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PHV Leihe | MLP financify

Private Haftpflichtversicherung: Schutz bei geliehenen Gegenständen

Das Wichtigste in Kürze:

  • Die private Haftpflicht zahlt grundsätzlich nicht bei finanziellen Folgen aus im Rahmen von Leihen entstandenen Schäden, außer diese sind explizit in den Versicherungsbedingungen enthalten.
  • Die Unterscheidung von beweglichen und unbeweglichen Gegenständen ist elementar für die Beurteilung, ob die Privathaftpflicht leistet oder nicht.
  • Schäden an Kraftfahrzeugen reguliert grundsätzlich die KfZ-Versicherung, nicht die private Haftpflicht.

Was fällt alles unter den Begriff Leihe?

Dass Gegenstände untereinander verliehen werden, kommt in Studentenkreisen häufig vor – insbesondere, wenn es sich bei den Kommilitonen um Mitbewohner der eigenen WG handelt. Dabei werden nicht nur Bücher und Elektronik, sondern auch Fahrräder und womöglich Autos kurzzeitig verliehen. Dass etwas kaputtgeht, lässt sich nie ausschließen. Vielleicht hast du ja selbst schon entsprechende Erfahrungen gemacht. Daher stellt sich die Frage, unter welchen Umständen die private Haftpflicht Schäden abdeckt – und wann nicht.

Zunächst ist die Definition wichtig: Was ist überhaupt unter einer Leihe oder einer Miete zu verstehen?

  • Mit geliehenen Sachen sind Gegenstände gemeint, die dir ein Dritter temporär zur kostenlosen Nutzung überlässt.
  • Bei gemieteten Sachen handelt es sich um Dinge, etwa ein Transportanhänger aus dem Baumarkt, für deren Nutzung du innerhalb eines festgelegten Zeitraums Miete bezahlst.
  • Bei geleasten Sachen, etwa Laptops oder Handys, wird dir ein Gegenstand wie bei der Miete zeitweise überlassen – allerdings umfasst die Nutzung Aufgaben über den reinen Gebrauch hinaus. So muss der Leasingnehmer meist für die Wartung- oder Instandsetzung aufkommen.

Konkret kann dies im Schadensfall so aussehen:

  • Für eine Präsentation im Seminar leihst du dir den viel schnelleren Laptop deines WG-Mitbewohners. Beim Aufbau kommst du an das Kabel vom Netzteil, ziehst das Notebook vom Tisch, und der Bildschirm wird beschädigt.
  • Du fragst einen Freund in der Fachschaft, ob er dir für das Unifest seine Spiegelreflexkamera leiht. Beim Fotografieren fällt dir die Kamera hin, und das Objektiv wird beschädigt.
  • Du leihst dir von deinem Mitbewohner das Rad. Bei der Heimfahrt von einer Party rutschst du auf nassem Laub aus, stürzt, und der Rahmen des Rades wird dabei stark verzogen.

Wann zahlt die Haftpflichtversicherung Schäden an geliehenen, beweglichen Sachen?

Grundsätzlich sind geliehene Gegenstände, die den Begriff “Leihe” erfüllen, laut den Musterbedingungen der GDV (Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft)1 in der privaten Haftpflichtversicherung nicht mitversichert.

Viele Anbieter leisten jedoch trotzdem, wenn du dir etwas ausleihst und Schäden verursachst , teils auch beim Mieten oder Leasen von Gegenständen und Geräten. Dies gilt einmal für bewegliche Sachen: Klassische Beispiele für bewegliche Gegenstände sind Armbanduhren, Fahrräder, Geldbörsen, Handys oder Tablets.

Aber auch Schäden an unbeweglichen Gegenständen werden durch die private Haftpflichtversicherung abgedeckt. Als unbeweglichen Sachen gelten etwa Grundstücke und darauf errichtete Gebäude, also Dinge, die fest mit dem Grundstück verbunden sind wie Immobilien. So kommt die private Haftpflichtversicherung auch etwa für Mietsachschäden auf, sprich Schäden, die durch den Mieter an einer Mietwohnung oder einem Mietobjekt verursacht werden.

