Wie wird man überhaupt Professorin oder Professor?
Um Professorin oder Professor zu werden, ist eine herausragende akademische Qualifikation erforderlich. Dazu zählen ein erfolgreich abgeschlossenes Masterstudium und in der Regel eine
Promotion
. Während es früher möglich war, ohne Doktortitel eine Professur zu erhalten, ist dies heute meist nicht mehr der Fall.
Neben den formalen Voraussetzungen sind erste wissenschaftliche Erfolge entscheidend. Dazu gehören Lehr- und Forschungstätigkeiten an Hochschulen sowie Veröffentlichungen in wissenschaftlichen Fachzeitschriften. Diese Publikationen sind wichtig, da sie die Forschungsqualität belegen.
Erfüllt man diese Kriterien, kann man sich auf ausgeschriebene Professuren an öffentlichen oder privaten Hochschulen bewerben. Die Konkurrenz ist hoch, daher ist es wichtig, sich im Bewerbungsverfahren hervorzuheben. Die Auswahl erfolgt durch Berufungskommissionen, die über die Besetzung der Professur entscheiden. In vielen Fällen beginnt die akademische Laufbahn mit einer Juniorprofessur (W1), die befristet ist und als Qualifikationsphase für eine unbefristete Professur dient.
Wie wird ein Professor bezahlt und welche Unterschiede gibt es?
Die Bezahlung von Professorinnen und Professoren erfolgt in der Regel nach der Besoldungsordnung W. Diese ist bundesweit gültig, wobei die konkreten Beträge durch die einzelnen Bundesländer festgelegt werden und somit regional leicht variieren können.
- W1 – Juniorprofessur: Diese gilt für Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren, meist ohne Habilitation. Es handelt sich um befristete Positionen mit einer Laufzeit von bis zu sechs Jahren – teils mit Tenure-Track. Leistungs- oder Berufungszulagen sind hier meist nicht vorgesehen, dafür sind familiäre oder sachbezogene Zulagen möglich.
- W2 – Professur an Hochschulen für Angewandte Wissenschaften (HAW) oder auch an Universitäten: Diese wird häufig an Fachhochschulen sowie auch an Universitäten vergeben. Professorinnen und Professoren in dieser Stufe übernehmen reguläre Lehr- und Forschungspflichten, ohne zwingend eine Leitungsfunktion zu haben. Zusätzlich zum Grundgehalt sind Leistungsbezüge und individuelle Berufungszulagen möglich.
- W3 – Universitätsprofessur mit gehobener Verantwortung: Hierunter fallen Professorinnen und Professoren mit gehobener Verantwortung, etwa als Lehrstuhlinhaber oder Fakultätsleitungen. Diese Positionen bieten das höchste Grundgehalt innerhalb der W-Besoldung sowie attraktive Zulagen für besondere Leistungen oder zur Personalgewinnung.
Professorinnen und Professoren im Beamtenstatus zahlen keine Sozialabgaben – das sorgt für ein deutlich höheres Nettoeinkommen im Vergleich zu angestellten Lehrkräften.
Wie hoch ist das Gehalt als Professor konkret?
Das Gehalt von Professorinnen und Professoren richtet sich nach der
jeweiligen Besoldungsgruppe (W1, W2 oder W3)
und variiert je nach Bundesland, Erfahrung und individuellen Leistungsbezügen.
- Bei einer Professur in der Besoldungsgruppe W1 – meist im Rahmen einer Juniorprofessur – liegt das monatliche Grundgehalt laut offiziellen Tabellen je nach Bundesland zwischen rund 4.845 Euro und 5.450 Euro.
- Professorinnen und Professoren in der W2-Gruppe, typischerweise an Fachhochschulen tätig, verdienen zwischen etwa 6.200 Euro und 7.272 Euro.
- In der höchsten Stufe, W3, die vor allem für Universitätsprofessorinnen und -professoren gilt, beträgt das Grundgehalt etwa 6.900 Euro bis 8.103 Euro monatlich.
Hinzu kommen je nach Hochschule und Leistung individuelle Zulagen. Da verbeamtete Professorinnen und Professoren keine Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung zahlen, fällt das Nettoeinkommen in der Regel höher aus als bei vergleichbaren Positionen in der freien Wirtschaft.
Zu- und Abschläge als Besonderheit beim Professorengehalt
Beim Vergleich der Gehälter von Professorinnen und Professoren in Deutschland ist zu beachten, dass das Grundgehalt nach Besoldungsgruppe (W1, W2 oder W3) nur einen Teil des tatsächlichen Einkommens ausmacht. Je nach Bundesland, Hochschule und individueller Tätigkeit erhalten Professorinnen und Professoren zusätzlich leistungsbezogene Zulagen, Funktionszulagen oder Berufungs- und Bleibeleistungen. Solche Zuschläge werden zum Beispiel gewährt für:
- besondere Leistungen in Forschung und Lehre,
- die Übernahme von Führungsfunktionen (z. B. als Dekanin oder Dekan)
- erhöhte Verwaltungsverantwortung oder Haushaltsverantwortung
- zusätzliche Aufgaben wie Drittmittelakquise
- sowie als Ausgleich bei Wechsel von der Wirtschaft in die Hochschule
Diese individuellen Zulagen können das tatsächliche Einkommen deutlich erhöhen – laut offiziellen Quellen um mehr als 20 Prozent. Auch familienbezogene Beihilfen, etwa für Kinder, fließen in das Gesamtpaket ein. In einzelnen Bundesländern, etwa Berlin, kann sich dadurch ein effektives Professorengehalt ergeben, das spürbar über dem Grundgehalt laut Besoldungstabelle liegt.
Was können Professoren in der freien Wirtschaft verdienen?
Auch wenn das Gehalt als Professorin oder Professor attraktiv erscheint, sollte nicht außer Acht gelassen werden, dass es viele Jahre dauert, um die Voraussetzungen für eine Professur zu erfüllen. Mit einem akademisch geprägten Lebenslauf bestehen jedoch auch in der freien Wirtschaft gute Karrierechancen.
Beim Vergleich der Gehälter von Professorinnen und Professoren mit Führungskräften in der freien Wirtschaft ist zu berücksichtigen, dass verbeamtete Professorinnen und Professoren deutlich geringere Abzüge haben. Da sie keine Beiträge zur gesetzlichen Renten-, Kranken-, Pflege- oder Arbeitslosenversicherung leisten, fällt das
Nettogehalt im Verhältnis zum Bruttoeinkommen
oft höher aus als bei vergleichbar verdienenden Führungskräften in der Privatwirtschaft.
Beispiel: Liegen sowohl die Professorin oder der Professor als auch die Führungskraft in Steuerklasse I (ledig, konfessionslos), kann das Nettoeinkommen der Professorin oder des Professors trotz geringerem Bruttogehalt höher sein, da die Sozialabgaben entfallen. Beide zahlen lediglich die reguläre Einkommensteuer.
Fazit: Professorinnen und Professoren gehören zu den Spitzenverdienern
Um in Deutschland zu den Besserverdienenden zu gehören, ist keine Karriere im Vorstand oder in der Selbstständigkeit notwendig. Auch Professorinnen und Professoren, die nach der W-Besoldungsgruppe vergütet werden, erzielen ein Einkommen, das im oberen Bereich der öffentlichen Vergütungsskala liegt. Besonders das Nettoeinkommen fällt durch die geringeren Abzüge im Beamtenstatus überdurchschnittlich aus. Wer Freude an Forschung und akademischer Lehre hat, sollte daher einen Berufseinstieg in der Wissenschaft in Betracht ziehen.