine abstrakte Verweisung greifen kann, sind:
Bei einer konkreten Verweisung in ein anderes Studienfach entfallen diese Bedingungen. Schließlich bist du als Student noch nicht ins Arbeitsleben gestartet und beziehst kein festes Angestelltengehalt.
Die abstrakte und konkrete Verweisung unterscheiden sich darin, dass es bei der abstrakten Verweisung um einen Job geht, den du theoretisch noch ausüben könntest, und bei der konkreten Verweisung eine andere Tätigkeit tatsächlich bereits ausübst – mit entsprechend ähnlicher sozialer Anerkennung und einem vergleichbar hohen Einkommen. Bei der konkreten Verweisung ist die Ausgangssituation anders. Hier prüft dein Anbieter, ob die versicherte Person eine neue Tätigkeit aufgenommen hat, die den bisherigen Kenntnissen, Fähigkeiten und der Lebensstellung entspricht. Ist das der Fall kann er dich auf diese Tätigkeit konkret verweisen, übernimmt also deine Wahl. So kannst du weiterarbeiten, musst aber auf die BU-Rente vorerst verzichten.
Grundsätzlich, so die Empfehlung von MLP, sollte bei Abschluss einer BU-Versicherung maximal die konkrete Verweisung Bestandteil des Vertrages sein.
Auf die abstrakte Verweisbarkeit zu verzichten, stellt sicher, dass die ursprüngliche Intention der BU-Versicherung erfüllt wird: Die finanzielle Absicherung im Falle einer Berufsunfähigkeit. So wird vermieden, dass Versicherer aufgrund von abstrakten Verweisungsmöglichkeiten
Ist eine abstrakte Verweisung nicht explizit im Vertrag ausgeschlossen, erhält dein Anbieter einen entsprechend großen Spielraum, die Auszahlung deiner BU-Rente abzulehnen und dich abstrakt zu verweisen. Ein Verzicht auf die Verweisungsklausel bietet also zusätzliche Sicherheit. Sie sorgt dafür, dass bei einer Berufsunfähigkeit die Auszahlung der BU-Rente gewährleistet ist und du finanziell abgesichert bist. Denn bei einer ärztlich attestierten Berufsunfähigkeit von 50 Prozent oder mehr, muss der Versicherer in jedem Fall zahlen.
Dass die oftmals kritisierte abstrakte Verweisung dem Selbstbestimmungsrecht entgegensteht und lebensfremd ist, haben mittlerweile die meisten Versicherer eingesehen. Zumal der Passus häufig so gestaltet war, dass sie das tatsächliche Geschehen auf dem Arbeitsmarkt ignoriert hat. Das heißt, eine abstrakte Verweisung war vertraglich fixiert, obwohl der Arbeitsmarkt überhaupt keine entsprechenden freien Stellen anzubieten hatte. Daher taucht die abstrakte Verweisung heute nur noch selten in Versicherungsverträgen auf.