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Datum
12.08.2025

Wer zahlt, wenn beim Umzug etwas kaputt geht?

Der Umzug in die erste eigene Wohnung ist aufregend – aber er birgt auch Risiken. Ob zerkratzter Parkettboden, kaputte Möbel oder verletzte Helfer: Schnell steht die Frage im Raum, wer für den Schaden aufkommt. Besonders knifflig wird es bei sogenannten Gefälligkeitsschäden, wenn Freunde oder Bekannte kostenlos mit anpacken. In diesem Artikel erfährst du, wann die Haftpflichtversicherung zahlt, welche weiteren Versicherungen für Studierende beim Umzug wichtig sind und wie du dich optimal absicherst.

Wer zahlt, wenn beim Umzug etwas kaputt geht? / MLP Financify / Studentin sitzt niedergeschlagen auf dem Boden mit vielen Kartons und Möbeln um sie herum
(GettyImages/blackCAT)

Das Wichtigste in Kürze

  • Gefälligkeitsschäden sind oft nicht automatisch über die Haftpflicht gedeckt – ein Vertragscheck lohnt sich.
  • Unfälle beim Umzug sind nur versichert, wenn eine Schuld vorliegt; eine private Unfallversicherung kann zusätzliche Sicherheit geben.
  • Hausratversicherung schützt dein Eigentum in der neuen Wohnung.
  • Studierende können häufig über die Eltern krankenversichert bleiben, alternativ ist eine eigene studentische Krankenversicherung nötig.

Was sind Gefälligkeitsschäden?

Gefälligkeitsschäden entstehen, wenn dir jemand unentgeltlich hilft und dabei ein Schaden passiert – z. B. beim Möbeltragen eine Wand beschädigt wird oder beim Blumengießen ein wertvoller Topf zu Bruch geht.

Gut zu wissen: Rechtlich wird hier meist von beschränkter Haftung ausgegangen – der Helfer muss den Schaden nicht zwingend ersetzen, und die Haftpflicht zahlt nur, wenn solche Schäden im Vertrag eingeschlossen sind.

Haftpflichtversicherung beim Umzug

Die private Haftpflicht schützt vor Schadensersatzforderungen bei Sach- oder Personenschäden, die du anderen versehentlich zufügst. Beim Umzug gilt:

  • Schäden an gemieteten Räumen oder fremdem Eigentum sind nicht immer abgedeckt.
  • Gefälligkeitsschäden müssen oft explizit eingeschlossen sein.

Unfälle absichern

Passiert beim Umzug ein Unfall – etwa wenn ein Helfer sich verletzt – haftest du nur, wenn du schuldhaft gehandelt hast. Eine private Unfallversicherung leistet unabhängig von der Schuld und springt z. B. bei dauerhaften gesundheitlichen Beeinträchtigungen ein.

Versicherungen für die erste eigene Wohnung

Neben der Haftpflicht können diese Versicherungen wichtig sein:

  • Hausratversicherung: Schützt dein Eigentum vor Feuer, Leitungswasser , Sturm und Hagel oder Einbruchdiebstahl.
  • Krankenversicherung: Studierende sind oft bis zum 25. Lebensjahr beitragsfrei in der Familienversicherung der Eltern. Danach ist eine studentische Krankenversicherung oder freiwillige Versicherung nötig.

Fazit: Gut abgesichert in den neuen Lebensabschnitt

Ein Umzug bedeutet Veränderung – und Verantwortung. Prüfe vorab, ob deine Haftpflicht Gefälligkeitsschäden abdeckt, denke an Unfall- und Hausratversicherung und kläre deine Krankenversicherung. So bist du im Fall der Fälle finanziell abgesichert und kannst dich ganz auf den Start in deine neue Wohnung konzentrieren.

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