Wie wird man überhaupt Lehrer?
Um Lehrerin oder Lehrer zu werden, ist eine fundierte akademische Ausbildung erforderlich. Je nach Bundesland variiert der Aufbau des Lehramtsstudiums:
- Staatsexamen-Modell: In Bundesländern wie Bayern, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen schließt das Lehramtsstudium mit dem Ersten Staatsexamen ab. Nach dem Studium folgt der Vorbereitungsdienst (Referendariat), der mit dem Zweiten Staatsexamen endet.
- Bachelor-/Master-Modell: In anderen Bundesländern, beispielsweise Nordrhein-Westfalen, ist das Lehramtsstudium in einen Bachelor- und einen darauf aufbauenden Masterstudiengang (Master of Education) gegliedert. Nach dem Masterabschluss erfolgt der Vorbereitungsdienst, der mit dem Zweiten Staatsexamen abgeschlossen wird.
Beide Modelle beinhalten schulpraktische Phasen und bereiten auf die Lehrtätigkeit vor. Die Wahl des Studienmodells ist abhängig vom jeweiligen Bundesland und der angestrebten Schulform.
Die unterschiedlichen Anstellungsarten
Wenn du als Lehrerin oder Lehrer in den Beruf startest, sind Schulform, Bundesland und Anstellungsart entscheidend für dein Gehalt. Denn Grundschullehrkräfte verdienen in der Regel weniger als Gymnasiallehrkräfte, und auch die Art der Anstellung beeinflusst das Nettogehalt erheblich. Die gängigen Anstellungsarten im Überblick:
- Verbeamtung: In vielen Bundesländern wirst du nach dem Referendariat
als Lehrerin oder Lehrer verbeamtet
. Dein Gehalt richtet sich dann nach der Besoldungsordnung (meist A12 für Grundschulen, A13 für Realschulen und Gymnasien). Beamte zahlen keine Sozialversicherungsbeiträge, was das Nettoeinkommen deutlich erhöht. Die Verbeamtung beginnt üblicherweise mit dem Status "Beamter auf Probe" und kann bei entsprechender Eignung in eine Lebenszeitverbeamtung übergehen.
- Tarifbeschäftigung im öffentlichen Dienst (TV-L): Wer nicht verbeamtet wird, ist tariflich angestellt – z. B. bei fehlenden Voraussetzungen. Die Vergütung erfolgt nach dem Tarifvertrag der Länder (TV-L), oft in den Entgeltgruppen E11 bis E13 – mit vollen Abzügen für Sozialversicherung und Steuern. Das führt zu einem
geringeren Netto
als bei Beamten.
- Kirchliche Anstellung: Viele konfessionelle Schulen stellen Lehrkräfte im Rahmen eigener Tarifverträge an – etwa nach den Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR). Diese orientieren sich meist am TV-L. Eine Verbeamtung erfolgt hier nicht, Sozialabgaben sind üblich.
- Privatschulen: Auch an privaten Bildungseinrichtungen kannst du als Lehrerin oder Lehrer arbeiten. Das Gehalt ist hier meist frei verhandelbar und kann vom öffentlichen Dienst abweichen – nach oben wie nach unten. Auch hier gilt: Es fallen Sozialabgaben an, eine Verbeamtung ist nicht möglich.
Das Gehalt als verbeamteter Lehrer
Die Einstiegsgehälter für verbeamtete Lehrerinnen und Lehrer in Deutschland variieren je nach Bundesland erheblich. Diese Unterschiede ergeben sich aus den
jeweiligen Besoldungstabellen der Länder
, die regelmäßig angepasst werden. Für genaue und aktuelle Werte lohnt sich ein Blick auf die offiziellen Seiten der Landesverwaltungen oder der Finanzministerien.
Nachfolgend eine Übersicht der Bundesländer, sortiert nach dem durchschnittlichen Einstiegsgehalt für verbeamtete Lehrkräfte (Besoldungsgruppe A 12, Stufe 1):
- Bayern
- Baden-Württemberg
- Brandenburg
- Schleswig-Holstein
- Rheinland-Pfalz
- Hamburg
- Nordrhein-Westfalen
- Niedersachsen
- Sachsen
- Thüringen
- Berlin
- Bremen
- Sachsen-Anhalt
- Mecklenburg-Vorpommern
- Hessen
- Saarland
Da verbeamtete Lehrkräfte keine Beiträge zur gesetzlichen Renten-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung zahlen, fallen lediglich Lohnsteuer und ggf. Solidaritätszuschlag an. Dies führt zu einem höheren Nettogehalt im Vergleich zu tariflich angestellten Lehrkräften. Mit zunehmender Berufserfahrung steigen die Erfahrungsstufen, was zu einer automatischen Gehaltserhöhung führt.
