MLP
Inhalt
Datum
27.06.2025

Ohne BAföG studieren

Nicht alle Studierenden haben Anspruch auf BAföG – sei es wegen des Alters, eines Teilzeitstudiums oder fehlender Voraussetzungen. Auch ein Fachrichtungswechsel oder ein fehlender Leistungsnachweis kann zur Ablehnung führen. Wenn du kein BAföG bekommst, findest du hier die besten Alternativen zur Studienfinanzierung.

Ohne BAföG studieren / MLP Financify / Studentin sitzt an einem Tisch und rechnet verschiedene Studienfinanzierungen durch
(GettyImages/fotostrom)

Das Wichtigste in Kürze

  • Eltern sind grundsätzlich zum Ausbildungsunterhalt verpflichtet – aber nur, wenn das Studium zur ersten berufsqualifizierenden Ausbildung zählt und sie leistungsfähig sind.
  • Wird Kindergeld gezahlt, aber kein ausreichender Unterhalt, kannst du eine Direktüberweisung des Kindergelds auf dein Konto beantragen (sog. Abzweigung).
  • Ein Stipendium der Begabtenförderungswerke ist meist an BAföG-Förderfähigkeit gekoppelt; das Aufstiegsstipendium der SBB ist eine mögliche Alternative für Berufstätige.
  • Studierende ohne BAföG-Anspruch können unter bestimmten Voraussetzungen Wohngeld beantragen – z. B. wenn sie ihren Lebensunterhalt eigenständig bestreiten.
  • Leistungen wie Bürgergeld (ehem. ALG II) sind nur in Ausnahmen möglich, etwa bei Teilzeitstudium, Krankheit, Schwangerschaft oder Kindererziehung.
  • Studierende dürfen jobben – Minijob, Werkstudententätigkeit oder reguläre Beschäftigung – je nach Arbeitsumfang und Sozialversicherungsstatus.
  • Studienkredite wie der KfW-Studienkredit oder der Bildungskredit des Bundes bieten planbare Finanzierungsoptionen mit flexiblen Rückzahlungsmodellen.

1. Ausbildungsunterhalt

Eltern sind gesetzlich verpflichtet, ihren Kindern eine angemessene erste Berufsausbildung zu finanzieren – dazu zählt auch ein Studium. Diese Unterhaltspflicht besteht unabhängig von einem BAföG-Anspruch. Voraussetzung ist, dass das Studium zielstrebig und im üblichen Zeitrahmen absolviert wird. Verzögerungen oder Fachrichtungswechsel ohne triftigen Grund können den Unterhaltsanspruch mindern oder ausschließen.

Haben die Eltern nicht die finanzielle Leistungsfähigkeit, besteht keine Pflicht zur Unterhaltszahlung. Der monatliche Unterhaltsbedarf für Studierende mit eigenem Haushalt beträgt seit 2025 in der Regel 990 Euro, inklusive 440 Euro für Unterkunftskosten.

Wurde bereits eine Berufsausbildung abgeschlossen, entfällt die Unterhaltspflicht in der Regel. Ausnahmen gelten, wenn das anschließende Studium in engem zeitlichen und sachlichen Zusammenhang mit der Erstausbildung steht.

2. Kindergeld

Studierende unter 25 Jahren erhalten Kindergeld, sofern sie sich in einer Ausbildung befinden. Seit dem 1. Januar 2025 beträgt das Kindergeld 255 Euro monatlich pro Kind.

In der Regel wird das Kindergeld an die Eltern ausgezahlt, um deren Unterhaltsverpflichtung zu unterstützen. Kommt es jedoch vor, dass Eltern ihrer Unterhaltspflicht nicht nachkommen oder das Kindergeld nicht zur Deckung des Unterhalts verwenden, besteht die Möglichkeit, einen Abzweigungsantrag zu stellen. Dieser Antrag ermöglicht es, das Kindergeld direkt an das studierende Kind auszuzahlen.

Voraussetzungen für die Abzweigung sind:

  • Das Kind führt einen eigenen Haushalt.
  • Es erhält keinen oder nur unzureichenden Unterhalt von den Eltern.

Der Antrag auf Abzweigung ist bei der zuständigen Familienkasse zu stellen. Bei Beamten ist gegebenenfalls die Besoldungsstelle des Dienstherrn zuständig.

3. Stipendien

Auch ohne BAföG-Anspruch gibt es attraktive Stipendienmöglichkeiten:

  • Deutschlandstipendium : Dieses einkommensunabhängige Stipendium in Höhe von 300 Euro monatlich wird weiterhin vergeben. Die Bewerbung erfolgt über die jeweilige Hochschule.
  • Aufstiegsstipendium : Für Berufserfahrene mit abgeschlossener Ausbildung und mindestens zwei Jahren Berufspraxis. Es fördert ein Erststudium mit bis zu 1.072 Euro monatlich im Vollzeitstudium.
  • DAAD-Stipendien: Der Deutsche Akademische Austauschdienst bietet zahlreiche Programme für Auslandsaufenthalte, auch für Studierende ohne BAföG-Anspruch.
  • MLP Stipendienprogramm : MLP unterstützt engagierte Studierende mit einem eigenen Stipendienprogramm – durch finanzielle Förderung, Mentoring und Zugang zu exklusiven Karriereveranstaltungen.

Weitere Informationen und passende Programme findest du in der Stipendiendatenbank des DAAD .

