Welche Vor- und Nachteile hat eine Selbstständigkeit neben dem Studium?
Die selbstständige Arbeit neben dem Studium hat viele Vorteile für Studierende:
- Du kannst deine Arbeitszeit frei einteilen, ohne dein Studium zu vernachlässigen – etwa, wenn du dich in eher stressfreien Phasen oder den Semesterferien auf deine Selbstständigkeit konzentrierst.
- Als dein eigener Chef bist du in der Regel ortsunabhängig und kannst deinen Arbeitsort selbst wählen – das sorgt für hohe Flexibilität.
- Wenn du mit der Selbstständigkeit eigenes Geld verdienst, musst du üblicherweise ein Gewerbe anmelden und Steuern ans Finanzamt zahlen – dadurch sammelst du wertvolle Erfahrung im Umgang mit Behörden und Ämtern.
- Mit einer selbstständigen Tätigkeit erweiterst du dein Wissen, was dir im späteren Berufsleben Vorteile verschafft.
Die Selbstständigkeit während des Studiums birgt jedoch auch Nachteile für Studierende:
- Sie erfordert Ehrgeiz, Engagement und Disziplin – das kann Neid im Umfeld hervorrufen.
- Gerade in der Gründungsphase musst du oft viel Zeit in dein Business investieren; diese Zeit fehlt dir dann in der Freizeit und kann sich negativ auf dein Studium auswirken.
Wie du siehst, hat es seine Vor- und Nachteile, sein eigener Chef zu sein. Überlege daher im Vorfeld genau, ob du die Chancen nutzen und vor allem die Risiken einer selbstständigen Tätigkeit während des Studiums eingehen willst.
Wie können sich Studierende selbstständig machen?
Die wichtigste Voraussetzung für eine Selbstständigkeit ist eine klare Idee: Was willst du potenziellen Kunden anbieten, um neben dem Studium eigenes Geld zu verdienen?
Die Möglichkeiten sind vielseitig – von der Gründung eines eigenen Business bis hin zur Arbeit als Freelancer. Beliebte Optionen sind z. B.
Nachhilfestunden
, Fitnesstraining oder Content Creation. Am besten wählst du eine Tätigkeit, deren Anforderungen du besonders gut beherrschst und die zu deinen Talenten passt.
Eine schlanke Form der Gewerbeanmeldung ist das Kleingewerbe: Wer auf eigene Faust Dienstleistungen anbieten oder Waren verkaufen möchte, profitiert hier von geringer Bürokratie. Es besteht keine Pflicht zur doppelten Buchführung und kein Handelsregistereintrag; eine einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung genügt. Ein Kleingewerbe kannst du allein führen oder gemeinsam als GbR – in einer GbR haften allerdings alle Beteiligten mit ihrem Privatvermögen.
Sobald du mit deiner Tätigkeit Geld verdienst, musst du in der Regel ein Gewerbe beim Gewerbeamt anmelden und erhältst anschließend deine Steuernummer vom Finanzamt – diese brauchst du für die Ausstellung von Rechnungen.
Gut zu wissen: Studierende, die neben dem Studium arbeiten, sollten sich beim BAföG-Amt über die Weiterzahlung der Leistungen informieren. Es gibt eine Einkommens- und Stunden-Grenze; mehr dazu findest du weiter unten im Abschnitt zu BAföG & Krankenversicherung.
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Wann ist eine Gewerbeanmeldung erforderlich?
Selbstständigkeit erfordert nicht zwangsläufig eine Gewerbeanmeldung. Wer jedoch langfristig Gewinne über einem bestimmten Betrag erzielen will, benötigt einen Gewerbeschein. Die Kosten dafür liegen je nach Stadt zwischen 20 und 70 Euro; zusätzlich können Gewerbesteuer und Umsatzsteuer anfallen.