Was für Bedingungen gelten, wenn du dir beruflich genutzte Gegenstände leihst?

Bei beruflich verliehenen und im Rahmen der Leihe beschädigten Gegenständen hängt die Haftung und damit verbunden die Regulierung vom Einzelfall ab. Angenommen etwa, du leihst dir wie im obigen Beispiel eine Kamera, die einem Fotografen gehört. Solltest du sie nun derart beschädigen, dass sie nicht mehr benutzbar ist, kann der Fotograf vermutlich seinen Beruf nicht mehr ausüben und muss entsprechende Zahlungsausfälle verkraften. Hier bist du in der Haftung und deine Haftpflichtversicherung muss gegebenenfalls Schadenersatz für Honorarausfälle leisten.

Was passiert, wenn du geliehene Sachen verlierst oder sie dir gestohlen werden?

Es kann passieren, dass du geliehene Gegenstände nicht beschädigst, sondern sie einfach verlierst oder sie dir gestohlen werden. Angenommen etwa, du lässt einen geliehenen Schlüsselbund für einen für Studenten benutzbare Seminarraum an der Universität im Bus liegen und dieser taucht nicht mehr auf. Im Worst Case-Szenario musst du nicht nur für die Schlüssel selbst aufkommen, sondern die Kosten für den Austausch der unter Umständen muss die ganzen Schließanlage aufkommen. Das kann sehr teuer werden. Hier leisten einige Versicherer, wobei es gerade im Bereich von Schlüsseln gesonderte Versicherungsbedingungen gibt.

Zahlt die private Haftpflichtversicherung Schäden an geliehenen Autos?

Es passiert schneller als man denkt. Angenommen, du packst auf dem Supermarkt-Parkplatz Einkäufe in das geliehene Auto eines Kommilitonen. Plötzlich rollt der Einkaufswagen weg und fügt einem fremden Auto einen tiefen Kratzer zu. Wer haftet nun und welche Versicherung begleicht den finanziellen Schaden?

Grundsätzlich gilt: Die Kfz-Hafpflichtversicherung kommt für alle Schäden auf, die am Auto des Fahrzaughalters entstehen – sogar, wenn er sie selbst nicht verursacht hat. Bei einem geliehenen Auto bist also nicht du in der Haftung, sondern die Kfz-Versicherung deines Kommilitonen. Dieser greift, wenn du einen Schaden verursachst, während das Auto ein- oder ausgeladen, betankt, gefahren gewaschen, repariert oder gewartet wird. Allerdings wird eine normale Kfz-Haftpflicht ohne Kasko in diesem Fall nicht leisten – der Vollkasko-Schutz leistet hier aber sicher.

Dabei musst du zwei mögliche Konsequenzen bedenken:

  • Das Fahrzeug darf nur von Personen gefahren werden, die bei der Versicherung als nutzungsberechtigt hinterlegt sind. Andernfalls reguliert die Versicherung zwar den Schaden, könnte aber hinterher eine Obliegenheitsverletzung reklamieren und dich in Regress nehmen.
  • Nach regulären Kfz-Schäden führt die Versicherung eine Rückstufung der Schadensfreiheitsklasse (SF-Klasse) deines Autos durch. Das heißt, dein Fahrzeug wird im Folgejahr in einer niedrigere SF-Klasse eingeordnet. Daraus entstehen Mehrkosten, da der Versicherunsbeitrag aufgrund der veränderen SF-Klasse steigt. Je nach Beitragshöhe können die entstehenden Mehrkosten erheblich sein.

Die Privathaftpflichtversicherung erstattet ausschließlich von dir verurdachte Schäden, wenn dein Fahrzeug nicht involviert ist. Dies gilt etwa beim Radfahren, wenn deine Drohne auf ein geparktes Auto stößt oder ein Dachziegel der Wohnung auf ein Fahrzeug fällt und dieses beschädigt.

Du interessiert dich für eine Haftpflichtversicherung?

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Quelle: https://www.gdv.de/resource/blob/6242/1fe6d0497c64d06bd8aab00f1cf98fac/09-avb-fuer-dieprivathaftpflichtversicherung-avb-phv-gdv-2020-data.pdf

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