4. Wohngeld

Studierende haben grundsätzlich keinen Anspruch auf Wohngeld, wenn sie dem Grunde nach BAföG-berechtigt sind – unabhängig davon, ob tatsächlich BAföG-Leistungen bezogen werden. Ausnahmen bestehen, wenn kein BAföG-Anspruch mehr besteht, beispielsweise aufgrund von:

  • Überschreiten der Altersgrenze (45 Jahre)
  • Zweitstudium ohne BAföG-Förderfähigkeit
  • Überschreiten der Förderungshöchstdauer
  • Fachrichtungswechsel nach dem 4. Fachsemester ohne wichtigen Grund
  • Ausschließliche BAföG-Förderung als Volldarlehen

Die Höhe des Wohngeldes richtet sich nach:

  • Anzahl der Haushaltsmitglieder
  • Höhe der berücksichtigungsfähigen Miete
  • Gesamteinkommen des Haushalts

Wohngeld wird nur auf Antrag gewährt. Der Antrag ist bei der örtlichen Wohngeldstelle der Gemeinde-, Stadt- oder Kreisverwaltung zu stellen. Der Anspruch beginnt grundsätzlich am Ersten des Monats, in dem der Antrag eingereicht wurde.

5. Bürgergeld

Wenn du keinen Anspruch auf BAföG hast, kann in bestimmten Fällen Bürgergeld (ehemals ALG II) eine Option zur Studienfinanzierung sein:

  • Teilzeitstudium: Studierende, die offiziell in einem Teilzeitstudiengang eingeschrieben sind, können Bürgergeld beantragen, da Teilzeitstudiengänge in der Regel nicht BAföG-förderungsfähig sind. Voraussetzung ist, dass das Studium maximal 20 Stunden pro Woche umfasst und somit eine Erwerbstätigkeit von mindestens 15 Stunden pro Woche möglich ist.
  • Urlaubssemester: Bei einer Beurlaubung vom Studium aufgrund von Krankheit, Schwangerschaft oder Kinderbetreuung kann ein Anspruch auf Bürgergeld bestehen.
  • Härtefälle: In besonderen Härtefällen, beispielsweise bei Überschreiten der BAföG-Förderungshöchstdauer aufgrund von Krankheit oder Schwangerschaft, kann Bürgergeld als Darlehen gewährt werden.

Für den Bezug von Bürgergeld müssen Studierende dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen und bereit sein, eine Erwerbstätigkeit von mindestens 15 Stunden pro Woche aufzunehmen.

Der Antrag auf Bürgergeld ist beim zuständigen Jobcenter zu stellen. Es ist ratsam, sich vorab bei der Studienberatung oder dem Studierendenwerk über die individuellen Voraussetzungen und notwendigen Nachweise zu informieren.

6. Nebenjob

Wenn du keinen Anspruch auf BAföG hast, kann ein Nebenjob eine wichtige Finanzierungsquelle sein. Es gelten folgende Regelungen:

  • Minijobs sind bis 556 Euro im Monat steuerfrei. Rentenversicherungspflicht besteht, du kannst dich aber befreien lassen. Kurzfristige Jobs (max. 70 Tage im Jahr) sind komplett sozialversicherungsfrei.
  • Werkstudentenstatus: Gilt bei max. 20 Stunden pro Woche während der Vorlesungszeit. Du zahlst nur Rentenbeiträge, bleibst sonst versicherungsfrei.
  • Steuern: Bis 12.084 € Jahreseinkommen bleibt dein Job steuerfrei. Werbungskostenpauschale und ggf. Studienkosten sind absetzbar.

Beachte, dass du bei Überschreiten der Verdienstgrenzen oder Arbeitszeitregelungen unter Umständen nicht mehr familienversichert bist und dich selbst krankenversichern musst.

7. Studienkredite

Wenn BAföG nicht mehr greift, können Studienkredite eine sinnvolle Option sein. Hier ein Überblick über die wichtigsten Angebote:

  • Du kannst mit dem KfW-Studienkredit bis zu 650 Euro monatlich erhalten – auch im Teilzeitstudium, bis zum Alter von 44 Jahren und bei variablem Zinssatz (aktuell 6,31 %).
  • Der Bildungskredit des Bundesverwaltungsamts (BVA) bietet 100–300 Euro monatlich für bis zu 24 Monate – zinsgünstig (aktuell 3,39 %), ab dem 3. Semester und bis zum Alter von 36 Jahren.
  • Die Hilfe zum Studienabschluss ist ein zinsloses BAföG-Darlehen für bis zu 12 Monate, wenn du kurz vor dem Studienende stehst und keinen BAföG-Anspruch mehr hast.
  • Ein Bildungsfonds finanziert dein Studium vorab – die Rückzahlung erfolgt einkommensabhängig nach dem Studienende, ohne festen Zinssatz.

Fazit:

Auch ohne BAföG gibt es vielfältige Möglichkeiten, dein Studium zu finanzieren. Je nach Lebenssituation kommen Ausbildungsunterhalt, Kindergeld, Stipendien, Wohngeld, Bürgergeld oder ein Nebenjob infrage. Wenn alle Stricke reißen, bieten Studienkredite und Bildungsfonds flexible und planbare Alternativen – oft ohne komplizierte Bonitätsprüfung. Wichtig ist, dass du dich frühzeitig informierst, Förderkriterien vergleichst und alle Optionen sorgfältig prüfst. So kannst du auch ohne staatliche Förderung erfolgreich durchs Studium kommen.

Termin Seminare Kontakt