Es gibt zwei Hauptformen: Vollgewerbe und Kleingewerbe. Die meisten Studierenden entscheiden sich für ein Kleingewerbe, das im Vergleich zu anderen Gewerbeformen weniger Bürokratie erfordert – z. B. keine doppelte Buchführung. Stichwort Kleinunternehmerregelung (Umsatzsteuer): Diese gilt nicht für Freiberufliche und kannst du nutzen, wenn dein inländischer Gesamtumsatz im Vorjahr 25.000 Euro nicht überschritten hat und im laufenden Jahr voraussichtlich 100.000 Euro nicht übersteigt. In diesem Fall stellst du Rechnungen ohne Umsatzsteuer aus.
Was sind freie Berufe?
Freiberufliche sind laut § 18 EStG Tätigkeiten, die wissenschaftlich, schriftstellerisch, unterrichtend, künstlerisch oder erzieherisch ausgelegt sind. Sie sind unter anderem auch für einen akademischen Abschluss oder eine höhere Ausbildung erforderlich.
Als freiberufliche Person bist du nicht verpflichtet, ein Gewerbe anzumelden und du musst keine Gewerbesteuer zahlen. Die Gewinne aus deiner selbstständigen Tätigkeit trägst du in der Einnahmenüberschussrechnung auf dem entsprechenden Formular vom Finanzamt ein.
Kleingewerbe im Studium: BAföG & Krankenversicherung im Blick
Als Kleingewerbetreibende:r bist du verpflichtet, dein BAföG-Amt über die Selbstständigkeit zu informieren. Wichtig sind zwei Punkte:
- Arbeitszeit: Für studentischen Status in der Sozialversicherung gilt grundsätzlich die 20-Stunden-Grenze während der Vorlesungszeit (Ausnahmen z. B. in den Semesterferien/abends/wochenends in engen Grenzen).
- Krankenversicherung und Familienversicherung: In der Familienversicherung liegt die allgemeine monatliche Einkommensgrenze bei 535 Euro. Für Minijob-Einkünfte gilt eine Sondergrenze von 556 Euro pro Monat. Wer darüber liegt bzw. regelmäßig mehr arbeitet, braucht eine
eigene (studentische) Krankenversicherung
.
Minijob-Werte – wichtig für die Kalkulation: Der gesetzliche Mindestlohn beträgt seit 1. Januar 2025 12,82 Euro pro Stunde. Die Minijob-Grenze liegt bei 556 Euro pro Monat bzw. 6.672 Euro pro Jahr.
BAföG-Hinweis: Viele BAföG-Konstellationen orientieren sich praktisch an Minijob-Größenordnungen und der 20-Stunden-Regel. Aktuelle Praxis-Overviews bestätigen: Jobs bis 556 Euro pro Monat und Beachtung der 20-Stunden-Grenze sind oft unschädlich – kläre deinen Fall dennoch mit dem Amt.
Wie hoch ist der Steuergrundfreibetrag für selbstständige Studierende?
Studierende, die neben dem Studium einer selbstständigen Tätigkeit nachgehen, genießen keine steuerlichen Vorteile gegenüber anderen, aber es gilt der allgemeine Grundfreibetrag. Dieser liegt aktuell bei 12.096 Euro pro Jahr. Bleiben deine zu versteuernden Einkünfte darunter, fällt keine Einkommensteuer an.
Sprich: Bleiben deine Einkünfte unter dem Grundfreibetrag, musst du keine
Steuern an das Finanzamt
entrichten. Je mehr du verdienst, desto mehr Steuern, darunter Einkommensteuer und gegebenenfalls Kirchensteuer, zahlst du.
Fazit: Selbstständigkeit neben dem Studium als Chance für ein berufliches Standbein
Ein Nebenverdienst während des Studiums tut nicht nur deiner Geldbörse gut – mit einer selbstständigen Tätigkeit sammelst du neue Erfahrungen und erweitertes Wissen, das dir im späteren Berufsleben Vorteile verschaffen kann. Gut informiert und vorbereitet mit einer erfolgversprechenden Idee, jeder Menge Ehrgeiz und Motivation sowie optimalem Zeitmanagement steht einer
Selbstständigkeit neben dem Studium
nichts mehr im Wege.