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Private Haftpflichtversicherung Familie: Absicherung für die engsten Angehörigen

Das Wichtigste in Kürze

  • Mit einer Familienhaftpflichtversicherung ist die gesamte Familie - auch nicht-leiblicher Nachwuchs - in einem Vertrag abgesichert.
  • Kinder sind bis zum Ende der ersten beruflichen Ausbildung nach Schulabgang, also etwa bis zum Abschluss des Studiums mitversichert, solange sie noch nicht regulär gearbeitet haben und ledig sind.
  • Als Student, aber auch als Elternteil mit einem kleinen Kind, das schnell unbeabsichtigt einen Schaden verursacht, profitierst du von einer Familienhaftpflichtversicherung.

Private Haftpflichtversicherung für die Familie: Darum ist sie sinnvoll

Der Vorteil einer Haftpflichtversicherung für die Familie liegt auf der Hand: Damit schützt sich jede Familie vor einer finanziellen Überlastung, falls es aufgrund selbst verursachter Schäden an Dritten zu hohen Schadensersatzforderungen kommen sollte. Gerade, wenn du Papa oder Mama von einem Kleinkind bist, besteht diese Gefahr. Ob beim Spielen mit Freunden oder beim Toben im Garten – die Kids verursachen viel häufiger einen Schaden als Erwachsene. Kinder unter 7 Jahren haften dafür aber unter keinen Umständen. Das hat der Gesetzgeber festgelegt:

„Wer nicht das siebente Lebensjahr vollendet hat, ist für einen Schaden, den er einem anderen zufügt, nicht verantwortlich.“ *1

Haftbar sind jedoch die Eltern, falls sie ihrer Aufsichtspflicht nicht hinreichend nachgekommen sind. Entsprechenden Schutz bietet hier eine Familienversicherung, die für die finanziellen Folgen solcher Unglücke aufkommt. Das schont nicht nur die eigenen Nerven, sondern auch die von Nachbarn und Freunden. Ein Vorteil: Es muss nicht jedes einzelne Mitglied der Familienbande versichert werden. Nötig ist nur eine einzige Police – die Familienhaftpflichtversicherung. Sie gilt auch für unverheiratete Paare und nichtleibliche Kinder, also für Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder. Als Schüler und – sofern du anschließend ein Studium beginnst – späterer Student, profitierst du viele Jahre vom Versicherungsschutz. Dieser greift bei den Angeboten der meisten Versicherer übrigens auch dann, wenn du an einem anderen Wohnort lebst als deine Eltern.

Familienhaftpflicht – wer ist mitversichert?

Neben dem Versicherungsnehmer sind folgende Angehörige im Versicherungsschutz inkludiert:

  • der Ehe- oder Lebenspartner,
  • die eigenen Kinder,
  • Eltern und Großeltern sowie
  • bestimmte weitere Haushaltsmitglieder wie pflegebedürftige Angehörige oder Au-pairs.

MLP financify Infografik wer ist in der Familienhaftpflicht mitversichert

Bis wann sind Kinder in der Haftpflicht mitversichert?

Auch wenn es eine Altersgrenze gibt, spielt das Alter nicht die entscheidende Rolle bei der Frage, wie lange du bei deinen Eltern familienversichert bist. Denn der Schutz gilt während der gesamten Schulzeit bis zum Ende der ersten beruflichen Ausbildung. In der Police sind sowohl minderjährige als auch erwachsene Kinder inkludiert. Zur ersten beruflichen Ausbildung zählen Lehre und Studium, die ohne längere Pause aufeinander folgen.

Musst du eine Wartephase nach der Schule bis zum Beginn der Ausbildung oder des Studiums überbrücken, schützt dich die private Haftpflicht maximal ein Jahr lang. Das Gleiche gilt, wenn du nach einer Schul-, Hochschul-, Berufsausbildung oder einer speziellen Ausbildungsmaßnahme arbeitslos bist. Erst beim Berufseinstieg mit dem ersten Gehalt fällst du aus der Familienversicherung raus, oder – und hier greift eine Altersgrenze – wenn du 25 Jahre alt bist.

Übrigens: Hat sich deine berufliche Ausbildung aufgrund eines absolvierten Wehr- oder Freiwilligendiensts verzögert, kannst du noch kostenfrei familienversichert bleiben – je nach Dauer dieses Dienstes bis zu einem Jahr.

Wann greift der Schutz der Familienversicherung nicht?

Der Versicherungsschutz gilt üblicherweise nicht bei einem Zweitstudium, einem berufsbegleitenden Studium, einer Zweitlehre, Referendarzeit oder sonstigen Fortbildungsmaßnahmen. Falls du nach der Lehre bereits erwerbstätig warst und danach ein Studium oder eine weitere Lehre aufnimmt, musst du dich selbst versichern und eine Haftpflicht abschließen. Das gilt auch, sobald du heiratest.

Immerhin: Die Kosten für eine private Haftpflichtversicherung sind gering. Du kannst dich schon für unter zehn Euro im Monat absichern. Damit bist du für unzählige Alltagssituationen, die Risikopotenzial bieten , gut gerüstet.

Was ist die Lösung bei einem Schaden, wenn die Eltern nicht versichert sind?

Natürlich kann auch der Fall eintreten, dass du nicht familienversichert bist, weil deine Eltern diese Police schlichtweg nicht abgeschlossen haben. Kommt es dann zu einem Schaden, der reguliert werden muss, gibt es zwei Lösungen:

1.) Persönliche Haftung bzw. eigene Haftpflichtversicherung

Ältere Kinder können für den verursachten Schaden haftbar gemacht werden. Das heißt, dass das Kind für die Regulierung verantwortlich ist und Schadensersatz leisten muss. Hier kommt es allerdings immer auf den Einzelfall an – entsprechend sorgfältig muss der Versicherer die Situation prüfen. Zentral ist die Frage, ob das Kind bereits rechtlich belangt werden kann. Denn bis zum 7. Lebensjahr gelten Kinder als deliktsunfähig und damit unschuldig, weil sie ihre Handlungen und daraus resultierende Kosequenzen nicht überblicken können. Kinder zwischen 7 und 18 Jahren haften aber auch nicht immer für ihre Handlungen; sie gelten als beschränlkt deliktsfähig. Hier entscheidet die Einzelfallprüfung des Falls. Daher wird immer untersucht, ob die Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzt haben.

Da die Aufsichtspflicht der Eltern seitens des Gesetzgebers nicht genau definiert ist, lässt sich kaum eine allgemein gültige Prognose abgeben. Fakt ist jedenfalls: Ergibt die Prüfung, dass ein noch deliktsunfähiges Kind einen Schaden verursacht hat, aber die Eltern ihrer Aufsichtspflicht nachgekommen sind, hat der Geschädigte keinen Anspruch auf eine Entschädigung, sprich Schadensersatz. Wird eine Verletzung der Aufsichtspflicht festgestellt, haften die Eltern oder je nach Deliktsfähigkeitsbeurteilung das Kind. Das heißt, wenn du bereits beschränkt deliktsfähig oder ab dem 18. Lebensjahr voll deliktsfähig bist und eine Haftpflicht besitzt, kommt diese für finanzielle Forderungen auf.

2.) Haftung der Eltern

Besitzen deine Eltern keine Familienversicherung, sind sie dazu verpflichtet, mit Ihrem gesamten Vermögen für den verursachten Schaden aufkommen. Dafür wird Ihnen in der Regel eine Frist gesetzt. Halten sie diese nicht ein oder ist nicht genug Geld für die Zahlung vorhanden, ergeben sich Schulden.

*1 Siehe Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), § 828, Absatz 1


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