Was genau ist ein Midijob?
Bei einem Midijob handelt es sich um ein Beschäftigungsverhältnis mit einem regelmäßigen monatlichen Bruttoeinkommen zwischen 538 Euro und 2.000 Euro. Das macht bis zu 6.456 Euro pro Jahr.
Im Vergleich: Die Einkommensgrenze von
Minijobs
liegt bei maximal 520 Euro pro Monat und es fallen keine Sozialversicherungsbeiträge an. Ein Midijob ist sozialversicherungspflichtig, allerdings mit geringeren Beiträgen. Midijobs sind eine Zwischenform von Minijob und Vollzeitstelle.
Weiterhin gelten rechtliche Bestimmungen in Bezug auf das wöchentliche Arbeitsvolumen. Die Arbeitszeit bei einer Beschäftigung im Übergangsbereich beschränkt sich auf maximal 20 Stunden pro Woche.
Welche rechtlichen Bestimmungen gelten bei einem Midijob für Studierende?
Spielst du mit dem Gedanken, mit einem Midijob im Studium ein zusätzliches Einkommen zu verdienen, musst du ein paar Dinge beachten: Es gelten bestimmte Regelungen für Studierende mit einem Midijob für die Abgaben der Sozialversicherungsbeiträge und Einkommenssteuer sowie in Bezug auf die Arbeits- und Urlaubszeit und beim BAföG.
Arbeits- und Urlaubszeit
Die Arbeitszeit beträgt maximal 20 Stunden pro Woche. Tätigkeiten mit mehr als 20 Stunden Wochenarbeitszeit dürfen ausschließlich abends oder nachts sowie am Wochenende erfolgen. So ist gewährleistet, dass die höhere Arbeitszeit im Midijob weniger Zeit in Anspruch nimmt als dein Studium.
Urlaubsanspruch trotz Midijob? Na klar! In diesem Fall steht den Studierenden ein rechtlicher Anspruch auf mindestens 24 Urlaubstage pro Jahr zu.
Schon gewusst: Sofern du mehreren Midijobs mit über 20 Wochenstunden nachgehst, liegt die Arbeitszeitgrenze bei 26 Wochen oder 182 Kalendertagen eines Jahres, die nicht überschritten werden darf.
Einkommensgrenze
In einem Midijob während des Studiums darfst du zwischen 538 Euro und 2.000 Euro brutto pro Monat dazuverdienen. Das bedeutet, du kannst mit deiner Beschäftigung ein Einkommen von maximal 6.456 Euro pro Jahr erzielen.
Wichtig: Die Ausübung von mehreren Midijobs im Studium ist möglich, jedoch darf der gesamte Verdienst aller Tätigkeiten nicht höher als die Einkommensgrenze sein.
Sozialversicherung
Studierende, die bis zu 20 Stunden pro Woche arbeiten, erhalten die vollen Leistungen für die Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Das bedeutet aber auch, dass ein Midijob ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis ist und Beiträge für die Sozialversicherung (Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung) anfallen. Sprich: Du musst dich privat oder gesetzlich krankenversichern.
Viele Studierende sind über die Versicherung der Eltern krankenversichert. Der beitragsfreie Versicherungsschutz gilt aber nur für Studierende unter 25 Jahren und mit einem maximalen Einkommen von 520 Euro im Monat. Das ist bei Minijobs der Fall. Gehst du einem Midijob im Studium nach, entfällt die beitragsfreie Krankenversicherung über die Eltern und du bist verpflichtet, dich selbst über eine gesetzliche oder private Krankenversicherung zu versichern.
Auch in die
Rentenversicherung
musst du dann während des Studiums einzahlen. Das Gute: Es gelten ermäßigte Beiträge für die Rentenversicherung für Studierende mit Midijob. Die Beitragshöhe richtet sich nach dem Gehalt: Je mehr du verdienst, umso höher fallen auch die Beiträge für die Rentenversicherung aus – der maximale Beitragssatz liegt bei 9,3 Prozent. Wie hoch die Beiträge für die Rentenkasse für dich sind, kannst du bei der zuständigen Rentenkasse anfragen.
Übrigens: Für deinen Arbeitgeber gelten andere Regelungen: Den maximalen Beitragssatz von 9,3 Prozent für deine Rentenversicherung muss dein Arbeitgeber bereits bei einem monatlichen Verdienst ab 520 Euro zahlen.
BAföG und Einkommenssteuer
Bei einem regelmäßigen monatlichen Einkommen wie bei einem Midijob im Studium müssen Steuern an das Finanzamt gezahlt werden. Das gilt meist, wenn du in den Steuerklassen 5 und 6 eingestuft wirst. Doch Studierende mit Midijob haben oftmals ein so geringes Einkommen, dass die Einstufung in die Steuerklassen 1 bis 4 erfolgt und das Nebeneinkommen steuerfrei ist.
Aber: Eine Steueridentifikationsnummer von deinem Arbeitgeber ist erforderlich, damit dieser dem Finanzamt die Höhe deines Einkommens mitteilen kann. Der Steuerfreibetrag liegt aktuell bei 11.604 Euro Jahreseinkommen. Verdienst du in deinem Midijob weniger als 11.604 Euro pro Jahr, kannst du die an das Finanzamt gezahlte Einkommenssteuer mit deiner Steuererklärung im Folgejahr zurückfordern.
Was sind die Auswirkungen von einem Midijob während des Studiums auf die BAföG-Bezüge? Ganz einfach: Sofern du
BAföG
erhältst und dein Jahreseinkommen im Midijob den Freibetrag von knapp 6.280 Euro überschreitet, wirkt sich das auf dein BAföG aus. Liegt das Einkommen im Midijob über der Freibetragsgrenze, wird das gesamte Einkommen von den BAföG-Leistungen abgezogen.
Bitte beachte: Bevor du ein Beschäftigungsverhältnis eingehst, solltest du dich über die rechtlichen Regelungen für Versicherungen, Einkommenssteuer und BAföG für Studierende mit Midijob informieren.
Was für Midijobs für Studierende gibt es?
Es gibt viele Tätigkeiten als Nebenjob für Studierende, sodass du dich auf eine Stelle entsprechend deinen persönlichen Interessen und Fähigkeiten oder passend zu deinem Studienfach bewerben kannst.
Beliebte Midijobs im Studium sind unter anderem:
- studentische Hilfskräfte
- Werksstudierende
- Lehrkräfte für Nachhilfe
- Servicekräfte in der Gastronomie
- Bürohilfskräfte
Gut zu wissen: Freie Stellenangebote für Midijobs für Studierende findest du beispielsweise auf
Online-Plattformen
, bei der
Jobbörse der Arbeitsagentur
, bei der Studienberatung oder häufig auch am „Schwarzen Brett“ in der Hochschule.
Fazit: Midijobs während des Studiums unterliegen bestimmten Regelungen für Versicherung, Steuer und BAföG
Ein Midijob während des Studiums bringt dir viele Vorteile: mehr Verdienst als bei einem Minijob, zeitliche Flexibilität, Anspruch auf Leistungen der Sozialversicherung und im besten Fall ist deine Stelle sogar steuerfrei. Allerdings gelten rechtliche Regelungen für Studierende mit Midijob für Einkommen, Versicherungen, Steuer und BAföG. Daher solltest du dich vor einem Beschäftigungsverhältnis ausführlich über die rechtlichen Bestimmungen informieren.