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Private Haftpflichtversicherung: Umzug

Private Haftpflicht: Das gilt beim Umzug

Das Wichtigste in Kürze:

  • Hilfst du deinem Partner, Freunden oder Kommilitonen beim Umzug, handelt es sich um eine Gefälligkeit. Kommt es dabei zu einem Schaden, entsteht eine spezielle Rechtslage, bei der eine Privathaftpflicht nicht immer greift.
  • Bei Gefälligkeitsschäden kannst du als Verursacher grundsätzlich nicht haftbar gemacht werden, es sei denn, du handelt aus Vorsatz oder grob fahrlässig.
  • Aufgrund der fehlenden Haftung entfällt auch der Versicherungsanspruch bzw. die Leistungsverpflichtung des Versicherers. Dies hat sich mittlerweile aber geändert.

Private Haftpflicht und Gefälligkeit: Die Crux mit dem Freundschaftsdienst

„Wo gehobelt wird, fallen Späne“ lautet ein altes Sprichwort. Bezogen auf einen Umzug bedeutet dies, dass in der allgemeinen Hektik beim Transport schnell ein Möbelstück kaputt gehen kann. Einige Beispiele:

  • Der folgenschwere Schranktransport: Du hilfst einem Kommilitonen, ein schweres Sofa in seine neue Wohnung zu tragen und stößt versehentlich gegen die Wand, die dabei beschädigt wird.
  • Der unvermeidliche Glasschaden: Du transportierst Kartons deiner Freundin mit Glaswaren. Beim Tragen rutscht du auf einem zusammengerollten Teppich aus, und einige Gläser gehen zu Bruch.
  • Der kaputte Fernseher: Du trägst als Umzugshelfer bei einem Freund einen Fernseher und dieser geht kaputt, nachdem du über ein Kabel stolperst und der TV auf den Boden fällt.

Der finanzielle Verlust kann in den genannten Fällen hoch sein, daher ist es verständlich, wenn der Besitzer – also dein Partner, Freund oder Kommilitone – eine Entschädigung, sprich Schadensersatz, fordern würde. Dies entspricht auch der Gesetzgebung, die klar besagt, dass der Verursacher für den entstandenen Schaden haftet . In allen beschriebenen Situationen leistet du allerdings als Umzugshelfer Unterstützung aus Gefälligkeit, sprich einen Freundschaftsdienst. Das hat Folgen für die Haftung. Dabei muss Folgendes beachtet werden:

  • Eine Tätigkeit gilt dann als Gefälligkeit, wenn du sie freiwillig und unentgeltlich ausübst. Das heißt, eine Gefälligkeitshandlung liegt dann vor, wenn du aus Gefälligkeit für eine Person etwas tust, ohne eine rechtliche oder vertragliche Verpflichtung zu haben.
  • Ein Gefälligkeitsschaden ist die Folge einer Gefälligkeitshandlung, bei der Schaden entsteht – sei es für die Person, die die Gefälligkeit erweist, oder für den Empfänger.
  • Grundsätzlich kannst Du für Gefälligkeitsschäden, die du bei Freundschaftsdiensten wie eben der Umzugshilfe durch leichte Fahrlässigkeit verursachst, nicht haftbar gemacht werden.

Das heißt: Wenn du deinem Kommilitonen freiwillig beim Umzug hilfst und dabei Schäden verursachst, trägt er juristisch gesehen das Risiko. Durch deine Unterstützung als Gefälligkeit habt ihr einen sogenannten „stillschweigenden Haftungsausschluss“ vereinbart, wodurch du von Haftungsansprüchen befreit bist und er für entstandene Schäden verantwortlich ist.

MLP financify Infografik was ist ein Gefälligkeitsschaden

Private Haftpflicht bei Umzug: Wer zahlt für Schäden?

Da du nicht haftest, ist deine Privathaftpflichtversicherung zunächst nicht für den entstandenen Schaden verantwortlich. Dies basiert auf dem juristischen Grundsatz, dass in Fällen, in denen niemand haftet, auch niemand zahlen muss – ein Prinzip, auf das Versicherer gerne verweisen.

In der Praxis sieht dies aber oft anders aus. So hat der Bundesgerichtshof (BGH) vor einigen Jahren dem Haftungsausschluss widersprochen*1. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass du auf deinen stillschweigenden Haftungsausschluss verzichtest, sobald du eine private Haftpflicht abschließt. Hast du also diese Police, haftest du auch für Gefälligkeitsschäden und deine Versicherung muss für Schäden aufkommen. Vor diesem Urteil haben Versicherer die Haftung nur übernommen, wenn der Vertrag eine sogenannte Gefälligkeitsschaden-Klausel enthielt. Inhalt dieser Klausel war der Verzicht der Versicherung darauf, den Einwand zu erheben, dass es sich um eine Gefälligkeit handelte und keine Haftpflicht bestand.

Seit dem Urteil des BGH ist diese Klausel im Vertrag nicht mehr zwingend erforderlich. Willst du jedoch auf Nummer sicher gehen und mögliche Konflikte mit deiner Versicherung vermeiden, ist es ratsam, einen Vertrag zu wählen, der Gefälligkeitsschäden ausdrücklich abdeckt.

Aber auch hier gibt es einige Ausnahmen. So zahlt die private Haftpflichtversicherung nicht für Schäden, die durch:

  • grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz,
  • Schäden an eigenen Sachen oder durch
  • Schäden aufgrund normaler Abnutzung verursacht werden.

In den meisten hochwertigen Haftpflichtversicherungen ist die Gefälligkeitsschaden-Klausel mittlerweile standardmäßig enthalten. Was beim Vertragsabschluss sonst noch zu beachten ist, kann dir ein MLP-Berater erklären.

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*1 Siehe Urteil des BGH vom 26. April 2016 (Az. IV ZR 467/15)

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