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Krank am Prüfungstag: Worauf Studierende achten müssen

Grippe, Magen-Darm-Erkrankungen oder Blasenentzündung – es gibt viele Krankheiten, die plötzlich auftreten. Mit hohem Fieber oder starken Unterleibsschmerzen ist die Prüfungsteilnahme nicht möglich. Doch Vorsicht: Hast du dich bereits für die Prüfung angemeldet und fehlst unentschuldigt, gilt deine Prüfung als nicht bestanden. Du bist krank am Prüfungstag – nachfolgend haben wir zusammengefasst, was im Krankheitsfall bei Prüfungsunfähigkeit zu tun ist.

Infografik Krank am Prüfungstag| MLP financify

Das Wichtigste in Kürze

  • Mit Magen-Darm-Erkrankung oder Grippe ist die Prüfungsteilnahme trotz Prüfungsanmeldung für viele Studierende nicht möglich.
  • Studierende, die unentschuldigt am Prüfungstag fehlen, erhalten automatisch die Note 5,0 für die Prüfung.
  • Im Krankheitsfall oder aus anderen guten Gründen können Studierende bei frühzeitiger Einreichung eines ärztlichen Attests von der Prüfung zurücktreten.
  • Der Antrag auf Prüfungsunfähigkeit beim Prüfungsamt kann jedoch abgelehnt werden – in diesem Fall können Studierende Einspruch erheben.

Was sind häufige Gründe für einen Prüfungsrücktritt im Studium?

Studierende, die am Prüfungstag krank sind, müssen ihre Nichtteilnahme an der Prüfung gut begründen. Ob die Gründe für einen Prüfungsrücktritt ausreichen, entscheiden Hochschulen entsprechend der geltenden Prüfungsverordnung. Verspätungen aufgrund von Verkehrsstaus oder Problemen im öffentlichen Verkehr, Prüfungsangst sowie chronische Erkrankungen, die bereits bekannt sind und keine plötzlichen Schübe zeigen, rechtfertigen keine Prüfungsunfähigkeit.

Dennoch gibt es häufige Gründe für einen Prüfungsrücktritt, die fast alle Hochschulen anerkennen, dazu gehören unter anderem:

  • ansteckende Krankheiten oder Erkrankungen mit starken Beschwerden, welche die Leistungsfähigkeit massiv einschränken
  • Krankenhausaufenthalte
  • gebrochener Schreibarm
  • familiäre Belastungen (z. B. schwere Erkrankung oder Todesfall von Angehörigen)
  • Naturkatastrophen oder schwerwiegende Unfälle

Ist ein Erscheinen am Prüfungstag aufgrund eines persönlichen Schicksalsschlages nicht möglich, wird der Prüfungsrücktritt in der Regel immer anerkannt.

Wann wird der Prüfungsrücktritt anerkannt, wann abgelehnt?

Bist du am Prüfungstag krank, musst du dich schnellstmöglich um einen Nachweis kümmern. Die Fristen und Formulare für den Prüfungsrücktritt findest du meist in der Prüfungsverordnung der Hochschule.

Ein ärztliches Attest allein reicht oftmals nicht aus, wenn bestimmte Angaben zu der Erkrankung fehlen. Schwammige Diagnosen wie beispielsweise Bauch- oder Kopfschmerzen sind keine anerkannten Gründe, die dir das Fernbleiben am Prüfungstag erlauben. Sinnvoller ist eine ausführliche Dokumentation der Beschwerden durch den Arzt. Im Zweifelsfall kann das Prüfungsamt zusätzlich das Attest eines Amtsarztes verlangen. In den Prüfungsvorgaben der Hochschule kannst du die erforderlichen Angaben für ärztliche Atteste einsehen.

Merke: Bist du krank am Prüfungstag, entscheidet nicht der Arzt über deine Prüfungsunfähigkeit, sondern das Prüfungsamt der Hochschule.

Welche Fristen gelten für einen Prüfungsrücktritt?

Auch der Zeitpunkt, zu dem die Erkrankung auftritt und die Benachrichtigung an das Prüfungsamt wirken sich auf die Entscheidung über den Prüfungsrücktritt aus.

