Bei der WG-Party des Kommilitonen Rotwein auf dem Sofa verschüttet? Mit dem Fahrrad vor der Uni einen Passanten angefahren, der daraufhin vom Arzt behandelt werden muss? Einem Freund beim Umzug geholfen und dabei den teuren Smart-TV beschädigt? Das sind nur drei Beispiele, in denen sich eine private Haftpflichtversicherung für dich als Student auszahlt. Denn die Haftpflicht schützt dich vor den finanziellen Folgen von Schäden, die du anderen Personen oder deren Eigentum versehentlich zufügst.
Der Studentenalltag bringt dich immer wieder in Situationen, die zu einem Schadensfall führen können und eine Regulierung erfordern. Bist du der Verursacher, stehst du in der Verantwortung und haftest rechtlich für die entstandenen Schäden, also etwa bei einem versehentlich verletzten Menschen (Personenschaden) oder einem beschädigten Gegenstand (Sachschaden). Die Geschädigten können daher Schadensersatz sowie gegebenenfalls Schmerzensgeld verlangen. Der Schadensersatz soll die geschädigte Person finanziell so stellen, als ob sich der Schaden nicht ereignet hätte.
Das kann zu einer gewaltigen finanziellen Belastung führen, da sich die geforderten Summen häufig im vier- bis fünfstelligen Bereich bewegen. Hier springt die private Haftpflichtversicherung in die Bresche: Das heißt, sie übernimmt berechtigte Schadensersatzforderungen bis zur vorab tariflich vereinbarten Entschädigungsgrenze. Du musst als Versicherter somit die Kosten für entstandene Schäden – etwa Reparaturkosten – nicht selbst bezahlen und schonst deinen Geldbeutel .
Der Grundschutz der privaten Haftpflichtversicherung greift bei diesen Schadensarten:
Je nach Anbieter und gewähltem Versicherungstarif sind in der Police weitere Risiken mitversichert. Dazu zählen:
Schadensart | Beispiel | Kosten | Regulierung |
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Personenschaden | Ein Student kollidiert beim Fahrradfahren mit einem anderen Radler. Dieser stürzt zu Boden und muss im Krankenhaus behandelt werden. | Da sich der Geschädigte ein Bein gebrochen hat, ist eine längere Behandlung nötig. Dafür fordert er die Kosten sowie Schmerzensgeld ein. | Im Grundschutz abgesichert |
Sachschaden | Bei einer WG-Party reißt einer der Gäste das Handy eines anderen aus dessen Hand, um Fotos zu schießen. Das Handy fällt zu Boden und geht kaputt. | Der Handybesitzer verlangt die Übernahme der Reparaturkosten. | Im Grundschutz abgesichert |
Vermögensschaden | Aufgrund eines nicht von ihm verursachten Unfalls verpasst ein Student einen wichtigen Termin in der Firma, in der er jobbt. | Der Student fordert Ersatz für den Verdienstausfall aufgrund der verpassten Arbeitszeit. | Im Grundschutz abgesichert |
Gefälligkeitsschaden | Ein Freund hilft beim Umzug in eine neue WG; dabei rutscht ihm ein teurer Laptop aus der Hand und das Display zerspringt. | Der Laptop-Besitzer fordert die Reparaturkosten bzw. die Kostenübernahme beim Neukauf ein. | In der Regel im Grundschutz abgesichert |
Mietsachschaden | Beim Aufhängen eines Spiegels fällt einem Student schweres Werkzeug in das Waschbecken. | Der Vermieter lässt das zerbrochene Waschbecken austauschen und fordert die Kosten dafür ein. | Je nach Tarif abgesichert |
Geliehene oder gemietete Sachen | Während eines Ausflugs lässt ein Kommilitone die ausgeliehene teure Kamera mitsamt Zubehör auf einer Parkbank liegen. | Der Besitzer der Kamera verlangt Schadensersatz. | Je nach Tarif abgesichert |
Schlüsselverlust (beruflich) | Ein Student verliert die Codekarte für den Zugang zu den Büros seines Arbeitgebers. | Der Arbeitgeber fordert die Kosten für die Lieferung einer neuen Codekarte sowie die Umstellung des Schließsystems ein. | Je nach Tarif abgesichert |
Schlüsselverlust (privat) | Eine WG-Bewohnerin verliert den Schlüssel zur gemieteten WG. | Der Vermieter muss dementsprechend das Schloss austauschen lassen und fordert die Kosten dafür beim Mieter ein. | Je nach Tarif abgesichert |
Dein Studentenalltag spielt sich nicht nur zwischen Uni-Campus und WG-Zimmer ab. Stattdessen bewegst du dich in vielfältigen Lebensbereichen und sozialen Kreisen. Das bedeutet auch, dass du je nach Umfeld immer wieder in unterschiedliche Risikosituationen gelangst. Wir stellen dir einige umgebungsbezogene Beispiele vor, in denen die Leistungen der privaten Haftpflicht zum Tragen kommen.
