Bußgelder, Regeln und Empfehlungen
Laut § 2 Abs. 3a der Straßenverkehrsordnung (StVO) gilt in Deutschland die situative Winterreifenpflicht: Bei Schnee, Eisglätte, Schneematsch oder Reifglätte darfst du nur mit geeigneter Bereifung fahren. Die bekannte Faustformel „O bis O“ – also von Oktober bis Ostern – bleibt die gängigste Orientierung für den Reifenwechsel. Ebenso verbreitet ist die 7-Grad-Regel: Sinkt die Außentemperatur dauerhaft unter 7 Grad Celsius, sollten Winter- oder Ganzjahresreifen mit M+S-Kennzeichnung und Schneeflockensymbol aufgezogen sein.
Wer ohne Winterreifen unterwegs ist, riskiert Bußgelder:
- 60 Euro bei Verstoß ohne Gefährdung
- 80 Euro bei Verkehrsbehinderung
- 100 Euro bei konkreter Gefährdung anderer
- In jedem Fall: 1 Punkt in Flensburg
Moderne Fahrzeuge mit Assistenzsystemen sind auf die passende Bereifung angewiesen – auch das solltest du bei der Umrüstung im Herbst beachten.
Wer zahlt, wenn Du ohne Winterreifen einen Unfall baust?
Ob Vollkasko, Teilkasko oder Kfz-Haftpflicht – beim Unfall ohne Winterreifen kann es im Schadenfall teuer werden. Welche Versicherung zahlt und wann
grobe Fahrlässigkeit
zum Problem wird, erfährst du hier.
Kfz-Haftpflichtversicherung
Die
Kfz-Haftpflichtversicherung
übernimmt grundsätzlich die Schäden des Unfallopfers – auch dann, wenn du als Verursacher mit Sommerreifen unterwegs warst. Allerdings kann es für dich teuer werden: Wurde der Unfall durch das Fehlen von Winterreifen begünstigt, kann die Versicherung dich laut GDV (Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft) mit bis zu 5.000 Euro Regress belangen (§ 5 PflichtVersG).
Auch das Unfallopfer ist nicht automatisch aus dem Schneider: Wenn nachgewiesen wird, dass fehlende Winterreifen zur Unfallursache beigetragen haben – zum Beispiel durch verlängerten Bremsweg oder mangelnde Kontrolle auf glatter Fahrbahn – kann eine Mithaftung greifen. Das bedeutet: Der Geschädigte bekommt unter Umständen nur einen Teil des Schadens ersetzt.
Besonders kritisch wird es, wenn neben Sachschäden auch Personenschäden entstehen – etwa mit Anspruch auf Schmerzensgeld, Verdienstausfall oder dauerhafte Rentenzahlungen. In solchen Fällen kann der finanzielle Schaden schnell fünfstellig werden.
Kaskoversicherungen
Wenn du mit Sommerreifen unterwegs bist und dabei einen Unfall verursachst, kann deine Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung die Leistung kürzen – insbesondere dann, wenn der Versicherer dir grobe Fahrlässigkeit vorwirft. Laut § 81 VVG (Versicherungsvertragsgesetz) dürfen Kaskoversicherer in solchen Fällen eine Quotierung vornehmen oder im Extremfall die Zahlung ganz verweigern.
Einen Vorteil hast du mit einer Vollkaskoversicherung mit Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit. Viele moderne Tarife (Stand 2025) beinhalten diese Klausel standardmäßig – das bedeutet: Die Versicherung übernimmt den Schaden auch dann vollständig, wenn du zum Beispiel beim ersten Frost noch mit Sommerreifen unterwegs warst.
Wichtig: Prüfe deinen Vertrag genau oder lasse dich individuell beraten. Nicht jeder Tarif enthält diesen Schutz automatisch – besonders bei älteren Policen fehlt die entsprechende Klausel häufig!
Fazit: Ohne Winterreifen riskierst du mehr als nur ein Bußgeld
Wer
in der kalten Jahreszeit
auf Winterreifen verzichtet, setzt nicht nur seine Sicherheit aufs Spiel – sondern auch den vollen Schutz seiner Versicherung. Während Kfz-Haftpflicht und Kasko unter bestimmten Bedingungen leisten, drohen Kürzungen oder hohe Selbstbeteiligungen bei grober Fahrlässigkeit. Nur wer frühzeitig Winterreifen wechselt und seinen Versicherungsschutz regelmäßig prüft, ist im Winter wirklich auf der sicheren Seite – rechtlich und finanziell.