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Datum
29.04.2025

Private oder gesetzliche Krankenversicherung: Das müssen Studierende wissen

Viele Studierenden müssen sich nach Ende der Familienversicherung zum ersten Mal mit dem Abschluss einer eigenen Krankenversicherung beschäftigen. Die Entscheidung zwischen gesetzlicher Krankenversicherung (GKV) und privater Krankenversicherung (PKV) ist komplex und sollte wohlüberlegt sein. Beide Systeme bieten verschiedene Vorteile und unterscheiden sich in Beitragsgestaltung, Leistungsumfang und vielen weiteren Aspekten. Im Folgenden lernst du die Hauptunterschiede und die wichtigsten Merkmale beider Versicherungsformen kennen und erfährst alles, was du für eine fundierte Entscheidung wissen musst.

Private oder gesetzliche Krankenversicherung: Das müssen Studierende wissen / MLP Financify / zwei Pfeile
(GettyImages/javierzayas)

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine GKV ist einkommensabhängig und oft günstiger für Studierende, während sich eine PKV nach Alter, Gesundheit und Tarif richtet.
  • Die GKV bietet eine solide Grundversorgung mit kostenfreier Familienversicherung. Eine PKV beinhaltet individuell wählbare Leistungen, aber keine beitragsfreie Mitversicherung von Familienangehörigen.
  • Ein Wechsel von GKV zu PKV ist bei Wegfall der Versicherungspflicht möglich, die Rückkehr zur GKV gestaltet sich jedoch meist sehr schwierig.
  • Bis zum 25. Lebensjahr ist es sinnvoll, in der Familienversicherung zu bleiben. Danach liegt eine studentische GKV bis zum 30. Lebensjahr nahe. Ein Wechsel in die PKV sollte gut überlegt und möglichst spät erfolgen.

Beiträge für gesetzliche und private Krankenversicherungen

Die Beiträge für eine gesetzliche Krankenversicherung sind einkommensabhängig und betragen einen festen Prozentsatz des Bruttoeinkommens. Wer weniger verdient, muss also auch weniger zahlen. Grundsätzlich gelten generell geringere Beiträge bei Berufsunfähigkeit oder Rentenantritt. Zudem steigen die Beiträge trotz höheren Verdienstes nicht weiter an, wenn die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) erreicht ist. Im Jahr 2025 liegt diese bei 5.512,50 Euro monatlich.

Bei der privaten Krankenversicherung richten sich die Beiträge nach bestimmten individuellen Faktoren, wie beispielsweise dem Eintrittsalter, Gesundheitszustand und gewähltem Leistungsumfang. Sie sind unabhängig vom Einkommen und können durch Selbstbeteiligungen oder Leistungseinschränkungen beeinflusst werden. Bei Berufsunfähigkeit oder Renteneintritt sind keine geringeren Beiträge zu erwarten, außerdem kann ab einem Alter von 55 Jahren kein Wechsel in GKV mehr erfolgen.

Gesetzliche und private Krankenversicherungen: Leistungsumfang

Die gesetzliche Krankenversicherung bietet eine umfassende medizinische Grundversorgung mit gesetzlich festgelegten Leistungen. Für Zusätze kann eine PVK relevant werden, da diese individuell vereinbarten Leistungen abdecken und oft über den Standard der GVK hinausgehen. Dazu gehören beispielsweise Chefarztbehandlungen oder Einzelzimmer bei einem Krankenhausaufenthalt. Der konkrete Leistungsumfang hängt jedoch vom individuellen Tarif ab. Allerdings ist es auch möglich, deine gesetzliche Krankenversicherung aufzustocken, etwa durch eine private Krankenzusatzversicherung .

Familienversicherung

Innerhalb der GKV können Kinder und Ehepartner mit keinem oder einem geringen Einkommen beitragsfrei mitversichert werden. Kinder dürfen bis zu ihrem 23. Lebensjahr in der Familienversicherung bleiben. Befindest du dich in einer Schul- sowie Berufsausbildung oder in einem Studium, wird deine mögliche Mitgliedsdauer bis zum 25. Lebensjahr verlängert. Eine weitere Verlängerung ist durch Wehr- oder Bundesfreiwilligendienst möglich. Hast du jedoch ein monatliches Gesamteinkommen durch Neben- und Minijobs oder bekommst ein Werkstudierendengehalt von mehr als 556 Euro, endet die Familienversicherung und du musst dich zum gesetzlich festgelegten Beitrag für Studierende selbst versichern.

Bei der PKV ist keine beitragsfreie Mitversicherung von Kindern oder Ehepartnern möglich, stattdessen muss für jedes Familienmitglied ein eigener Vertrag abgeschlossen werden. Wodurch für Familien höhere Gesamtkosten entstehen können.

Studentische Krankenversicherung (GKV, vergünstigt)

Eine studentische Krankenversicherung ist eine vergünstigte gesetzliche Krankenversicherung, die ausschließlich für Studierende mit gültigem Immatrikulationsbescheid gilt. In den meisten Fällen wechseln Studierende nach dem 25. Lebensjahr oder wenn die Familienversicherung aufgrund einer Werkstudententätigkeit oder wegen anderer Gründe nicht mehr infrage kommt. Übst du einen Nebenjob während der Vorlesungszeit aus, ist es außerdem wichtig, dass du nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeitest, da du ansonsten keinen Anspruch auf die studentische Krankenversicherung hast. Zusätzlich gelten noch weitere spezifische Regelungen für Midijobs neben dem Studium.

