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Datum
20.01.2021

Steuern zahlen als Werkstudent: Wann du welche Abgaben zahlen musst

Tausende Studierende erarbeiten sich während des Studiums wertvolle Praxiserfahrung, um ihren Lebenslauf aufzuwerten. Neben freiwilligen beziehungsweise verpflichtenden Praktika greifen viele Studenten dabei auf klassische Nebenjobs zurück. Aber auch Werkstudentenstellen rücken immer mehr in den Fokus und werden inzwischen von vielen Unternehmen angeboten. Da Du mit dem Werkstudentenjob ein Einkommen erzielst stellt sich zwangsläufig die Frage, ob Du dabei auch Steuern zahlen musst. Wir zeigen Dir, wann Du Steuern zahlst und welche Möglichkeiten es für Dich gibt die Steuerlast zu senken.

Steuern zahlen als Werkstudent: Wann du welche Abgaben zahlen musst / MLP Financify / Steuererklärung eines Studenten
(GettyImages/Robert-d-Barnes)

Das Wichtigste in Kürze

  • Als Werkstudent zahlst du erst Steuern, wenn dein Jahreseinkommen über 12.096 Euro (2025) liegt.
  • Dank Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € bleibt monatlich bis zu 1.109 € steuerfrei.
  • Krankenversicherungsfrei bleibst du, solange du höchstens 20 Stunden pro Woche arbeitest (außerhalb der Vorlesungszeit auch mehr möglich).
  • Bei der Rentenversicherung gilt: Minijobs bis 556 € sind befreibar, Midijobs bis 2.000 € nur anteilig beitragspflichtig.
  • Eine Steuererklärung kann sich lohnen, selbst wenn du aktuell keine Steuern zahlst – etwa für einen späteren Verlustvortrag.

Wann muss ich Steuern im Werkstudentenjob zahlen?

Grundsätzlich gelten beim Werkstudentenjob dieselben Bedingungen wie bei jeder Beschäftigung, da du als regulärer Arbeitnehmer eingestuft wirst.

Maßgeblich für die Frage ob du Steuern zahlen musst oder nicht ist der sogenannte Steuerfreibetrag, der in 2025 bei 12.096 Euro liegt (für Singles in der Steuerklasse 1). Das bedeutet, dass du keine Steuern zahlen musst, wenn dein Einkommen aus dem Werkstudentenjob unter dieser Grenze liegt. Für viele Studenten ist das Thema damit auch erledigt, da bei einer Werkstudentenstelle nur maximal 20 Stunden während der Vorlesungszeit gearbeitet werden darf und der Stundenlohn dabei oft auf der Höhe des Mindestlohns liegt.

Der Steuerfreibetrag hängt von deiner Steuerklasse ab. In den allermeisten Fällen sind Studierende in der Steuerklasse 1 eingeordnet, da sie unverheiratet, verwitwet oder getrennt leben. Neben dem Steuerfreibetrag erhältst du bei der Berücksichtigung der Steuerzahlung auch einen Arbeitnehmer-Pauschbetrag, der in der Steuerklasse 1 bei 1.230 Euro liegt. Der Pauschbetrag reduziert dein Jahresbruttoeinkommen, sodass du in der Praxis als Werkstudent bis zu 1.109 Euro monatlich steuerfrei beziehen kannst.

Arbeitest du jedoch mehr ist es gut möglich, dass du über dem Steuerfreibetrag liegst und Steuern zahlen musst.

Muss ich Beiträge zur Krankenversicherung zahlen?

Solange dein Werkstudentenjob nicht mehr als 20 Stunden pro Woche umfasst, gilt er als Nebenbeschäftigung zum Studium – du bleibst dann in der studentischen Krankenversicherung versichert und musst keine zusätzlichen Beiträge zahlen. In der vorlesungsfreien Zeit darfst du auch mehr arbeiten, ohne den Status zu verlieren. Wichtig ist: Das Studium muss im Vordergrund stehen – nur dann bleibst du als Werkstudent versicherungsfrei. Arbeitest du jedoch mehr als 20 Stunden während deiner Vorlesungszeit, wirst du als voll sozialversicherungspflichtig angesehen und musst die gesetzlich geregelten Beiträge zur Krankenversicherung (Arbeitnehmeranteil 7,3 %) zahlen.

Wie sieht es mit der Rentenversicherung aus?

Als Werkstudent bist du grundsätzlich rentenversicherungspflichtig. Verdienst du monatlich nicht mehr als 556 Euro, gilt dein Job als Minijob und du kannst dich von der Rentenversicherung befreien lassen – meist kümmert sich der Arbeitgeber darum. Liegt dein Einkommen zwischen 556,01 Euro und 2.000 Euro, also in der sogenannte Übergangszone, zahlst du nur einen reduzierten Beitrag, während dein Arbeitgeber den Großteil übernimmt.

Erst ab einem monatlichen Verdienst von über 2.000 Euro trägst du den vollen Arbeitnehmeranteil von 9,3 Prozent. Diese Regelungen gelten auch für Werkstudenten und sind unabhängig vom Studierendenstatus.

Wie hoch fällt die Einkommensteuer aus?

Verdienst du als Werkstudent im Jahr mehr als den Grundfreibetrag von 12.096 Euro, musst du Einkommensteuer zahlen. Wie viel genau, hängt von deiner Steuerklasse ab – meist ist das Steuerklasse I für Studierende. Zusätzlich können Kirchensteuer, derzeit 8 % oder 9 % je nach Bundesland, und der Solidaritätszuschlag von 5,5 % anfallen. Ein Brutto-Netto-Rechner hilft dir, den genauen Abzug zu berechnen.

Liegt dein Einkommen unter dem Grundfreibetrag, zahlst du keine Einkommensteuer. Trotzdem kann sich eine Steuererklärung für Studierende lohnen, z. B. für den Verlustvortrag.

Wie kann ich die Steuern bei einem Werkstudentenjob senken?

Da du dich während deines Werkstudentenjobs im Studium befindest, kannst du allerhand Studienkosten steuerlich geltend machen. Damit das Finanzamt diese (auch fiktiven) Kosten berücksichtigen kann, musst du eine Steuererklärung anfertigen.

Ohne Steuererklärung kannst du Pauschalen und Kosten nicht ansetzen und das Finanzamt kann nur die Einnahmen berücksichtigen. Zu den Kosten zählen zum Beispiel Druck- und Literaturkosten, aber auch Fahrten zu deiner Familie oder Studiengebühren, wie Semesterbeiträge.

Auch wenn du noch keine Steuern zahlst kann sich eine Steuererklärung für dich auszahlen. Die angesetzten Kosten kannst du dann berücksichtigen, sobald du dein erstes steuerpflichtiges Einkommen erzielst. Beispielsweise bei deinem Berufseinstieg.

Fazit: In den allermeisten Fällen keine Steuern im Werkstudentenjob

Wie geschildert, greifen bei Werkstudenten viele Pauschalen und kulante Einkommensgrenzen, die dir einen flexiblen und lukrativen Nebenverdienst ermöglichen sollen. Zusätzlich sollen Arbeitgeber dadurch animiert werden, Werkstudentenstellen zu fördern. Wenn für dich im Werkstudentenjob nichtsdestotrotz Steuern anfallen, beispielsweise weil Du durch Deinen guten Verdienst über der Freigrenze liegst, kannst Du über die Steuererklärung für Studierende auf viele Pauschalen und Kosten zurückgreifen, um deine Steuerlast zu minimieren.

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