Die private Haftpflichtversicherung schützt dich vor den finanziellen Konsequenzen unbeabsichtigt verursachter Schäden wie
Ein Beispiel: Du bist spät dran bei einer Vorlesung und stößt deshalb eilig die Tür zum Hörsaal auf. Dabei trifft die schwere Tür einen dahinter stehenden Kommilitonen so unglücklich, dass dessen Brille herunterfällt und zerbricht. Besitzt du eine private Haftpflichtversicherung , kommt diese für den entstandenen Sachschaden auf. Was in dieser Situation gut zu wissen ist: Steigt nun der Beitrag deiner Privathaftpflicht, nachdem du einen Schaden meldest?
Die beruhigende Antwort: Eine Erhöhung des Beitrags bei einem Schaden ist möglich, kommt in der Praxis aber nur selten vor. Es ist unüblich, dass Versicherungsanbieter die Beiträge aufgrund eines einzelnen Schadensfalls verteuern. Kommt es allerdings gehäuft zu Schadensmeldungen in beträchtlicher Höhe, kann es sein, dass der Versicherer reagiert und den aktuellen Vertrag prüft. Der Anbieter schlägt dann unter diesen Gegebenheiten beispielsweise eine Erhöhung des Selbstbehalts vor, um eine Beitragssteigerung zu vermeiden.
Tritt der seltene Fall ein, dass deine Beiträge trotzdem in die Höhe schießen, kommen dafür zwei Auslöser in Frage:
Zu den allgemeinen Faktoren zählen:
Die zweite Option: Dein eigenes Verhalten ist so auffällig, dass der Versicherer reagiert. Dies kann der Fall sein, wenn du viele Schäden innerhalb eines kurzen Zeitraums meldest.
Angenommen etwa, du hat eine Pechsträhne und verursachst innerhalb von wenigen Wochen erst einen Fahrradunfall mit Sachschaden, beschädigst dann das Tablet deines Kommilitonen in der Vorlesung und machst noch die Kommode im Zimmer deines WG-Bewohners kaputt... In so einem Extremfall kann die Versicherung dich kontaktieren und Vorschläge für eine individuelle „Sanierung“ aufgrund einer veränderten Risikobewertung unterbreiten. Hierbei kommen mehrere Optionen in Frage. Neben der bereits genannten Erhöhung des Selbstbehalts können Leistungsausschlüsse oder Beitragszuschläge die Folge sein – im schlimmsten Fall auch eine Vertragskündigung seitens des Versicherers.
Im Normalfall werden jedoch die Beiträge für alle Kunden aufgrund erhöhter Kosten- und Schadensteigerung angepasst.
Sollte dein Anbieter dich über eine Beitragserhöhung informieren, hast du ein Sonderkündigungsrecht. Allerdings gibt es eine Frist, in der du dene Kündigung eingereicht haben musst. Diese beträgt für gewöhnlich einen Monat.
Ein Beispiel: Bei der Party im Wohnheim stößt du versehentlich einen Barhocker um, der im gemeinsam geteilten Smart-TV der Bewohner landet und diesen schwer in Mitleidenschaft zieht. Für eine schnelle Regulierung eines Schadens bzw. einer zeitnahen Leistung der Versicherung empfiehlt es sich, Schadensfälle möglichst bald, also idealerweise am gleichen Tag zu melden. Eine vertraglich festgehaltene Frist für die Schadensmeldung gibt es aber in der Regel nicht.