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Datum
23.08.2023

Brutto, netto und mehr: Die Gehaltsabrechnung einfach erklärt

Von Anfang an die Gehaltsabrechnung verstehen – und mögliche Fehlerquellen entlarven: Das gelingt mit einem genauen Blick auf das wichtige Dokument. Doch welche Aspekte sind überhaupt auf der Gehaltsabrechnung zu finden? Worauf sollten Berufseinsteigerinnen und Berufseinsteiger und auch langjährige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer achten? Und wann ist eine genaue Prüfung besonders wichtig? Das verrät dieser Ratgeber!

Bestandteile der Gehaltsabrechnung vor dem Berufseinstieg verstehen
(GettyImages/Westend61)

Das Wichtigste in Kürze

  • Gehaltsabrechnung listet Brutto- und Nettogehalt samt Abzügen.
  • Steuerrechtliche und SV-rechtliche Abzüge werden aufgeführt.
  • Wenigstens einmal jährlich, auf jeden Fall aber nach der Änderung des Familienstandes, sollte die Gehaltsabrechnung gecheckt werden.
  • Typische Fehlerquellen : Falsche Lohnsteuerklasse, Kirchensteuer trotz Kirchenaustritt, fehlende Bonuszahlungen.

Gehaltsabrechnung regelmäßig unter die Lupe nehmen

"Brutto" – brutal viel. "Netto" - net so viel. Mit dieser Faustregel merken sich die meisten Berufstätigen, welcher Geldbetrag jeden Monat auf ihrem Konto landet. Zudem wird oft nur ein kurzer Blick auf die Gehaltsabrechnung geworfen. Stimmt der Endbetrag mit dem erwarteten und vereinbarten Gehalt überein, bleibt es dabei und das Dokument wird abgeheftet. Eine umfangreiche Prüfung der Abrechnung? Fehlanzeige.

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sollten sich regelmäßig die Zeit für eine Überprüfung der einzelnen Posten nehmen. Immerhin sind wir alle nur Menschen – und auch bei der Gehaltsabrechnung können Fehler auftreten, die sich negativ auf das Nettogehalt auswirken.

Gut zu wissen: Lohnabrechnung und Gehaltsabrechnung werden oft als Synonyme verwendet. Tatsächlich beschreibt die Lohnabrechnung aber eine Bezahlung nach Stundensatz, die jeden Monat variieren kann. Das Gehalt hingegen bleibt monatlich gleich und wird unabhängig von der tatsächlichen Arbeitszeit in stets identischer Höhe ausgezahlt.

Abzüge: Der Weg von Brutto zu Netto

Um Fehler in der Gehaltsabrechnung erkennen zu können, muss erst einmal der Aufbau des Dokuments verstanden werden.

Ganz oben auf der Gehaltsabrechnung findet sich das Bruttogehalt. Dabei handelt es sich um das monatliche Gehalt ohne Abzüge – also einen Betrag, der letztlich so nicht auf dem Konto von Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmern landet.

Die Abzüge, die anschließend erfolgen, werden in zwei Kategorien gegliedert: Die steuerrechtlichen Abzüge und die SV-rechtlichen Abzüge. Was nach den beiden Abzugsarten übrig bleibt, ist das Nettogehalt. Der Betrag wird unten rechts auf der Gehaltsabrechnung angezeigt. Es handelt sich um das Gehalt, das final auf dem Konto landet.

Steuerrechtliche Abzüge

Den größten Abzug im steuerlichen Bereich markiert die Lohnsteuer. Ihre Höhe hängt von der Einkommenshöhe ab, sodass Vielverdienerinnen und Vielverdiener auch mehr Lohnsteuer zahlen müssen. Außerdem spielt die Lohnsteuerklasse eine große Rolle für den Betrag. Diese hängt zum Beispiel vom Familienstand ab.

Wer Mitglied einer Kirchengemeinde oder auch nur evangelisch bzw. katholisch getauft wurde, muss zudem Kirchensteuer bezahlen.

Den dritten Abzug im steuerrechtlichen Bereich markierte bis Anfang des Jahres 2021 der Solidaritätszuschlag. Dieser sollte die Deutsche Einheit mitfinanzieren, entfiel aber für rund 90 Prozent aller Einkommensteuerzahlerinnen und Einkommensteuerzahler ab Januar 2021 [Stand: Februar 2023]. Darunter: Singles, Lebensgemeinschaften und Familien. Im Jahr 2023 steigt die jährliche Freigrenze, bis zu der kein Solidaritätszuschlag fällig wird, auf 17.543 Euro (für Paare 35.086 Euro) - Beträgt die tarifliche Einkommenssteuer höchstens 17.543 Euro bzw. als Paar 35.086 Euro, so ist folglich kein Zuschlag zu zahlen.

SV-rechtliche Abzüge

Die SV-rechtlichen Abzüge umfassen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, der Rentenversicherung sowie der Arbeitslosenversicherung. Die Beiträge belaufen sich auf einen jeweils festen Prozentsatz und werden von Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer und Arbeitgeberin oder Arbeitgeber jeweils zur Hälfte übernommen. Erhebt die Krankenversicherung einen Zusatzbeitrag, wird dieser hingegen von dem/der Berufstätigen allein bezahlt.

Der Betrag, den die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer für die einzelnen Versicherungen zahlen muss, wird in der nächsten Zeile - unterhalb der steuerrechtlichen Abzüge - gelistet.

Gut zu wissen: Ab einer bestimmten Einkommenshöhe obliegt es der/dem Berufstätigen, in die private Krankenkasse zu wechseln. Den Beitrag für diese zahlt sie oder er selbst.

Typische Fehler in der Gehaltsabrechnung

Wer sich nun mit der Auflistung auskennt, sollte regelmäßig genauer auf mögliche Fehler schauen. Es empfiehlt sich, mindestens einmal jährlich zu prüfen, ob alles in Ordnung ist.

Spätestens aber bei der Änderung des Familienstandes ist erhöhte Aufmerksamkeit geboten. Denn: Ein "beliebter" Fehler in der Gehaltsabrechnung ist die falsche Lohnsteuerklasse. Wer gerade geheiratet hat oder umgekehrt durch eine Scheidung wieder alleinstehend ist, wechselt normalerweise die Lohnsteuerklasse. Doch wurde dies durch die Arbeitgeberin oder den Arbeitgeber berücksichtigt?

Weiterhin ändern sich die Kosten für die Krankenversicherung oft durch angepasste Zusatzbeiträge – oder die Kirchensteuer wird nach dem Kirchenaustritt eigentlich nicht mehr fällig, taucht aber nach wie vor auf der Gehaltsabrechnung auf. Schlussendlich sollte auch gecheckt werden, ob eventuell vereinbarte Bonuszahlungen (zum Beispiel für Zusatzarbeiten am Wochenende) auf der Rechnung stehen und beim Gehalt berücksichtigt wurden.

Fazit: Gehaltsabrechnung kann recht einfach nachvollzogen werden

Durch die genaue Auflistung der einzelnen Posten ist die Überprüfung der Gehaltsabrechnung wenig zeitaufwendig. Sie bietet Potenziale zur Aufdeckung von Fehlerquellen, die einen Unterschied von mehreren Euros beim Nettogehalt ausmachen können. Gerade nach Veränderungen des Familienstandes oder Maßnahmen wie dem Kirchenaustritt sollten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer prüfen, ob der Umstand auch bei der Gehaltsabrechnung bedacht wurde.

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