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Datum
04.08.2025

Versicherungsfälle in der Weihnachtszeit

Kerzen, Deko und winterliche Witterung sorgen für festliche Stimmung – aber auch für ein erhöhtes Schadenrisiko. Zur Weihnachtszeit häufen sich erfahrungsgemäß Brände, Einbrüche und winterbedingte Unfälle – oft deutlich häufiger als im restlichen Jahr. Wir zeigen dir in diesem Ratgeber, welche Versicherungen wann greifen und wie du im Ernstfall richtig abgesichert bist.

Versicherungsfälle in der Weihnachtszeit / MLP Financify / Adventskranz brennt
(GettyImages/rotofrank)

Das Wichtigste in Kürze

  • In der Adventszeit steigt das Risiko für Brände, insbesondere durch unbeaufsichtigte Kerzen.
  • Hausbesitzer müssen winterliche Gefahren wie Glatteis oder Eiszapfen absichern – sonst droht Haftung.
  • Feuerwerksschäden am Auto sind meist durch die Teilkasko abgedeckt, sofern der Verursacher nicht bekannt ist.
  • Urlaubsfotos in sozialen Medien können Einbrecher anlocken – grobe Fahrlässigkeit liegt aber meist nicht vor.
  • Alkohol auf der Skipiste kann Folgen für die eigene Haftung und den Versicherungsschutz haben.

Kerzenbrand durch Fahrlässigkeit

Offenes Feuer gehört für viele zur Adventszeit dazu – doch vergessene Kerzen können schnell einen Wohnungsbrand auslösen. Schäden an Einrichtung oder Haus werden je nach Situation von der Hausrat‑, Haftpflicht- oder Gebäudeversicherung übernommen. Achtung: Grobe Fahrlässigkeit – etwa unbeaufsichtigtes Brennenlassen von Kerzen – ist nicht in allen Tarifen automatisch mitversichert. Prüfe deinen Vertrag auf entsprechende Klauseln!

Verletzungen durch herabfallende Eiszapfen

Wenn sich durch Schnee und Frost Eiszapfen an Dachrinnen oder Vordächern bilden, können diese zur Gefahr werden. Hauseigentümer sind verpflichtet, solche Risiken zu beseitigen oder zu sichern. Kommt es zu einer Verletzung durch herunterfallende Eiszapfen, kann der Eigentümer haftbar gemacht werden – die Haftpflichtversicherung des Eigentümers kann dann greifen.

Fahrzeugschäden durch Silvesterraketen

Gerade an Silvester drohen durch Raketen und Böller Schäden an parkenden Autos. Wird der Verursacher nicht ermittelt, springt in der Regel die Teilkaskoversicherung des Geschädigten ein. Kennst du jedoch die verantwortliche Person, kann deren private Haftpflichtversicherung in Anspruch genommen werden.

Einbruch nach Urlaubs-Post in sozialen Medien

Einbrecher nutzen manchmal Hinweise in sozialen Medien, um leerstehende Wohnungen zu erkennen. Zwar gilt das Posten von Urlaubsfotos in der Regel nicht als grob fahrlässig, dennoch empfiehlt es sich, mit Standortangaben und Zeitangaben vorsichtig umzugehen. Die Hausratversicherung übernimmt Einbruchschäden, solange keine nachweisbare grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

Skiunfall nach Apres-Ski: Alkohol und Pistenregeln

Im Wintersport gibt es keine feste Promillegrenze wie im Straßenverkehr. Wer jedoch alkoholisiert auf Skiern unterwegs ist und einen Unfall verursacht, kann haftbar gemacht werden – vor allem bei Personenschäden. Private Haftpflicht- oder Unfallversicherungen können in solchen Fällen Leistungen einschränken, wenn Alkoholeinfluss als grob fahrlässig gewertet wird. Tipp: Verantwortungsvoll feiern – für die eigene Sicherheit und den Versicherungsschutz.

Fazit:

Ob festliche Lichter, Kerzenschein oder Schneegestöber – Weihnachten bringt nicht nur Besinnlichkeit, sondern auch ein erhöhtes Risiko für Brände, Unfälle und wetterbedingte Schäden. Wer rechtzeitig für den passenden Versicherungsschutz sorgt, bleibt im Ernstfall nicht auf den Kosten sitzen. Verschiedene Versicherungen sichern dich je nach Fall zuverlässig ab. So kannst du die Feiertage entspannt genießen – und bist im Ernstfall vor bösen Überraschungen gut abgesichert.

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