Mit der privaten Haftpflicht minimierst du das finanzielle Risiko von Haftungsansprüchen und schützt dich effizient vor ausufernden Kosten. Ohne diese Versicherung müsstest du finanzielle Ansprüche aufgrund von Schäden, die du verursacht hast, aus der eigenen Tasche bezahlen. Bei dem tendenziell schmalen Budget eines Studenten führt das schnell zu einer großen Finanzlücke.
Im schlimmsten Fall kann eine hohe Schadensersatzforderung zu einer existenzbedrohenden Situation führen. Daher ist es wichtig, sich verlässlich abzusichern. Ein häufig unterschätzter Vorteil ist, dass die private Haftpflicht sowohl bei berechtigten als auch unberechtigten Schadensersatzforderungen Dritter zur Anwendung kommt.
Das bedeutet zum einen, dass die Versicherung gerechtfertigte Forderungen umgehend erfüllt und zum zweiten, dass sie unrechtmäßige Ansprüche abwehrt. Zu so einer Situation kommt es, wenn du als Versicherter für Schäden haftbar gemacht wirst, die du nicht verursacht hast. Dann greift der in der Police standardmäßig inkludierte passive Rechtsschutz und dein Versicherer vertritt deine Interessen – falls nötig – auch vor einem Gericht als höchste Rechtsinstanz. Alles, was an Prozess- und Anwaltskosten anfällt, übernimmt die Versicherung ebenfalls. Hier erweist sich die Haftpflicht als besonders wertvoll.
Grundsätzlich gilt, dass Studenten nur unter bestimmten Voraussetzungen eine eigene Privathaftpflicht brauchen – etwa, wenn sie nicht (mehr) bei den Eltern familienversichert sind. Denn während der Erstausbildung, sprich beim ersten Studium oder der ersten Berufsausbildung, ist der Schutz der Haftpflicht in der Familienversicherung inkludiert. Die Eltern müssen dafür einen entsprechenden Familientarif auswählen. Bei vielen Versicherern sind Studenten trotz des Umzugs an einen anderen Wohnort als den der Eltern während des Studiums noch bei den Eltern mitversichert . Prüfe daher, ob du wirklich eine eigene Haftpflicht benötigst.
Achte zudem darauf, dass du mit deinem Versicherer eine ausreichend hohe Deckungssumme vereinbarst. Da der Gesetzgeber keine Obergrenze bei Haftungsansprüchen festgelegt hat, werden gerade bei Personen- und Sachschäden üppige Geldsummen gefordert. Viele Versicherer sowie die Verbraucherzentrale empfehlen daher eine Mindestdeckungssumme von pauschal 10 Millionen Euro. Dieser Betrag deckt alle Schadensarten ab, sprich Personen-, Sach- und Vermögenschäden. Auch wenn der Summe sehr hoch erscheint – bei Personenschäden, etwa aufgrund eines Unfalls mit mehreren Beteiligten, kommen Forderungen in Millionenhöhe schnell zustande.