Der monatliche Beitrag variiert je nach GKV und liegt im Jahr 2025 etwa bei 110 Euro. Dazu kommen noch die Kosten für die Pflegeversicherung. Die monatliche Beitragshöhe ist abhängig von der Kinderzahl und liegt beispielsweise für kinderlose Studierende unter 23 bei ca. 20 Euro und über 23 bei ca. 36 Euro. Eine Versicherung bei einer studentischen GKV ist weiterhin nur bis zum 30. Lebensjahr möglich. Danach ist ein Wechsel zur freiwilligen, gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung notwendig. Eine Verlängerung kann nur bei Kindererziehung, Krankheit oder Behinderung beantragt werden.

Beitragsentwicklung im Alter

Für eine Altersvorsorge ist es nie zu früh und besonders die Wahl der Krankenversicherung kann später eine relevante Rolle spielen. Die Beiträge der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben einkommensabhängig, sodass bei Renteneintritt und reduziertem Einkommen auch die Beiträge sinken.

Beiträge der PKV können dagegen im Alter steigen, da sie nicht an das Einkommen gekoppelt sind. Allerdings werden Altersrückstellungen gebildet, um Beitragssteigerungen abzumildern. Die Altersrückstellungen sind finanzielle Reserven, die die PKV ansammelt, um Gesundheitskosten im Alter abzufedern, und sie entstehen, indem Versicherte in jungen Jahren mehr Beitrag zahlen, als eigentlich notwendig wäre.

Krankenversicherung: Abrechnung und Kostenerstattung

Die Abrechnung bei einer gesetzlichen Krankenversicherung erfolgt direkt zwischen Arzt und Krankenkasse. Versicherte zahlen in der Regel nur Zuzahlungen, wenn diese erforderlich werden.

Bei der privaten Krankenkasse treten Versicherte in Vorleistung, indem sie Arztrechnungen zunächst selbst bezahlen und anschließend zur Erstattung bei der Versicherung einreichen. Bedenke dabei, dass Arztrechnungen oft teuer werden können und du in der Lage sein musst, den Betrag vorzustrecken.

Flexibilität und Wechselmöglichkeiten

Die Möglichkeiten für einen Wechsel sind sehr komplex und sollten vor dem Abschluss einer Krankenversicherung unbedingt beachtet werden.

Von GKV zu GKV wechseln

Ein Wechsel zwischen den gesetzlichen Krankenkassen ist relativ unkompliziert möglich. Beachte jedoch, dass du nach Beitritt zu einer Krankenkasse grundsätzlich für 12 Monate an diese gebunden bist. Seit dem Jahr 2001 muss außerdem keine Kündigung eingereicht werden, da die neu gewählte Kasse die bisherige über den Wechsel informiert. Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sollten jedoch daran denken, ihren Arbeitgebenden zeitnah über den Wechsel in Kenntnis zu setzen. Bei einer Erhöhung des Zusatzbeitragssatzes durch die Krankenkasse haben Mitglieder ein Sonderkündigungsrecht. Der Wechsel muss bis zum Ablauf des Monats beantragt werden, für den der erhöhte Beitrag gilt.

Von GKV zu PKV wechseln

Freiwillige Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung können jederzeit in eine private Krankenversicherung wechseln, sofern sie beispielsweise aufgrund von hohem Einkommen oder Selbstständigkeit keine Versicherungspflicht mehr besitzen. Eine Kündigung der GKV ist grundsätzlich zum Ablauf des übernächsten Kalendermonats möglich.

Von PKV zurück in die GKV

Eine Kündigung der PKV ist in der Regel nach den ersten zwei bis drei Versicherungsjahren zum 31.12. jährlich kündbar. Ein Sonderkündigungsrecht gilt auch hier bei Beitragserhöhung. Ein freier Wechsel ist grundsätzlich nicht möglich, sondern nur bei erneuter Versicherungspflicht erlaubt. Ab einem Alter von 55 Jahren kannst du ebenfalls nicht zurück in die gesetzliche Krankenversicherung. Der Wechsel in die PKV sollte also gründlich überlegt sein, da eine Rückkehr in die GKV oft nicht möglich ist.

Von PKV zu PKV

Ein Wechsel von einer PKV zu einer anderen ist in der Theorie zwar möglich, jedoch mit einigen Nachteilen verbunden. Genau wie beim Wechsel zur GKV ist eine Kündigung der privaten Krankenversicherung erst nach zwei bis drei Jahren möglich.

Da die Altersrückstellung jedoch an die jeweilige Gesellschaft gebunden ist, geht dir diese bei einem Wechsel verloren. Auch mit einem Verlust des ursprünglichen Eintrittsalters und Gesundheitsstatus sowie aller leistungsfreien Jahre musst du rechnen. Zudem fallen neue Abschlusskosten bei einem Neuvertrag an. Auch wenn ein Tarif einer anderen PKV auf den ersten Blick vielleicht günstiger wirkt, gleichen sich die Vorteile mit der Zeit aus. Daher lohnt es sich eher, den Tarif innerhalb der aktuellen PKV zu wechseln

Fazit: Vor- und Nachteile müssen gründlich abgewogen werden

Die Entscheidung zwischen GKV und PKV sollte auf einer gründlichen Analyse der persönlichen und beruflichen Situation basieren. Faktoren wie Einkommen, Familienstand, Gesundheitszustand und langfristige Lebensplanung spielen eine entscheidende Rolle. Für Studierende ist die gesetzliche Familienversicherung bis 25 meist die beste Option. Bis zum 30. Lebensjahr ist dann eine studentische Krankenversicherung empfehlenswert. Danach müssen Studierende jedoch auch die Wahl zwischen PKV und GKV treffen. Vor einer endgültigen Entscheidung ergibt es Sinn, eine Beratung in Betracht zu ziehen, um die geeignete Lösung für die individuellen Bedürfnisse zu finden. Informationen, beispielsweise zur Krankenversicherung für Studenten, findest du hier .

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