Kurzfristiger Prüfungsrücktritt

Ein Prüfungsrücktritt ohne Angaben von Gründen ist nur lange Zeit im Voraus möglich, nicht bei plötzlich auftretenden Erkrankungen. Bei kurzfristiger Krankheit ist sofort ein ärztliches Attest nötig, beachte dabei die Hochschul-Prüfungsfristen. Einige Hochschulen verlangen auch eine schriftliche Rücktrittserklärung. Solche Vorlagen findest du oft online.

Langfristiger Prüfungsrücktritt

Bei längerer Erkrankung, die die Prüfungsleistung beeinträchtigt, zum Beispiel eine Hausarbeit, sprich zuerst mit deinem Dozenten. Eine Fristverlängerung könnte eine Option sein. Wenn nicht, benötigst du ein ärztliches Attest für die Prüfungsunfähigkeit.

Prüfungsrücktritt am Prüfungstag

Hohes Fieber, Durchfall oder Erbrechen am Prüfungstag erfordern sofortiges Handeln. Gehe direkt zum Arzt und erhalte ein detailliertes Attest. Auch wenn die meisten Hochschulen eine ärztliche Bescheinigung bis spätestens drei Werktage vor der Prüfung verlangen, kannst du an einigen Universitäten den Nachweis unverzüglich einreichen.

Wenn du aus anderen wichtigen Gründen am Prüfungstag zurücktreten musst, benötigst du einen Antrag auf Prüfungsrücktritt. Reiche diesen so schnell wie möglich ein und sende idealerweise vorher eine Rücktrittserklärung an das Prüfungsamt.

Nachträglicher Prüfungsrücktritt

Ein Prüfungsrücktritt nach der Prüfung ist selten, oft sogar unmöglich. Sowohl Attest als auch Rücktrittserklärung müssen vor der Prüfung beim Prüfungsamt eingereicht werden. Eine Ausnahme: Wenn Erkrankungssymptome während der Prüfung auftreten, sofort zur Prüfungsbetreuung und anschließend zum Arzt gehen. Nur so besteht die Chance auf einen nachträglichen Prüfungsrücktritt.

Was tun, wenn der Prüfungsrücktritt abgelehnt wurde?

Wenn dein Antrag auf Prüfungsrücktritt trotz Attest und Rücktrittserklärung abgelehnt wird, kannst du Folgendes versuchen:

1. Erkundige dich bei deiner Hochschule oder dem Prüfungsamt nach den Gründen für die Ablehnung.

2. Lege Widerspruch gegen den Beschluss ein und suche Unterstützung bei der Fachschaft oder dem AStA.

3. Bleibst du erfolglos, kannst du einen Anwalt einschalten. Allerdings ist das ohne Rechtsschutz mit hohen Anwaltskosten und viel Zeit verbunden.

Übrigens: Das allgemeine Persönlichkeitsrecht im Grundgesetz ist eine gute Grundlage für einen Widerspruch, wenn der Antrag aufgrund unzureichender Angaben im ärztlichen Attest erfolgt ist (Stichwort: ärztliche Schweigepflicht!).

Wie ist das Verfahren nach erfolgreichem Prüfungsrücktritt?

Hat das Prüfungsamt deinen Antrag auf Prüfungsrücktritt anerkannt, erfolgt keine Bewertung der Prüfung. Stattdessen bekommst du die Gelegenheit, die Prüfung zu einem späteren Zeitpunkt zu wiederholen.

Bei einem Erstversuch erfolgt die Wiederholung gegen Ende der vorlesungsfreien Zeit. Wenn die Erkrankung den Zweitversuch betrifft, wird die Wiederholung normalerweise im nächsten Semester angesetzt. Die genauen Termine erfährst du von deinem Dozenten. Wir geben dir gerne Tipps, für eine erfolgreiche Klausurvorbereitung . Außerdem kannst du bei uns erfahren, welcher Lerntyp du bist.

Fazit: Krank am Prüfungstag: Frühzeitig Antrag auf Prüfungsrücktritt stellen

Plötzlich krank am Prüfungstag – das kann jedem Studierenden passieren. Ein Prüfungsrücktritt ist frühzeitig und mit ausführlichem Nachweis beim Prüfungsamt einzureichen und wird bei Einhaltung von Fristen und Formularen meist akzeptiert. Sofern der Antrag auf Prüfungsrücktritt abgelehnt wurde, kannst du Widerspruch einlegen oder einen Anwalt beauftragen.

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