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Datum
11.07.2025

Weihnachtsgeschenke umtauschen: So gehst du richtig vor

Nicht jedes Geschenk trifft ins Schwarze – gut, dass es klare Regeln für Umtausch und Rückgabe gibt. Doch welche Rechte hast du im stationären Handel und beim Online-Shopping wirklich? In diesem Artikel erfährst du, was beim Umtausch von Weihnachtsgeschenken erlaubt ist, welche Fristen gelten und wann ein Rückgaberecht ausgeschlossen ist.

Weihnachtsgeschenke umtauschen: So gehst du richtig vor / MLP Financify / Student hält Geschenke in der Hand, die er umtauschen möchte
(GettyImages/Kinga Krzeminska)

Das Wichtigste in Kürze

  • Im stationären Handel besteht kein gesetzliches Umtauschrecht für mangelfreie Waren. Ein Umtausch erfolgt hier auf freiwilliger Basis durch den Händler.
  • Bei Online-Bestellungen hast du ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen ab Erhalt der Ware.
  • Die Kosten für die Rücksendung trägt der Käufer, sofern der Händler ihn vor Vertragsschluss darüber informiert hat.
  • Bestimmte Waren sind vom Widerrufsrecht ausgeschlossen.
  • Bei mangelhaften Produkten hast du unabhängig vom Kaufort gesetzliche Gewährleistungsrechte von zwei Jahren ab Kaufdatum.

Umtausch im stationären Handel

Beim Kauf im Ladengeschäft besteht kein gesetzlicher Anspruch auf Umtausch oder Rückgabe von mangelfreien Waren. Viele Händler bieten jedoch freiwillige Umtauschmöglichkeiten an, insbesondere in der Weihnachtszeit. Diese Kulanzregelungen können variieren und beinhalten häufig:

  • Umtauschfristen: Erweiterte Rückgabefristen während der Feiertage.
  • Rückgabebedingungen: Rückgabe gegen Vorlage des Kassenbons und in Originalverpackung.
  • Erstattungsmodalitäten: Rückerstattung des Kaufpreises, Ausstellung eines Gutscheins oder Umtausch gegen andere Ware.

Es ist ratsam, sich vor dem Kauf über die spezifischen Rückgabebedingungen des jeweiligen Händlers zu informieren.

Umtausch beim Online-Shopping

Beim Online-Kauf hast du ein gesetzlich verankertes Widerrufsrecht.

  • Widerrufsfrist: Diese gilt 14 Tage ab Erhalt der Ware.
  • Widerrufserklärung: Der Widerruf muss eindeutig erklärt werden; eine kommentarlose Rücksendung reicht nicht aus.
  • Rücksendung: Die Ware muss innerhalb von 14 Tagen nach Widerruf zurückgesendet werden.
  • Erstattung: Der Händler ist verpflichtet, den Kaufpreis innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Widerrufserklärung zu erstatten.

Beachte, dass bestimmte Waren vom Widerrufsrecht ausgeschlossen sind. Dazu zählen zum Beispiel die folgenden:

  • Versiegelte Audio- oder Videoaufzeichnungen, wenn die Versiegelung entfernt wurde
  • Maßgeschneiderte oder personalisierte Produkte
  • Schnell verderbliche Waren, wie Essen und Getränke

Gewährleistungsansprüche bei mangelhaften Geschenken

Unabhängig vom Kaufort hast du bei mangelhaften Produkten gesetzliche Gewährleistungsrechte.

  • Gewährleistungsfrist: Zwei Jahre ab Kaufdatum
  • Rechte des Käufers: Nachbesserung (Reparatur), Ersatzlieferung, Minderung des Kaufpreises oder Rücktritt vom Kaufvertrag

Diese Rechte bestehen unabhängig von den Rückgabebedingungen des Händlers.

Tipp: Wer schon vor Weihnachten klare Wünsche äußert, kann unnötige Umtauschaktionen, Rücksendungen und Lieferwege vermeiden – das spart Zeit, Kosten und schont die Umwelt .

Fazit: Rechte kennen und entspannt umtauschen

Beim Umtausch und der Rückgabe von Weihnachtsgeschenken ist es wichtig, zwischen stationärem Handel und Online-Käufen zu unterscheiden. Während im Ladengeschäft kein gesetzlicher Anspruch auf Umtausch besteht und du auf die Kulanz des Händlers angewiesen bist, hast du beim Online-Shopping ein gesetzlich verankertes Widerrufsrecht von 14 Tagen. Unabhängig vom Kaufort stehen dir bei mangelhaften Produkten gesetzliche Gewährleistungsrechte zu. Informiere dich vor dem Kauf über die Rückgabebedingungen und bewahre Kaufbelege sorgfältig auf, um im Falle eines Umtauschs oder einer Rückgabe gut vorbereitet zu sein.

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