Wichtig: Bitte beachte, dass diese Rangliste auf Durchschnittswerten basiert und individuelle Gehälter je nach Qualifikation, Erfahrung und weiteren Faktoren variieren können.
Das Gehalt als Angestellter im öffentlichen Dienst
Angestellte Lehrkräfte, die nicht verbeamtet sind, werden in der Regel nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) vergütet. Die Eingruppierung erfolgt dabei meist in die Entgeltgruppen E 11 bis E 13, abhängig von Schulform, Qualifikation und Berufserfahrung.
Im Gegensatz zur Besoldung verbeamteter Lehrerinnen oder Lehrer unterliegt das TV-L-Gehalt den üblichen Sozialabgaben, was zu einem geringeren Nettogehalt führt. Zudem gibt es regionale Unterschiede in der Bezahlung, da jedes Bundesland individuelle Regelungen und Zulagen anwenden kann. So kann beispielsweise das Gehalt in Bayern höher ausfallen als in Nordrhein-Westfalen oder Niedersachsen.
Für detaillierte Informationen empfiehlt es sich, die aktuellen
Entgelttabellen des jeweiligen Bundeslandes
zu konsultieren.
Welche Anstellungsart sollte ich wählen, wenn mir das Gehalt wichtig ist?
Die Wahl der Anstellungsart hat einen erheblichen Einfluss auf das Gehalt von Lehrkräften:
- Verbeamtete Lehrerinnen und Lehrer profitieren von einem höheren Nettogehalt, da sie keine Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung leisten müssen. Stattdessen sind sie in der Regel privat krankenversichert und erhalten Beihilfe vom Dienstherrn. Zudem sichern sie sich durch die Verbeamtung auf Lebenszeit eine stabile Altersversorgung.
- Angestellte Lehrkräfte im öffentlichen Dienst werden nach dem Tarifvertrag der Länder (TV-L) vergütet, mit Ausnahme von Hessen, wo der TV-H gilt. Sie zahlen Beiträge zur Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung, was zu einem geringeren Nettogehalt im Vergleich zu verbeamteten Kollegen führt. Die Eingruppierung erfolgt je nach Schulform und Qualifikation, wobei Gymnasiallehrerinnen oder -lehrer häufig in höhere Entgeltgruppen eingestuft werden als Grundschullehrerinnen oder -lehrer.
- Lehrkräfte an privaten oder kirchlichen Schulen werden ebenfalls angestellt und unterliegen den jeweiligen Tarifverträgen oder individuellen Vereinbarungen der Träger. Das Gehalt kann hier variieren und hängt von Faktoren wie Schulform, Träger und individueller Verhandlung ab.
Insgesamt bietet die Verbeamtung finanzielle Vorteile durch ein höheres Nettogehalt und eine sichere Altersversorgung. Allerdings ist sie nicht in allen Bundesländern oder für alle Lehrkräfte möglich. Angestellte Lehrkräfte müssen höhere Sozialabgaben leisten, haben jedoch unter Umständen mehr Flexibilität bei der Wahl des Arbeitsortes oder der Schulform.
Fazit: Lehrer verfügen über ein attraktives Einkommen und vielfältige Möglichkeiten
Der Lehrerberuf bietet ein sicheres Einkommen mit regionalen Gehaltsunterschieden – vor allem zwischen Beamten und tariflich Angestellten. Verbeamtete Lehrkräfte profitieren von höheren Nettobezügen, geringeren Abzügen und langfristigen Vorteilen wie der Pension. Angestellte Lehrerinnen oder Lehrer im öffentlichen Dienst verdienen oft weniger, da sie Sozialabgaben leisten müssen. Trotz dieser Unterschiede gilt: Das Lehrkraftgehalt ermöglicht einen soliden Lebensstandard. Wer akademisch weitergehen möchte, kann mit einer
Promotion
auch in der Wissenschaft Fuß fassen – bei höheren Anforderungen, aber auch höheren Gehältern. Letztlich zählt neben dem Verdienst vor allem die persönliche Eignung für die vielfältigen und fordernden Aufgaben des Lehrberufs.